
Ich hatte ja vor zwei Wochen Frau Liebertz im Interview bei PATLive. Frau Liebertz ist im DVF und bewirbt sich bei der nächsten Wahl um den Präsidentenposten. Ein Ehrenamt. Während man in normalen Vereinen heilfroh ist, wenn sich mal wieder jemand, der noch nicht scheintot ist, bei der Arbeitsverteilung meldet, ist das im “Deutschen Verband für Fotografie” andersrum. Die Ehrenamtlichen werden über Rundschreiben und neuerdings sogar über das vereinseigene Journal, das die zahlenden Mitglieder finanzieren, “gedisst”. Wenn Rapper so einen “Diss-Track” raushauen, dann ist es Ehrensache, dass der Gedisste mit einem entsprechenden Song antwortet. Auf “Du Schwuchtel, ich habe den längsten!” kommt dann zum Beispiel “Isch figg Deine Mudda”.
Schwierig wird es, wenn eben der eine über ein ein paar Hiwis verfügt, die ihm die Diss-Tracks schreiben, performen und dann auch noch das Label des Konkurrenten kontrollieren, damit der seinen Gegendiss nicht mehr loswerden kann. Dann ist das nicht mehr künstlerisch wertvoll, sondern nur noch erbärmlich feige.
Was passiert in so einem Fall? Die Zuhörer, die sich eigentlich vor allem für Musik interessieren und den “Beef” als mehr oder weniger willkommenes Entertainment begriffen haben, wechseln den Interpreten, für den sie ihr Geld raushauen. Oder, bei Spotify, wird eben der Mist des Alpharappers nicht mehr geklickt. Aus die Maus. Einfach nur die Konkurrenz beschimpfen ist unlustig. Deshalb kriege ich ja auch regelmäßig Ärger, wenn ich es mir nicht verkneifen kann, einen Kollegen der gleichen Zunft irgendwelcher Dinge zu zeihen. Gelegentlich mache ich es trotzdem, weil ich den “Kollegen” bereits angeschrieben hatte und von dem entweder seltsame Mails oder gar keine Antwort gekriegt habe.
Da ich ja, wie gesagt, vor zwei Wochen Frau Liebertz da hatte, habe ich jetzt Herrn Rau eingeladen, den derzeitigen Präsidenten des DVF. Zu gleichen Bedingungen. Eine Stunde Interview, keine abgesprochenen Fragen, aber Aufzeichnung und er kann es hinterher abnicken oder Änderungen verlangen. Wenn er der Meinung ist “Besser nicht veröffentlichen”, dann bleibt es im Giftschrank, wenn ich der Meinung bin, seine Änderungswünsche verfälschen das Interview, auch. Fair to both parties.
Sowas nennt man Journalismus. Beide Seiten hören. Und nicht nur hören, sondern auch die Argumente beider Seiten vorstellen.
Es gibt jetzt einige, die nach der Ansicht des “Diss” im Journal spontan die Mitgliedschaft gekündigt haben – mit der durchaus nachvollziehbaren Begründung, dass sie so einen Kack nicht finanzieren wollen. Der Unmut auf der Facebook-Seite wurde anfangs durch “Shadow-Banning” kanalisiert, nur gingen Screenshots vor dem Shadow-Ban bereits per Messenger durch die Community, ab da wurde dann die Moderation eingestellt.
Natürlich habe auch ich meine Finger in dieser ganzen Nummer drin – denn Herr Kriegelstein, Autor des phantastischen Buches “Die Kunst des Sehens”, hat einen Artikel geschrieben, in der er die von ihm und seinem Kollegen neu eingeführte Art der Wettbewerbsjurierung verteidigt – und natürlich alle Juroren, die das nicht tolle finden, als “bildästhetische Fundamentalisten” bezeichnet, die die letzten 20 Jahre Bildentwicklung verschlafen haben. Es habe da Diskussionen um “ausgetauschte Himmel” gegeben, das wäre aber doch zeitgenössische Fotografie.
Natürlich meint er da mich, denn ich habe mit ihm zusammen den Wettbewerb “Abenteuer” für Oberstdorf juriert und da habe ich mitten in der Endjurierung meinen Hut aus dem Ring genommen. Ich bin jemand, der in etwa ne Ahnung von Lichtverläufen hat. Und wenn ein Lichtverlauf in einem Bild grob falsch ist, weil eben der Himmel ausgetauscht wurde, dann ist für mich nicht der ausgetauschte Himmel das Problem, sondern der falsche Lichtverlauf. Falsche Schatten, falsche Perspektiven. Das hat nichts mit Fotografie zu tun, und wird es in hundert Jahren noch nicht haben. Das ist einfach nur schlecht. Es ist billige Effekthascherei, weil man Dinge “malt”, die Aufmerksamkeit erzeugen, weil sie nicht möglich sind. Man schaut länger hin, weil man sich fragt “Was stimmt da nicht.”. Das kann man machen. Wie ich letzthin mit der Borgunder Stabkirche. Aber ich komme doch nicht auf die Idee, das zu einem Wettbewerb einzuschicken. Und als Juror ist sowas für mich ein Versuch des Photoshoppers, mich für komplett dumm zu verkaufen. Ganz abgesehen von der Kennzeichnungspflicht für KI-Werke, die natürlich auch für das DVF-Journal und alle Wettbewerbe gilt. Und zwar, ich habe mich erkundigt, RÜCKWIRKEND. Also ein mit Luminar ausgetauschter Himmel muss als “KI-generiert” gekennzeichnet werden. Selbst wenn ich den Himmel selber geknipst habe. Und auch bei einem Bild, das ich 2018 zu einem Wettbewerb eingereicht habe.
