Das Ende der Bandfotografie?

Ich war mal wieder sehr, sehr weit vom Schuss. Deshalb ist mir das Fender-Urteil in Düsseldorf durchgerutscht. Wer mehr wissen will, den Link studieren, Kurz geht es drum, dass die “Strat” vom Landgericht Düsseldorf rechtskräftig als “Kunstwerk” definiert wurde und damit alle Klampfen, die ähnlich auskucken, Urheberrechtsverstöße und damit abmahnfähig sind.

Und jetzt wird es lustig. Wenn die Strat ein Kunstwerk ist, dann ist auch das Knipsen einer Strat nicht mehr erlaubt, weil die Gitarre ganz klar nicht auf Dauer im öffentlichen Raum ausgestellt wird, und man mit dem Kauf einer Strat das Ding zwar bestimmungsgemäß spielen darf – aber andere Nutzungen sind nicht mitverkauft. Knipsen zum Beispiel.

Der Künstler hat das Recht, den Nutzen aus seinem Werk zu erhalten. Also kann jetzt Fender, wenn sie lustig sind, unter Berufung auf dieses Urteil, alle Bandfotografen, die eine Strat oder eine ähnliche, andere Gitarre mitsamt dem Guitarrero ablichten, abmahnen. Wegen Urheberrechtsverstoß.

Ich hoffe, ihr sitzt.

Das ist auch den Leuten beim SWR aufgefallen. Ganze Fotoarchive sind auf einmal bedroht. Hendrix hat die Strat bekannt gemacht – jedes dieser Fotos ist ein Urheberrechtsverstoß.

Also wenn ihr in Zukunft ne Band knipsen sollt, sagt den Jungs – gerne, aber nicht mit Fenderzeug oder Zeug, was so ähnlich aussieht.

Oder schaut, dass ihr irgendwo auftretet, wo das Knipsen von Gitarren legal ist.

Das hier ist vermutlich legal: Bass: Framus. 1974 Gitarre: Hagström III, 1969. (Ja, es gibt da Ähnlichkeiten, aber allein das Griffbrett mit den vielen Schaltern ist unverwechselbar. Und die Hörner sind weit spitzer. Es ist auch die Frage, ob da nicht nach immerhin 57 Jahren ohne Beschwerden die Ansprüche erloschen sind … )

Titelbild: Samantha Fish. Mit einer Delaney-Klampfe

Update:

Noch ein bisschen Background: Leo Fender hat seine Firma 1964 an CBS verkauft, die wiederum den Laden 1985 an die jetzige Eigentümerin Fender Musical Instruments Corporation Inc kurz FMIC verkauft hat. Sie behaupten, dass CBS seinerzeit alle Rechte mitgekauft hat – auch das Urheberrecht. – und sie wiederum alle Rechte von CBS erworben hat. Die Frage ist – wenn die Strat erst jetzt zum Kunstwerk wurde – wie kann das Urheberrecht daran 1964 verkauft worden sein?

Interessant auch, dass die Klage ordnungsgemäß zugestellt wurde, aber von der chinesischen Firma keine ladungsfähige Anschrift bekannt war.

Und dass die Klampfe an einen Frauenkörper erinnert und nicht etwa rein technisch bedingt ist, lässt Rückschlüsse auf den Richter zu – denn im Endeffekt ist die Strat nichts anderes als eine platte akustische Klampfe mit zwei Cuts. Das obere Horn braucht’s, damit das Ding nicht kippt, den unteren Cut braucht’s, damit man mit der Hand ans Griffbrett kommt. Und das untere Horn ist notwendig, damit man die Strat auch auf dem Oberschenkel abstellen kann.

Klar, ne freche Kopie ist eine freche Kopie – aber das hier war wohl eher ein Schuss in den Ofen. Damit sie da überhaupt ein Urteil sprechen konnten, mussten Sie auf Kaiser Wilhelm zurückgreifen, und ein Gesetz von 1892…

29 Replies to “Das Ende der Bandfotografie?”

  1. Achnö – muss ich jetzt alle zigtausende Bilder die ich (vollkommen unentgeltlich) von den Schülerauftritten gemacht habe durchsuchen, analysieren und ggf. aus dem Netz fischen…..? Geht’s noch?

    1. Das weiß gerade kein Mensch. Es gibt eine rechtlich unverbindliche Aussage von Fender, dass das alles nicht so gemeint sei, aber trotzdem sind die Abmahnungen rausgeschickt worden. Es ist halt die Frage, wer das als erstes gegen Fender durchkämpfen will.
      Bis das gerichtlich geklärt ist, ist das Veröffentliochen von Bildern von Strats ohne Genehmigung abmahnfähig.

