Fotoequipment im Flieger

Ja, die Reisezeit ist eigentlich schon rum. Aber Thomas hat mir einen Artikel zum Thema Fotokramtransport geschickt, mit dem Hinweis „Mach mal was dazu.“.

Also fangen wir mal mit den Offensichtlichkeiten an:

Handgepäck

Fotokram gehört ins Handgepäck. Und Lithium-Ionen-Akkus auch. Mittlerweile gibt es für Letztere sogar Kapazitätsbeschränkungen bei einigen Fluglinien. Ryanair hat eine Grenze von maximal 20 Akkus und jede einzelne maximal 100Wh. Bei einer Powerbank mit 3,7 Volt sind das 20.000 mAh. Die großen 40.000er sind schon nicht mehr zulässig.

Ins Aufgabegepäck dürfen keine LiIonen-Akkus.

Dann sind natürlich die Handgepäckbestimmungen der verschiedenen Fluglinien zu beachten. Business geht mehr als Economy. Vor allem die Billigflieger sind mittlerweile extrem restriktiv geworden. Was nicht unter den Sitz passt, darf teilweise nur noch mit Aufpreis mit.

Imagetanks. in Zeiten von Terabyte-USB-Sticks sind die so gut wie ausgestorben. Wer noch welche hat: nicht ins Aufgabegepäck. Selbst wenn da keine Akkus drin sind. Mittlerweile sind zwar die meisten Frachträume in Passagierjets beheizt und unter Druck, aber eben nicht alle. Und wenn man Pech hat, können die Verhältnisse so einen Imagetank ruinieren.

NiMH.Akkus (Eneloops) sind übrigens unkritisch und dürfen auch ins Aufgabegepäck. Die können nicht brennen. Die müssen nur gegen Kurzschlüsse gesichert sein. Dafür gibt es spezielle Plastiktransportboxen, die sich sowieso empfehlen.

Transportbehälter

Wer denkt, ein Pelicase wäre ideal – der hat im Prinzip recht. Objektive und Kameras rein, vorher die Akkus raus und ins Handgepäck. Dann das Pelicase ins Aufgabegepäck. Globetrotteltipp: Das ganze Pelicase mit ein paar Klamotten in eine abgeranzte Sporttasche packen. Ein pures Pelicase hat nämlich ein leuchtendes Schild drauf: „Wertvoll! Nimm mich mit!“.

Ein Pelicase ist nicht billig und der Transport im Aufgabegepäck ist es unter Umständen auch nicht.

Was tun, wenn das Zeug nichts ins Handgepäck passt? Fieser Trick: Cargohosen und Fotowesten. Zu Fotowesten habe ich hier mal was geschrieben. Wenn man gut packt, kriegt man in Hose und Weste so viel rein, wie in einen Fotorucksack. Es ist allerdings von Vorteil, wenn man mehr so die Figur eines halben Hemdes hat. Wenn man schon ohne Jacke nur mit Presspassung in den Flugzeugsitz kommt, dann funktioniert das nicht so gut.

Speicherkarten

Immer am Mann. Immer. Dauernd. Nicht im Portemonnaie. Wenn man auf Reisen ist, Kameras und Objektive, Bargeld und Ausweise kann man ersetzen, die gefüllten Speicherkarten nicht. Wer die Bilder auf den Notebook sichert, braucht eine externe Festplatte, die an einem anderen Ort versteckt ist. Es gibt mittlerweile 1TB-SSDs, die in die Hosentasche passen und 1TB USB-Sticks, die man im Schuhabsatz unterbringen kann.

Nämlichkeitsbescheinigung

Wenn man mit dem Flieger ins Ausland unterwegs ist, sollte man sich beim Zoll eine „Nämlichkeitsbescheinigung“ holen. Das ist ein Zettel, auf dem der Artikel und dessen Seriennummer draufsteht. Eigentlich braucht man dafür ein Formular, das man so ohne weiteres nicht bekommt. Es geht aber auch einfach ein selber geschriebener Zettel mit „Zuiko 14-35 f/2 Seriennummer“. Damit geht man am Flughafen zum Zoll und lässt sich das abstempeln. Meistens ist das kein Problem. Die sind nämlich auch zu faul, das in die amtlichen Formulare zu übertragen. Innerhalb der EU braucht man diese Bescheinigung eigentlich nicht. Haben ist aber besser als brauchen. Und Norwegen ist nicht in der EU. Die Schweiz auch nicht. Und natürlich – theoretisch braucht man diese Bescheinigung auch dann, wenn man mit dem Auto unterwegs ist, nur wird man da eben meistens nicht kontrolliert.

Sicherheitskontrolle

Es gibt Sicherheitsleute, die wollen sehen, dass die Kamera funktioniert. Einmal einschalten, Display zeigen reicht meistens. Vielleicht ne Speicherkarte drinlassen. Mit einem Noflexar sollte man natürlich nicht unbedingt auflaufen.

Analoges Zeug

Mittlerweile gibt’s ja wieder viele, die mit Film rumrennen. Nicht entwickelte Filme können beim Durchleuchten einen Schleier kriegen oder vollständig zersteört werden. Ins Aufgabegepäck gehören sie also auf keinen Fall. Also Handgepäck. Und vor dem Durchleuchten rausnehmen. Die Kamera ohne Film lassen. Und dann die Filme in einen transparenten Beutel (ZipLock) und um Handkontrolle bitten. Die Bleihüllen sind nicht die beste Idee.

Es gibt anscheinend Flugbegleiter oder Passagiere, die noch nie gesehen haben, wie jemand einen Film in eine Kamera einlegt und das für gefährlich halten. Falls man also im Flieger den Film einlegen will um Dinge zu knipsen, sich vorher vergewissern, dass die Umsitzenden einen nicht für einen Terroristen halten.

Versicherung

Natürlich das Equipment versichern. Gegen Diebstahl, Beschädigung und Liegenlassen. Die Versicherungssummen nach dem Montrealer Übereinkommen sind mehr so semi. Derzeit knapp 1900 Euro pro aufgegebenes Gepäckstück. Man sollte aber auch die Kamera im Handgepäck versichert haben. In letzter Zeit kommt es immer mal wieder vor, dass man das Flugzeug recht schnell verlassen muss – und da kann man das Handgepäck nicht mitnehmen. Wohl dem, der Cargo-Hose und Fotojacke anhat.

Titelbild: Ich bin gerade unterwegs und das war das einzige Bild, das ich mit Flugzeugbezug auf der Platte hatte….

One Reply to “Fotoequipment im Flieger”

  1. Betr. Lithium-Ionen-Akkus im Handgepäck kommt neuerdings noch folgendes dazu: Abhängig von der Airline dürfen diese Akkus (u. Powerbanks) nicht mehr im Handgepäck im Overhead Storage mitgeführt werden, sondern separat entweder auf Person, oder in der Ablage im Vordersitz oder unter dem Vordersitz. Die Akku in der Kamera darf aber in der Kamera bleiben. Also vor dem Flug abklären.
    Heikel sind auch ganz starke LED-Taschenlampen, die bei Vollbetrieb sehr heiss werden können. Gewisse haben einen Sperr-Mechanismus, oder man kann die Akku vorübergehend rausnehmen; die nehme ich auch immer ins Handgepäck – better be safe than sorry.

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