Wie das bei einer Jurierung funktionieren soll, ist noch gar nicht geklärt – auch weil der “Verband” ja anscheinend offiziell der Meinung ist, das Problem existiert nicht. Denn alle, die sich darüber Gedanken machen, sind sowas von letztes Jahrtausend. Und es mangelt ihnen an der entsprechenden Kompetenz.
Gut, ich werde nicht mehr für den DVF unter Rau jurieren und auch hier: Das ist ein ehrenamtlicher Job, der richtig aufwendig ist., der Verlust einer solchen Aufgabe ist locker zu verschmerzen, es sei denn, man hat ein Ego-Problem.
Und damit bin ich bei der Titelfrage: Verbindet der Verband was – oder kann der weg? Auch Frau Liebertz konnte mir im Interview nicht wirklich für Doofe erklären, wozu man den Verband braucht. Vielleicht ist er nur im augenblicklichen Zustand überflüssig und man kann dieser Nummer wieder Leben einhauchen?
Ich weiß es nicht, aber ich bin auf jeden Fall gespannt, ob Herr Rau auf meine Interviewanfrage antwortet. Ich warte noch.
Titelbild von Jürgen, OoC.Nur etwas beschnitten und die Sättigung hochgedreht.
Disclaimer: Das Buch “Die Kunst des Sehens” habe ich 2017 von Herrn Kriegelstein mit Widmung zu Weihnachten geschenkt bekommen. Seitdem versuche ich, es weiterzuverschenken, aber niemand, der mal drin geblättert hat, will es haben … Es kann also sein, dass mein obiges Werturteil nicht objektiv ist.
Da ich noch nicht darin geblättert habe, würde ich mich opfern und dir die Last der “Kunst des Sehens” anehmen. Und wenn ich das Buch auch nicht mag, bekommt es mein Schwager 😉
Oder du wirfst es in die Fundgrube.
Too late. Kurz nach acht war schon die erste Mail mit einer Anfrage da. Bin gerade am Verpacken.
“Verbindet der Verband was – oder kann der weg? ”
Die Antwort ist einfach: natürlich verbindet dieser Verband den polytraumatisierten Schädel eines Motorrollerfahrers (vermutlich aus der Oberpfalz) mit medianer Kalottenfraktur , damit dieser nicht auseinanderfällt.
Mit Sicherheit insuffizient die Analgesie der Ersthelfer, womit diese geniale Aufnahme den “Schrei” von Edvard Munch nicht nur repetiert, sondern wohl übertrifft (immerhin kann sich im Bild von Munch das Opfer den Schädel noch selber zusammenhalten).
Simple Empfehlung: solche Verbände bitte nie wegmachen, Mikro ausschalten.
zum eingeschobeben Hinweis, dass ein per KI ausgetauschter Himmel als KI gekennzeichnet werden muss: Stimmt in dieser Pauschalität nicht. Sofern bspw. Topas einen vom Fotografen selbst erstellten Himmel einfügt, so ist das eine unerhebliche Anwwendung von KI, die nicht gekennzeichnet werden muss. Siehe dazu: https://gesellschaft-datenschutz.de/ki-kennzeichnungspflicht/
Man sei bitte vorsichtig mit Aussagen im Netz. In dem verlinkten Artikel steht “Die Regelungen der KI-Verordnung unterscheiden dabei zwischen….” (ff) . In meinem anderen Artikel habe ich die Originalverordnung verlinkt. Eine solche Unterscheidung wie hier suggeriert, wird dort nicht getroffen! Relevant ist immer die Originalquelle. Nur weil irgendwer im Netz behauptet, das wäre so, muss das noch lange nicht so sein!. Der Artikel ist zudem vom April 2025! In einem anderen Artikel auf der gleichen Website vom 17.4.2026 “Was ist die KI-VO” werden die neuen Kennzeichnungspflichten ab 2.8. überhaupt nicht erwähnt.
Zur “Gesellschaft für Datenschutz” lohnt sich ein Blick ins Impressum und ein Studium der LinkedIn-Profile der Dozenten.
nun, die Rechtslage ist letztendlich ungeklärt, wenn man sich die Details der Verordnung näher anschut. Was ist KI und was nicht, was unterliegt der Kennzeichnungspflicht und was nicht…..
