Binz: Knipsen nur noch mit Fotogenehmigung

Es gibt ja schon öfter das Problem, dass „gewerbliche Fotografen“ in manchen Bereichen nur noch mit kostenpflichtiger Genehmigung fotografieren dürfen. In eigentlich öffentlichen Parks, die aber im „Privatbesitz“ einer staatlichen Institution sind.

In Binz auf Rügen ist man jetzt auf eine geile Idee gekommen: Man hat die gesamte Binzer Bucht zu einer Art Park erklärt, in der man nur noch mit Fotogenehmigung fotografieren darf. Außer man knipst nur privat oder man knipst für „aktuelle Berichterstattung“.

Da das mit der privaten Knipserei seit Facebook und der (Un)Sitte aller möglichen Fotoportale (zum Beispiel auch MyOlympus) die hochgeladenen Fotos kommerziell verwerten zu wollen, ein Problem ist, betrifft diese Regelung so ziemlich jeden.

Und selbst aktuelle Berichterstattung (Presse) ist nur dann erlaubnisfrei, wenn diese im „öffentlichen Interesse ist“. Was das ist, entscheiden die örtlichen Vertreter. Und sobald man – auch von einer Zeitung – Honorar für das Foto bekommt, muss man das abdrücken.

Die exakten Bestimmungen sind noch wesentlich weitergehend.

Das Titelbild, anno 2009 beim Usertreffen auf Rügen gemacht, umfasst den südlichen Bereich der Binzer Bucht ab Prora. Der nördliche Bereich, bis Sassnitz, ist nicht spektakulärer. Heute wäre dieses Foto und seine Veröffentlichung auf diesem Blog erlaubnispflichtig.

Prora, der KdF-Bau am Strand, beherbergt mittlerweile Luxusappartements. 2009 sah das innendrin noch so aus:

Die Zimmer waren heimelig und hatten Echtholzfußboden, Wasseranschluss und große Fenster.

Kann natürlich sein, dass es Leute, die sehr viel Geld dafür bezahlt haben, in einem Denk Mal zu wohnen, nich so prickelnd finden, wenn die Papparazzi am Strand stehen und den Monsterbau ablichten.

Spannend finde ich, wie sich die Rezeption von Prora gewandelt hat. Als die Blöcke leer standen waren es Nazi-Monster. Jetzt heißt es auf der Website von Prora.com:

In einem der schönsten Inselbereiche Rügens, in der Mitte der weitläufigen Meeresbucht Prorer Wiek, steht ein aufsehenerregendes Denkmal Deutscher Architekturgeschicht, das „Seebad Prora“.

Zur Rezeption von Prora kann man eine längere Diskussion führen, der Wikipedia-Artikel dazu ist schon mal ein Einstieg, aber hier ist nicht der Platz dafür….

Und jetzt ist Knipsen erlaubnis- und gebührenpflichtig.

Ich habe es schon öfter geschrieben: Knipst, was geht. Wer weiß, ob es morgen noch existiert oder das knipsen morgen noch erlaubt ist….

24 Replies to “Binz: Knipsen nur noch mit Fotogenehmigung”

  1. WIE HOCH IST DAS ENTGELT FÜR FOTO- UND FILMARBEITEN?
    Foto- und Filmarbeiten können grundsätzlich nicht pauschalisiert werden, da alle Anforderungen speziell und nach dem jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Deshalb wird das Entgelt in einem individuellen Vertrag zwischen gewerblichem Fotograf/Filmer und dem Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus geregelt.
    _______
    Da freut sich doch jeder, der kalkulieren muss. Packt schon einmal die Würfel aus.

    1. Das ist keine „Zwangsjacke“. Da waren einfach ein paar Nasen im Gemeinderat besonders schlau. Das ist ein Problem unserer Lokalpolitik. Da sitzen keine Fachleute im Rat, sondern meistens Typen, die ihr persönliches Süppchen kochen….

  2. Anscheinend wurde in Binz gerade der Goldesel geboren. Ich hoffe mal, dass die Untugend nicht Schule macht und andere Seebäder auch auf die Schnapsidee kommen.
    Was irritierend ist, die Binzer nennen keine Preise und wollen diese individuell festlegen. Das hört sich schwer nach Behörden Willkür an.

