
Ich bin von meinem Versicherungsmenschen auf etwas aufmerksam gemacht worden, was in den nächsten Tagen akut wird. Die KI-Kennzeichnungspflicht. Dazu ist dieser Artikel von Patrick Lux verlinkt worden. Nun könnte ich es einfach dabei belassen und sagen „Lest euch den Artikel durch“. Aber der Fokus bei Patrick Lux sind eher Fotografenkunden – also nicht so der Hobbyfotograf, der hier mitliest.
Deswegen versuche ich das jetzt ein bisschen zielgruppenspezifisch einzuordnen.
Urheberrecht beim „Prompter“:
KI-Werke können urheberrechtlich geschützt sein, wenn man nachweisen kann, dass da ernsthaft Arbeit und Schöpfungshöhe drinsteckt. Das ist aber so ein Ding, weil die Schöpfungshöhe Gegenstand von Streit vor Gericht werden kann – und vor Gericht und auf hoher See……
Klaut also jemand das KI-Werk, dann muss man erst mal nachweisen, dass da überhaupt ein Urheberrecht drauf ist – was unter Umständen teurer sein kann, als die Sache wert ist.
KI-Bild verletzt Rechte.
Wenn das KI-Bild die Rechte anderer verletzt, haftet der, der das Bild verbreitet. Also wenn das Bild da oben zum Beispiel das Urheberrecht an dem Roboter verletzt, dann hafte ich, weil ich das Bild veröffentlicht habe. Nicht OpenAI deren Software das Ding zusammengestöpselt hat. Problematisch sind Kopien von bekannten Stilen von Künstlern. Reale Personen. Logos. Markennamen. Gerade bei den Personen kann man unter Umständen mit Vollgas gegen die Wand rennen. Denn die KI hat meistens irgendein reales Gesicht als Vorbild – und der Besitzer des Gesichtes kann da protestieren. Das trifft auch zum Beispiel für Models zu. Die haben in ihren Verträgen die Verwendung oft genau spezifiziert – Auflage, Verbreitung, Dauer. Und wenn die KI dann einfach das Bild hernimmt und verwurstet, dann kann das richtig, richtig schief gehen. Als „Prompter“ weiß man gar nicht, wer das ist, der da auf dem Bild gezeigt wird – und ist dann völlig geflasht, wenn da eine Rechnung oder Abmahnung ins Haus flattert.
Was steht nun in diesem EU-Ding drin? Kann man hier nachlesen.
Deepfakes: Müssen gekennzeichnet sein. Und zwar direkt am Deepfake. Ausnahme: wenn das Ganze ein künstlerisches Werk ist, dann muss es nur irgendwo dranstehen, so dass es den Kunstgenuss nicht beeinträchtigt. Das ist aber schon alt. Seit Februar 2025.
Nun kommt ab 2.8. dazu: Als Anwender muss man kennzeichnen, ob die Person die auf dem Bild ist, echt ist und verändert wurde, oder künstlich erzeugt wurde. Hintergrund muss ebenfalls als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden. (Bei den Aldi-Prospekten steht der Hinweis auf KI am Hintergrund schon seit letztem Jahr dran.) Je „echter “ das Bild aussieht, desto kritischer ist das.
Die entsprechende Vorschrift enthält keinen Hinweis, dass das nur für eine kommerzielle Verwendung gilt. Also gilt es für jede Veröffentlichung. Zum Beispiel auch auf einer privaten Website oder bei einem Fotografie-Wettbewerb. Gerade bei einem Fotografie-Wettbewerb kann das kritisch sein, weil die Bestimmungen Text auf dem Bild meistens verbietet, und nur ein blankes Bild abgegeben werden darf. Wurde bei einem solchen Bild also KI verwendet, kann der Veranstalter des Wettbewerbs angezeigt werden. Der dann wiederum meistens richtig böse reagiert, weil die Strafen empfindlich sind.
Und jetzt bitte hinsetzen: Es geht nicht nur darum, dass ganze Bilder mit KI erzeugt werden – wie das hier oben .Jede Manipulation mit KI muss mitgeteilt werden. Das sind zum Beispiel Funktionen wie
- Generative Fill
- Personen freistellen und in eine anderes Bild einsetzen (klassisches Composing)
- Bildausschnitte erweitern (Outpainting)
- Hautretusche mit KI-Tools
- Objekte entfernen und mit KI füllen.
- Physiognomien mit KI ändern
Sobald auch nur ein Pixel in dem Bild durch KI erzeugt wurde, muss das mitgeteilt werden. Inwieweit das auch KI-Rauschunterdrückungstools betrifft- keine Ahnung, aber wer will das vor Gericht ausprobieren?
Nochmal: Es muss immer mitgeteilt werden. Bei einem kommerziell verwendeten Bild sollte es im Bild als Text stehen, bei einem „künstlerischen Bild“ muss es drunter stehen. Ab 2.8.2026.
Wer das alles im stillen Kämmerlein macht und nur Prints macht, die er sich selbst an die Wand hängt – kein Problem. Sobald er damit ohne KI-Hinweis an die Öffentlichkeit geht, wird’s extrem haarig. Wer das an einen anderen ohne die komplette KI-Doku verkauft, der es dann veröffentlicht, sollte eine gute Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Vorher.
Ist ja prima !
Dann kann die Abmahnkanzlei eine KI einsetzen um herauszufinden wo im Bild von der gestaltenden KI geklaut wurde.
KI eröffnet also doch ganz neue Geschäftsmodelle 😉
Wolfgang