  2. “allein das Griffbrett mit den vielen Schaltern”
    sollte wohl ‘Schlagbrett’ heißen, auf dem Griffbrett wären Schalter sehr unpraktisch… 😉
    Die Strat (’54) hat übrigens nicht als erstes Instrument diese Form, das war der P-Bass (’51) und zwar aus technischen Gründen (Gewichtsverteilung).

    1. Es liest sich genau so. Auch der ORF schreibt, dass nun Videos und Bandfotos in Frage stehen. Das Problem ist nicht, dass noch niemand eine Abmahnung bekommen hat – sondern dass das ab jetzt problemlos möglich ist. Und die Klage von Fender geht zwar nur gegen einen kleinen chinesischen Hersteller – aber die Abmahnungen wurde quer durch die Branche geschickt. Zum Beispiel auch an Thomann. Denn größten Muskalienhändler der Welt.
      Ob das alles so heiß serviert wird, ist die andere Frage. Ich hoffe nicht, weil sich sonst Fender einsargen kann. Aber das Problem ist auf dem Tisch. Mal sehen, wer es wieder wegräumt.

    1. Sobald das ein Kunstwerk ist, greift das Urheberrechtsgesetz. Da braucht es kein “Verbot”.

  3. Fender könnte theoretisch Fotografen abmahnen, die Bands knipsen, während sie auf Fender Strats spielen. Wie erfolgreich diese Abmahnungen sind, ist eine juristische Frage, die noch zu klären ist. Offensichtlich ist aber, dass Fender sich damit einen Bärendienst erweisen würde. Welche Band würde dann noch auf Fender Strats oder ähnlich aussehenden Gitarren spielen? So kann man sich das Geschäft nachhaltig versauen. Es ging Fender darum, etwas gegen Nachbauten zu unternehmen, das haben sie erreicht.
    Ein Beispiel aus einer anderen Branche zeigt, wie solche Abmahnungen ins Leere laufen können: In den 90ern hatte jemand bei der Deutschen Bahn die tolle Idee, von den Modellbahnherstellern Lizenzgebühren für den ICE zu kassieren. Die Antwort war: dann machen wir eben keine Gratiswerbung mehr für Eure Züge und stellen die Produktion ein. Die Sache verlief im Sande.

    1. Das mit den Abmahnungen ist ein Problem. Wenn es um Markenrecht geht – wie evtl. beim ICE – muss die Firma was gegen unberechtigte Nutzung unternehmen, sonst verlieren sie die Marke. Normalerweise wird das dadurch gelöst, dass Leute, die ne höfliche Anfrage stellen, dann die entsprechende Lizenz kriegen.
      Bei Urheberrecht ist das was anderes. Da kann man abmahnen, muss aber nicht.

  4. Da stellt sich mir die Frage, mit welchen Konsequenzen die Leute rechnen müssen, die zum Ende der Show ihr Instrument zerstören?

    Jetzt ist langsam der Punkt erreicht, an dem alles zu Tode reguliert ist.

    Das macht keinen Spaß mehr auf diesem Planeten.

    1. Kaputtmachen ist legal. Die einzige Konsequenz ist, dass der Musiker sich ne neue Klampfe kaufen muss…

      1. blöd halt, dass man die Zerstörung dann nicht dokumentieren darf, irgendwas ist immer.

  5. Ich als Volljurist verstehe das nicht. Da gibt es also ein Urteil, wonach man eine bestimmte Gitarre nicht mehr fotografieren darf? Das klingt für mich nicht nach Jura, sondern nach Voodoo.

    1. Es gibt ein Urteil, nachdem eine bestimmte Gitarre ein Kunstwerk und urheberrechtlich geschützt ist. Links im Text. Wie das mit dem fotografieren von Kunstwerken ist, brauche ich Dir nicht erklären. Ob das Voodoo ist, darfst Du mit dem LG Düsseldorf ausmachen.

  6. Hallo
    Ein Verbot von Fender Gitarren auf Fotos wäre ja seitens Fender noch dämlicher als ihr jetziges Vorgehen, zumindest was die Originale angeht, die sollen ja Present sein.

    Eigentlich sollten sie sich freuen das sie so viele Nachamer haben und eigentlich hat es doch gereicht wenn Fender und die Kundschaft sagen konnten das sie das Original haben, egal wie gut und teils auch besser die Nachbauten sind, das Fender Logo und der Stratocaster zieht, selbst bei den günstigen Serien.
    Als Fender und Spuier Fan und Nutzer bin ich über das Vorgehen von Fender ziemlich entsetzt und hoffe das ihnen das um die Ohren fliegt.
    Ich sach mal so…Klug geht anders.
    Gruß
    Hartmut

    1. Ich werde auch in Zukunft wie bisher Bands beim Auftritt fotografieren wenn ich den Auftrag dazu habe. Und ich werde mich auch weiterhin nicht dafür interessieren auf welchen Instrumenten die spielen. Und ich bin sehr zuversichtlich dass ich auch in Zukunft deswegen keinen Ärger bekommen werde.
      Gruß aus HH
      Achim

