
In Österreich gab es jetzt eine Entscheidung zu Drohnenfotos, die durchaus interessant ist. Ein Immobilienmakler hatte ein Luftbild des zu vermarktenden Grundstücks ins Inserat gepackt. Mit drauf war auch das Nachbargrundstück, das nicht verkauft wurde. Deren Besitzerin klagte dagegen.
Und nun hat die Datenschutzbehörde eine Entscheidung getroffen. Wohlgemerkt, das ist kein Gericht, das ist eine Behörde.
Und die haben entschieden, dass das ein Datenschutzverstoß ist, weil:
Man, wenn man den Makler anruft, um dort die Adresse des Grundstücks zu erfahren (was man im Allgemeinen erst nach Abschluss eines Maklervertrags bekommt), man im Grundbuchamt den Eigentümer für das Nachbargrundstück herausbekommen kann und deshalb ist das Drohnenbild ein Datenschutzverstoß.
Besonders schlimm ist auch, dass man die Adresse des Hauses auch über Google Maps herausbekommen kann.
Die Argumentation des Immobilienbüros, dass man die Adresse auch ohne das Drohnenbild über Google Maps herausbekommen könne, galt nicht.
Also: in Österreich besonders vorsichtig sein. Es könnte sein, dass irgendwer Dich verklagt, weil Du seinen Gartenzaun fotografiert und ins Netz gestellt hast, denn man kann ja über Google Streetview die Adresse rauskriegen und dann aufs Grundbuchamt latschen und den Eigentümer erfragen.
Jeden Tag denkt man, es kann nicht absurder kommen, dann kommt die Realität vorbei und beweist Dir das Gegenteil.
Titelbild: Dortmund vom U aus. Das Foto ist auf ganz vielen Ebenen illegal…. und neuerdings sogar Datenschutz.
Bei uns ist dies öffentlich. Thurgis nennt sich die Software bzw. App. Herausgeber ist der Kanton Thurgau. Jeder kann im Internet die Eigentümer/in kostenlos abfragen. Beschränkung: Ich glaube pro Tag sind max. 10 Abfragen möglich.
Man kann auch ganz einfach einen Spaziergang machen, die Hausnummer auf einen Zettel kritzeln und damit dann eine Abfrage im Grundbuch machen. Ganz legal, weil die Hausnummer dabei nicht digital gespeichert war und daher niemand gegen die Verordnung verstoßen hat.
Die Argumentation, dass man durch das Foto die Nachbaradresse erfährt finde ich sonderbar. Das Foto hat da keinen Einfluss, da aus dem Bild die Anschrift nicht direkt ersichtlich ist, auf digitalem Kartenmaterial aber schon.
Dass man Ansichten des Grundstücks erhält, die der Panoramafreiheit widersprechen sehe ich da schon eher als Grund für eine Beanstandung. War bei diesem Fall aber wie es scheint kein Thema.
Du kannst es auch analog fotografieren. Dabei werden ebenfalls keine Daten erhoben. Aber krank ist das Ganze schon.
Das ist ja der Gag an der Sache: hier geht es nicht darum, dass EXIF-Daten oder andere Daten im Bild gewesen wären. Auch wenn das ein analoges Luftbild gewesen wäre, wäre der Sachverhalt identisch gewesen – man hätte das Nachbargrundstück nach dem Abschluss eines Maklervertrages mit dem Makler identifizieren können und dann beim Grundbuchamt Namen und Adresse des Eigentümers erfahren können.
Warum allerdings der Datenschutzverstoß beim Foto, das keine Daten enthält liegt – und nicht beim Grundbuchamt, das die Daten rausgibt – keine Ahnung.
Wie schön, wenn man sein Grundstück in Deutschland hat. Da muss man ein berechtigtes Interesse für die Einsicht ins Grundbuch nachweisen. Und wenn einen interessiert, wem der tolle Schlitten gehört, der täglich dicken Neid erregt, braucht man einen triftigen Grund (bloßer Neid ist keiner). Zumindest auf dem Papier. Der investigative Mensch wird also Wege finden, vielleicht einfach den Nachbarn fragen.
in AT braucht es auch einen guten Grund für eine Anfrage. Heißt ja Grundbuch 😉