
Ich war mal wieder sehr, sehr weit vom Schuss. Deshalb ist mir das Fender-Urteil in Düsseldorf durchgerutscht. Wer mehr wissen will, den Link studieren, Kurz geht es drum, dass die „Strat“ vom Landgericht Düsseldorf rechtskräftig als „Kunstwerk“ definiert wurde und damit alle Klampfen, die ähnlich auskucken, Urheberrechtsverstöße und damit abmahnfähig sind.
Und jetzt wird es lustig. Wenn die Strat ein Kunstwerk ist, dann ist auch das Knipsen einer Strat nicht mehr erlaubt, weil die Gitarre ganz klar nicht auf Dauer im öffentlichen Raum ausgestellt wird, und man mit dem Kauf einer Strat das Ding zwar bestimmungsgemäß spielen darf – aber andere Nutzungen sind nicht mitverkauft. Knipsen zum Beispiel.
Der Künstler hat das Recht, den Nutzen aus seinem Werk zu erhalten. Also kann jetzt Fender, wenn sie lustig sind, unter Berufung auf dieses Urteil, alle Bandfotografen, die eine Strat oder eine ähnliche, andere Gitarre mitsamt dem Guitarrero ablichten, abmahnen. Wegen Urheberrechtsverstoß.
Ich hoffe, ihr sitzt.
Das ist auch den Leuten beim SWR aufgefallen. Ganze Fotoarchive sind auf einmal bedroht. Hendrix hat die Strat bekannt gemacht – jedes dieser Fotos ist ein Urheberrechtsverstoß.
Also wenn ihr in Zukunft ne Band knipsen sollt, sagt den Jungs – gerne, aber nicht mit Fenderzeug oder Zeug, was so ähnlich aussieht.
Oder schaut, dass ihr irgendwo auftretet, wo das Knipsen von Gitarren legal ist.

Das hier ist vermutlich legal: Bass: Framus. 1974 Gitarre: Hagström III, 1969. (Ja, es gibt da Ähnlichkeiten, aber allein das Griffbrett mit den vielen Schaltern ist unverwechselbar. Und die Hörner sind weit spitzer. Es ist auch die Frage, ob da nicht nach immerhin 57 Jahren ohne Beschwerden die Ansprüche erloschen sind … )
Titelbild: Samantha Fish. Mit einer Delaney-Klampfe
Think less, shoot more.
Achnö – muss ich jetzt alle zigtausende Bilder die ich (vollkommen unentgeltlich) von den Schülerauftritten gemacht habe durchsuchen, analysieren und ggf. aus dem Netz fischen…..? Geht’s noch?
Das weiß gerade kein Mensch. Es gibt eine rechtlich unverbindliche Aussage von Fender, dass das alles nicht so gemeint sei, aber trotzdem sind die Abmahnungen rausgeschickt worden. Es ist halt die Frage, wer das als erstes gegen Fender durchkämpfen will.
Bis das gerichtlich geklärt ist, ist das Veröffentliochen von Bildern von Strats ohne Genehmigung abmahnfähig.
„allein das Griffbrett mit den vielen Schaltern“
sollte wohl ‚Schlagbrett‘ heißen, auf dem Griffbrett wären Schalter sehr unpraktisch… 😉
Die Strat (’54) hat übrigens nicht als erstes Instrument diese Form, das war der P-Bass (’51) und zwar aus technischen Gründen (Gewichtsverteilung).
Danke für die Korrektur. Schlagbrett natürlich.
Angefixt über soviel Wahnsinn in dieser Welt, liest sich das nach kurzer Recherche etwas anders.
https://help.orf.at/stories/3235862/
Grüße
Wolfgang
Es liest sich genau so. Auch der ORF schreibt, dass nun Videos und Bandfotos in Frage stehen. Das Problem ist nicht, dass noch niemand eine Abmahnung bekommen hat – sondern dass das ab jetzt problemlos möglich ist. Und die Klage von Fender geht zwar nur gegen einen kleinen chinesischen Hersteller – aber die Abmahnungen wurde quer durch die Branche geschickt. Zum Beispiel auch an Thomann. Denn größten Muskalienhändler der Welt.
Ob das alles so heiß serviert wird, ist die andere Frage. Ich hoffe nicht, weil sich sonst Fender einsargen kann. Aber das Problem ist auf dem Tisch. Mal sehen, wer es wieder wegräumt.
über ein Verbot diese Gitarre zu Fotografieren, habe ich nichts gelesen.
Sobald das ein Kunstwerk ist, greift das Urheberrechtsgesetz. Da braucht es kein „Verbot“.