Tausche ich einen Himmel aus und mache so aus dem Bild ein neues/anderes Werk, das es so nicht gab und nicht geben wird, das in der Summe (!) eine wwesentliche Änderung des ursprünglichen Bildes darstellt, so mag eine Kennzeichnungspgflicht angemessen sein. Tausche ich einen grauen Himmel gegen etwas Blaues mit Wölkchen aus, so ändert dies an der ursprünglichen Bildaussage praktisch nichts, ausser, dass eine gewisse Aufhübschung stattfindet. Sollte dies einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, wäre dies hinrissig, denn dann würde sich die Frage stellen, was denn mit einem rein blauen Hintergrund statt des ursprünglichen Grau ist. Wenn die Verordnung derart weit gehen sollte, dass selbst eine Farbänderung (ob manuell oder durch ein Tool wie Topas) schon kennzeichnungspflichtig wäre, so wäre dem Blödsinn Tür und Tor geöffnet.
Ich jedenfalls lese die Vorgaben so, dass eine wesentliche (!!) Änderung des Bildinhaltes kennzeichnungspflichtig ist, dazu zählt das Hinzufügen von ein paar Wölkchen oder der Austausch Grau gegen Blau nicht. Im anderen Fall wäre jede Farbveränderung, die die eigentliche Lichtstimmung koriigiert, schon nicht mehr statthaft bzw. kennzeichnungspflichtig, ganz unabhängig davon, ob ich ein Tool wie Topas dabei genutzt habe oder ob ich die Farbverschiebung manuell durchführe.
Gleiches gilt doch letztendlich für Himmel generell. Mache ich es per Hand, maskiere selbst und tausche dann gegen einen selbstfotografierten Himmel aus, wäre es statthaft, nutze ich ein arbeitsvereinfachendes Tool für exakt das identische Ergebnis, so wäre dies kennzeichnungspflichtig. Ich kann nirgendwo einen Hinweis in den Verordnungstexten und ihren Ausführungshinweisen entdecken, der genau dieses Vorgehen ggfls. unter Strafe stellt.
Meines Erachtens wird um diese Problematik, die den eigentlichen Kern der Verordnung nur am Rande betrifft, viel zu viel Aufsehen gemacht und durch solche Texte wie im rubr. Artikel ein schräges Licht auf die Sache geworfen, wird Verunsicherung erzeugt…..und dies ohne wirklichen juristischen Hintergrund.
Es spielt leider überhaupt keine Rolle, ob jemand eine Verordnung für “hirnirissig” hält. Der Text ist leider ziemlich klar: Wird ein Objekt durch KI geändert, so dass der Betrachter der Meinung ist, das wäre so – “Deep Fake” – dann ist das kennzeichnungspflichtig. Wenn ich das von Hand mit dem Stempeltool mache, ist das OK, mit einem KI-Tool ist es das nicht. Wenn ich klassisches Motion-Capture mache und damit eine künstliche Person per CGI erzeuge, dann ist das OK, verwende ich dazu ein KI-Tool, muss ich das kennzeichnen. Klassische Nummer: Zwei die das gleiche machen, machen nicht dasselbe. Kann man toll finden, oder hirnrissig. Aber wenn man die Vorschrift ignoriert, kann das teuer werden.
das alles kommentiere ich lieber nicht weiter, es würde ja an der Autorität des Verfassers kratzen -und bekanntermassen mag er das überhaupt nicht. Adobe Stock jedenfalls sieht dies völlig anders in den neuesten Richtlinien für Content-Creators zur Kennzeichnung von KI-Inhalten, der Austausch von Himmel ist keine kennzeichnungspflichtige Veränderung und schon garkein “Deep-Fake”.
Ah ja – und zack wird die Diskussion persönlich. Keine Argumente mehr? Es ist leider völlig wurscht, was eine amerikanische Firma von europäischen Verordnungen hält. Du kannst gerne versuchen, Dich vor Gericht darauf zu berufen. Adobe hat eine beeindruckende Strecke von Datenschutzverstößen in der EU vorzuweisen, wo sie jeweils zu Bußgeld verurteilt wurden. Ich würde sie jetzt nicht für die beste Adresse halten, wenn es um die Beurteilung von EU-Recht geht. Sie haben Patentrechtsprozesse verloren und haben reihenweise Vergleiche schließen müssen. Sogar die FTC hat Adobe verklagt. Das Verfahren läuft noch.
Das ist eine interessante Diskussion hier. Ich stelle mir selbst einfach die eine Frage: Möchte ich mit Bausteinen von (KI-)Fotos, die ich nicht mal selbst fotografiert habe, meine Bilder „aufwerten“, damit ich technologisch immer am Puls der Zeit, resp. auf dem gerade technisch möglichen Peak reite? Wirklich nicht. Andere mögen das anders sehen. Für mich wäre das kreativer Selbstbetrug. Mindestens.