Luftbilder und Datenschutz

In Österreich gab es jetzt eine Entscheidung zu Drohnenfotos, die durchaus interessant ist. Ein Immobilienmakler hatte ein Luftbild des zu vermarktenden Grundstücks ins Inserat gepackt. Mit drauf war auch das Nachbargrundstück, das nicht verkauft wurde. Deren Besitzerin klagte dagegen.

Und nun hat die Datenschutzbehörde eine Entscheidung getroffen. Wohlgemerkt, das ist kein Gericht, das ist eine Behörde.

Und die haben entschieden, dass das ein Datenschutzverstoß ist, weil:

Man, wenn man den Makler anruft, um dort die Adresse des Grundstücks zu erfahren (was man im Allgemeinen erst nach Abschluss eines Maklervertrags bekommt), man im Grundbuchamt den Eigentümer für das Nachbargrundstück herausbekommen kann und deshalb ist das Drohnenbild ein Datenschutzverstoß.

Besonders schlimm ist auch, dass man die Adresse des Hauses auch über Google Maps herausbekommen kann.

Die Argumentation des Immobilienbüros, dass man die Adresse auch ohne das Drohnenbild über Google Maps herausbekommen könne, galt nicht.

Also: in Österreich besonders vorsichtig sein. Es könnte sein, dass irgendwer Dich verklagt, weil Du seinen Gartenzaun fotografiert und ins Netz gestellt hast, denn man kann ja über Google Streetview die Adresse rauskriegen und dann aufs Grundbuchamt latschen und den Eigentümer erfragen.

Jeden Tag denkt man, es kann nicht absurder kommen, dann kommt die Realität vorbei und beweist Dir das Gegenteil.

Titelbild: Dortmund vom U aus. Das Foto ist auf ganz vielen Ebenen illegal…. und neuerdings sogar Datenschutz.

One Reply to “Luftbilder und Datenschutz”

  1. Bei uns ist dies öffentlich. Thurgis nennt sich die Software bzw. App. Herausgeber ist der Kanton Thurgau. Jeder kann im Internet die Eigentümer/in kostenlos abfragen. Beschränkung: Ich glaube pro Tag sind max. 10 Abfragen möglich.

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