Fototapetenprobleme

Es ist ja schon mal durch die Community gegangen: eine Fototapete im Hintergrund kann Ärger machen. Das Landgericht Köln hatte geurteilt, dass natürlich auf einer Fototapete Urheberrecht drauf ist und man sie deswegen auch nicht als Hintergrund verwenden darf – ohne an den Urheber Lizenzgebühren abzudrücken.

Nun gibt es dazu neue Urteile vom Landgericht Stuttgart und vom Oberlandesgericht Düsseldorf, die das anders sehen. Eine Tapete an die Wand zu kleben sei bestimmungsgemäßer, legaler Gebrauch und ein Foto seines eigenen Zimmers mit der an der Wand klebenden, legalen Tapete zu veröffentlichen, sei völlig OK. Denn schließlich sei nicht nur das Design einer Fototapete urheberrechtlich geschützt, sondern generell alle Tapetendesigns (soweit sie eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen.). Eine Abmahnung sei demzufolge sogar rechtsmißbräuchlich.

Ein paar Links dazu:

Die Kanzlei und Heise.

Endgültig ist das also noch nicht entschieden, man sollte also beim Erwerb von Fotohintergründen sich vergewissern, dass man die damit gemachten Fotos auch veröffentlichen darf…

Das hier habe ich 2015 auf der Ringfotomesse gemacht. Das ist natürlich in mehrfacher Hinsicht urheberrechtlich geschützt: Der Hintergrund als Foto, der Vordergrund als Leistung eines Dekorateurs. Wer der Messebauer damals war, weiß ich nicht, aber die Fototapete kann man immer noch beziehen. „Italy San Marino Wall Poster“ für 25 Dollar pro Quadratmeter oder bei Walldorado in Schweden für 1225 Kronen.

Lustig an der Sache ist, dass der Fotograf, dessen Kanadische Firma da die Abmahnungen verschickt, auf seiner Website Architekturfotografie hat. Und eben auch zum Beispiel Aufnahmen aus Berlin, die NICHT von öfffentlichem Grund aus gemacht wurden. Sondern von erhöhtem Standpunkt und da greift halt bösartigerweise die Panoramafreiheit nicht mehr. Das bedeutet, all die dekorative Architektur, die er da zeigt – da ist Copyright drauf…. (Und gerade das Copyright auf den Fernsehturm ist ne heiße Nummer. Und noch lange nicht abgelaufen. )

Also: vorsichtig sein. Und im Zweifel vorher beim Lieferanten nachfragen. Denn seltsamerweise steht selbst bei Fotohintergründen nichts zu Lizenzbedingungen.

Ach ja: das Titelbild: Das ist Monique an einem von ihr gemalten Wandbild. Lizenz liegt vor….

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