  7. Kürzlich bei Deinen Ausführungen über Streetfotografie gemerkt, das wenn personen zufällig im Bild sind, aber der Platz, das Gebäude im Zentrum der Bildgestaltung liegt, die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild eingeschränkt sind.
    In meiner Vorstellung würde ich die Band fotografieren, den Gitaristen ( Künstler) der die Seiten bespielt, das ist das Instrument doch untergeordnet, wenn es im Einsatz ist. Wie wäre es alternativ mit GeigenspielerInnen, die eine Stratovari als Instument nutzen, ein besoneres Klavier, Trompete…
    und wenn ein Kunstwerk eingesetzt wird als Hilfsmittel für die Musikerzeugung eines mit Rechten hinterlegten Musikstückes, ja ist es dann in dem Augenblick nicht ein musikalisches Werkzeug, danach in der Vitrine erst wieder Kunstwerk?
    Etwas abgehoben. Zumal auf dem Foto ja nicht der ‘einmalige’ Klang dieser Gitarren als Merkmal in Kopie steht.

    1. Diese Argumentation “Beim Gitarristen ist die Gitarre doch Beiwerk” klingt bestechend. Nur leider ist sie durch die jüngste Rechtsprechung – vor allem bei den verschiedenen Tapetenurteilen – erledigt. Die Sache liegt im Ermessen des Richters. Rechtssicher ist da leider nichts.
      Auf einer Stradivari ist kein Copyright drauf. Und mir ist auch keine Trompete bekannt, die als Kunstwerk gerichtlich anerkannt wurde.

  8. Irgendwie wäre es schade, wenn ich das vermutlich coolste Bild meiner eigenen Musiker-Karriere nicht mehr zeigen dürfte:
    https://dreiklang.de/wp-content/uploads/2026/06/MartinFender-900×1200-1.jpg

    ;-)))

    Schauen wir mal, wie heiß der Brei gegessen wird!

    Seinerzeit bei der Einführung der DSGVO hatten auch ganz viele Leute Angst vor entsprechenden Abmahnungen. Ja, hat es auch gegeben. Aber bei weitem nicht in dem Umfang, wie befürchtet…

    jm2c, Martin

    1. Ich habe Fender angeschrieben und um eine Aussage diesbezüglich gebeten. Ich bin gespannt auf die Antwort, die ich natürlich kommunizieren werde.
      Dass ich mit den Bedenken nicht allein bin, sieht man an den verlinkten Artikeln der Sender.

  9. Wie auch immer. Es bräuchte auf jeden Fall wieder ein Revival des Gitarren zertrümmern auf Bühnen. Fender bietet sich geradezu an…

  10. Das Urheberrecht ist doch gar nicht veräußerbar, oder? Zumindest in Deutschland bleibt der Urheber immer der Urheber und behält unweigerlich seine Urheberrechte.

  11. Ich denke, derzeit ist die Verwirrung maximal. Keine(r) weiß wirklich, was genau Sache ist. Bin gespannt, wie sich das enteddert. PS: ist jetzt mein OM-1 Body auch Kunst?

  12. Freddie Tavares hat ja im wesentlichen die Stratocaster designed. Design kann auch Kunst sein – in diesem Falle würde ich sagen: Designhandwerkskunst. Und Leo Fender wollte den Gitarristen ein “Handwerkszeug” und kein “Kunstwerk” zur Verfügung stellen. Daß die Stratocaster ein Kultobjekt geworden ist, hat verschiedene Gründe – kann jede/r im Netz nachsesen. OK. Design ist durchaus schutzwürdig, wie ich finde. Daß die Causa Fender Urheberschutz möglicherweise weit über das Ziel hinausschießt, wird – so hoffe ich doch sehr – in absehbarer Zeit juristisch korrekt (nach-)justiert werden. PS: Die Fender Strat Halskopfplatte ist übrigens “abgekuckt”: Auf Gitarren von Paul Bigsby gab es dieses Design schon vorher. Und Bigsby hat es wiederum bei Johann Georg Stauffer “abgekuckt”.

    1. Danke für den Link. Der Herr von WBS Legal ist da durchaus meiner Auffassung. Ein Foto oder ein Video einer Performance mit einer Fender wäre ein Urheberrechtsverstoß. Es ist nur die Frage, ob Fender einen verklagt oder nicht. Da sie im Augenblick so ziemlich alles abmahnen, was innerhalb Deutschland S-Style Gitarren anbietet und dabei auch keine Skrupel haben, wirklich wichtigen Händlern einen Millionenschaden zuzufügen, ist die Idee, bei denen wäre noch ein Rest Vernunft vorhanden, sagen wir mal, optimistisch.
      Spannend die Theorie, dass es den chinesischen Hersteller gar nicht gibt….

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