Thema Upskirting

Und wieder mal haben sich Dinge geändert. Ab sofort sind Aufnahmen des Intimbereiches anderer Leute verboten, wenn sie unbefugt dadurch entstanden sind, dass unter Kleidung fotografiert wird. Herstellung, Gebrauch, Zugänglichmachung und Übertragung sind mit bis zu zwei Jahren Knast bedroht. Alle technischen Mittel werden eingezogen.

Klar – keiner der das hier liest, macht sowas. (Hoffe ich.) Frauen ungefragt in den Ausschnitt oder unter den Rock zu knipsen. Macht. Keiner.

Wenn, dann fragt man.

Man sollte sich das aber in Zukunft schriftlich geben lassen. Achtung! Das gilt nicht nur für sogenannte „Pink Shots“ unter den Rock, sondern auch, wenn man einer Dirndlträgerin von oben ins Dekolletee fotografiert – und auch wenn die Person Unterwäsche trägt – Straftat. Also: knielanger Rock im Sitzen von vorne – Aufpassen. Kann böse ausgehen. Also im Zweifel nicht nur ein normales Model-Release unterzeichnen lassen, sondern auch nen Zettel, dass man auch unter den Rock knipsen darf. Rock ausziehen und dann erst knipsen – kein Problem.

Beim Titelbild muss Cornelia nur die Beine etwas anziehen und ich bin mit einem Bein im Knast. Denn schon das Herstellen der Fotos ist strafbar.

Dass man keine Unfallopfer fotografieren darf – und sollte – ist klar. Neu ist, dass man auch keine Unfalltoten mehr fotografieren darf – soweit man die Fotos unbefugt und in grob anstößiger Weise herstellt. Ein Journalist, der die Rettungs- und Sicherheitskräfte gefragt hat, ist befugt. (Wird es aber normalerweise nicht machen, weil er solche Fotos nicht verkaufen kann – außer an die Springerpresse – aber man hat ja Ehre im Leib) Aber alle aussenrum sind es nicht. Also: Kameras in den Taschen lassen.

Und nein, durch die neuen Regelungen geht das Abendland nicht unter. Es gibt kein Gesetz gegen ästhetische Fotos von Verstorbenen. Solche Erinnerungsbilder sind für die Angehörigen ungeheuer wertvoll und hohe Handwerkskunst. Und man kann auch weiterhin Schotten unter den Rock knipsen – wenn der Schotte weiß, dass man das macht und mit seinem Servus unterschrieben hat, dass das so OK ist.

6 Replies to “Thema Upskirting”

  1. Neues Gesetz? Habe ich gar nicht mitbekommen. Das mit dem Rock ist schon seit Jahren eine Straftat, soweit ich das von der Wiesn (Oktoberfest, München) her weiß. Das kann ja keine spezielle Lex Theresia gewesen sein, oder?

    1. ist kein neues Gesetz. Bisher waren beides „Vergehen“ und als solche sehr mild geahndet. Jetzt sind es Verbrechen – immer noch verboten – und etwas härter bestraft.

  2. Damit wäre die legendäre Stuhlreihe mit Merkel, von der Leyen, Kramp-Karrenbauer heute wohl fas schon ein Ritt auf der Rasierklinge. Auch in Talk-Shows ist man da nicht allzu sensibel.

    Dürfte also spannend werden, wer da zuerst auf die Schnauze fällt.

  3. Es ist viel einfacher die Leute mit Gesetzen zur Räson zu bringen als ihnen vorher eine Ethik nahe zu bringen.
    Ein weiteres Gesetz welches nötig zu sein scheint, aber nicht nötig sein sollte.

  4. Danke für den Hinweis auf diesen Gesetzes-Fallstrick. Nur zum Wording: Ich werde niemals eine Frau eine Peinlichkeit unterschreiben lassen, dass ich ihr irgendwie – und sei es „aus Versehen“ – unter den Rock knipsen darf. Wenn ich Menschen fotografiere, habe ich mich anschließen schon immer mit ihnen hingesetzt, sie die Bilder durchsehen lassen und gefragt ob es ok für sie ist, wenn ich diese Bilder so verwende. Wenn sie Einwände haben, lösche ich die beanstandeten Bilder sofort und ohne Diskussion. Habe den Gesetzestext nicht gelesen, aber m.E. bin ich auch auf der sicheren Seite, wenn ich, wo es nötig ist, in Zukunft bereits vorher im Model Release Text ausdrücklich das Upskirting Thema adressiere und sie danach mit einer zweiten Unterschrift bestätigen lasse, dass sie auch unter diesem Aspekt mit der Nutzung/Veröffentlichung der von ihnen abgesegneten Bilder einverstanden sind.
    Vielleicht gibt es ja einen Anwalt unter der Leserschaft, der für uns alle eine Vorlage dafür entwerfen kann?

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