Mehrwertsteuersenkung

Seit 1.7. ist die Mehrwertsteuer auf elektronische Bücher von 7 auf 5% gesunken. Meine Endkundenpreise in meinem Shop haben sich aber für deutsche Kunden nicht geändert. Für Schweizer Kunden, die ohne Mehrwertsteuer einkaufen, sind sie sogar gestiegen.

Ich stecke also die Mehrwertsteuersenkung in die eigene Tasche.

Ich habe deshalb aber kein schlechtes Gewissen. Ich verkaufe wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres etwa 1000 Bücher (wenn es mehr sind, prima!), das bedeutet, die Mehrwertsteuersenkung spült mir ein paar Hundert Euro mehr in die Kasse. Die kann ich dringend brauchen, weil die Corona-Krise mir das Seminargeschäft gestoppt hat. Es gibt zwar bereits wieder Helden der Arbeit, die wieder Kurse und Workshops anbieten, aber bei einem Testlauf hat sich bei mir rausgestellt, dass das schönste Hygienekonzept nichts wert ist, wenn es nicht durchgehalten werden kann. Und bei mehreren Stunden Arbeit im Studio sind Masken kein Spaß – das macht man nicht freiwillig – von der Effektivität im Studiomief ganz zu schweigen.

Und da ich an einer langfristigen Kundenbindung interessiert bin, gibt’s von mir keine Seminare, bis ich safe davon ausgehen kann, dass das ohne Einschränkungen möglich ist.

Das hat den Nebeneffekt, dass ich derzeit auch meine Seminarpreise nicht an die verminderte Mehrwertsteuer anpassen muss. Wenn ich wieder Seminare mache, melde ich das hier.

Wer zwischenzeitlich Beratungsbedarf hat, der schicke mir ne Mail, dann können wir nen Skype-Termin vereinbaren. Das geht fix und kann meist ein, zwei akute Probleme lösen.

6 Replies to “Mehrwertsteuersenkung”

  1. Danke für deine Stellungnahme. Meiner Meinung nach sollte die Steuer auch nicht weitergegeben werden sondern eher bei dem gebeutelten Handel verbleiben, denn die haben es (Online ausgenommen) sicherlich am schwersten. Und das als Konjunkturpaket zu verkaufen, naja. Wenn ich meine, ohne Luxusgüter, Lebenshaltungskosten betrachte komme ich auf ca. 400€ mtl. Macht bis Weihnachten eine theoretisch auf 16% über alles gerechnete Einsparung von ca. 60€. Das langt dann gerade für den Weihnachtsbraten vom Bioschlachter und die Beilagen.

  2. „ Ich stecke also die Mehrwertsteuersenkung in die eigene Tasche.“

    so habe ich die Aktion auch verstanden: die „Kleinen“ behalten den Differenzbetrag und die „Großen“ geben ihn an die Kunden weiter. Nur so macht das überhaupt einen Sinn.

  3. Tja, so kann es laufen…
    Eigentlich dachte ich, der Juni wird der erste Monat meiner 40-jährigen „Firmengeschichte“, in dem ich keine einzige Rechung schreiben kann. Dann hatte ich doch noch am 27.06. einen Notfalleinsatz, für den ich dem Kunden 110,-€ (netto) in Rechnung stellen konnte. Wovon allerdings alleine 30,-€ Fahrtkostenerstattung waren.
    Für die Umstellung meiner Buchhaltungssoftware zur Mehrwertsteuersenkung habe ich Rechnungen in Höhe von 145,-€ netto bekommen.
    Und das, obwohl ich zum allergrößten Teil gewerbliche Kunden habe, so dass uns hüben wie drüben die MWST eigentlich gar nicht interessiert.
    So etwas nennt sich dann Konjunkturpaket „mit Wumms“!
    😉
    .
    Wenn Reinhard sich seinen „Wumms“ holt, in dem er die 2% Senkung nicht an seine Kunden weiter gibt, dann ist das mMn absolut OK!
    .
    Hauptsache, wir sind gesund!
    .
    sinniert
    Martin

    1. das verstehe ich nicht Martin. Wie kann es sein, dass du für eine Änderung der Steuersätze bezahlen musst?
      Da geht spätestens seit der Erhöhung von 10 auf 11 % per Eintrag mit Gültigkeitszeitraum (wohl aber doch nicht überall).
      Meine Kunden würden mir was erzählen, wenn sie bei jeder Steueränderung was an mich bezahlen müssten.

      1. Rudolf, ich bezahle nichts für die Änderung der Steuersätze…
        Ich bezahle für Updates, die dafür sorgen, dass die Software (finanzbehördlich anerkannt, u.a. für die vollautomatische Erstellung meiner Umsatzsteuervorerklärung) Umsätze richtig den verschiedenen Steuersätzen zuordnen kann, auch bei einer unterjährigen Steuersatzänderung.

        Es ist auch unerheblich, warum meine Software dafür ein Update brauchte. Denn die Kosten sind gering im Verhältnis zu denen, die viele Firmen haben, weil sie z. B. Kassensysteme umprogrammieren (lassen) und/oder die komplette Preisauszeichnung ändern müssen.

        Es ging mir nur darum, zu verdeutlichen, dass der Konjunktur-„Wumms“ bei vielen, teils von Corona arg gebeutelten Selbständigen, (Klein-) Gewerbetreibenden oder Unternehmen erst einmal für Mehrkosten und/oder personellen Mehraufwand sorgt. Mit zweifelhaften Aussichten auf Erfolg.

        Ich finde es gut, dass unsere Finanzminister in den letzten Jahren die staatlichen Mehreinnahmen zusammengehalten und jetzt die finanzielle Kraft haben, etwas für Land und Leute zu tun. Das will ich nicht in Abrede stellen oder gar schlechtreden. Ganz im Gegenteil!

        Nur ist halt nicht alles Gold, was glänzt. Und jede Medaille hat zwei Seiten…

        lg, Martin

        1. Martin, jetzt macht die Rechnung Sinn, das ist der Fluch oder Segen der Wartungsverträge. Der Aufwand für steuerrechtliche Anpassungen tritt ja immer wieder auf, ist aber recht übersichtlich im Vergleich zu Lohn-/Gehaltsabrechnungen.

          Ironie on
          Die Kosten kannst du ja als Verlustvortrag dem Herrn Bundesfinanzminister melden. Der übernimmt das doch, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Sonst nach München schicken, der Markus richtet das dann.
          Ironie off

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