  3. Das ist ja noch absurder als die strengen Fotoregeln, die im Schlossgarten Schwetzingen gelten. Dort heißt es: „Im Schlossgarten Schwetzingen ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich.“ Dies scheint nur auf Handyfotografie zuzutreffen. Denn ein Fotofreund hat es wohl erlebt, dass Leute mit größerer Kamera von den Parkwächtern dumm angemacht worden seien.

    Und in der ausführlichen Information heißt es:
    „Sie möchten auf dem Schlossgelände Schwetzingen fotografieren? Gerne!
    Die Fotogestattung ist an der Schlosskasse erhältlich, 80,00 € gültig für bis zu 10 Personen.
    […]
    Die Verwendung von Stativen, Lichtschirmen, Aufbauten etc. ist nicht gestattet.
    […]
    Die gewerbliche Verwendung der Aufnahmen ist nicht gestattet.

    1. Also, was im öffentlichen Interesse ist, entscheidet nicht die Behörde. Darüber hinaus kann ich jederzeit Fotos machen und diese auch privat publizieren. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz.

      Wenn mein Blog aber kommerziell ist, dann kann es Probleme geben. Insofern sehe ich Probleme nur für die, die mit den Fotos Geld verdienen, wenn sie keine Lizenz haben.

      Es kommt letztlich auf den Einzelfall an.

      1. Hallo Michael!
        Die Bezeichnung „privat publizieren“ war mir bislang unbekannt. „Privat“ und „publiziert“ waren für mich bislang unvereinbar, auch ein Privatdruck eines Buches fällt für mich unter Veröffentlichung.

        Ich persönlich habe meine früheren Webseiten (zumeist zu historischen Themen, nichts zu Fotos) nach der Gesetzesänderung gelöscht, da ich sonst für von mir selbst mitverantwortete Texte (Homolulu Tageszeitung – aber auch für historische Texte aus dem 18./19. Jh.) abgabepflichtig geworden wäre.
        Ich hoffe für Dich, dass Deine Hoffnung bezüglich (D)eines nichtkommerziellen Blogs sich erfüllen und nicht eine überraschende Zahlungsaufforderung für mehrere Jahre nachträglich kommt.

        Eckhard

        1. Hallo Eckhard, für eine private Webseite muss man nicht bezahlen, es sei denn

          1. du nutzt ohne Einverständnis kopiergeschütztes Material in Texten oder Fotos.
          2. oder du hast bezahlte Werbung auf der Webseite, das ist gewerblich

          Privates Publizieren ist Publizieren ohne Geld dafür, also freie Meinungsäußerung ohne Einnahmen.

          1. Ich habe diesen Kommentar freigeschaltet, obwohl er mir Bauchschmerzen macht.
            „Publizieren“ bedeutet „veröffentlichen“ und „Veröffentlichen“ bedeutet, einem Leserkreis zugänglich machen, der mir nicht mehr persönlich bekannt ist. Dies ist im Internet regelmäßig der Fall. In diesem Fall ist das nicht mehr „privat“. „Privates publizieren“ trifft dann zu, wenn man etwa eine Kleinauflage seiner Erinnerungen drucken lässt und an die Familie verteilt.
            Solche Aussagen wie oben zu treffen ist extrem gefährlich und es ist noch gefährlicher, diesen Aussagen zu glauben. Fragen Sie einen auf Medienrecht spezialisierten, renommierten Anwalt. (Und nicht irgendeine Tante, die Medienrecht auf ihrer Visitenkarte hat, damit die Kanzlei auch jemanden hat, der auch diese Fälle versabbern kann.)

            1. Hallo Reinhard, das ist interessant. Eine private Webseite ist doch das Gegenteil einer kommerziellen Webseite. Also publiziere ich doch privat und nicht kommerziell. Aber ich bin da kein Besserwisser und anderen Gedanken gegenüber sehr offen.

            2. Nein. Eben nicht. Es gibt da verschiedene Stufen des „Verbreitens“. Es gibt den privaten Bereich – innerhalb dieses Bereichs kannst Du tun und lassen was Du willst. Du kannst da auch urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen und verbreiten. „Privat“ bedeutet, Du kennst den Kreis der Empfänger persönlich – und zwar auf privater Basis, nicht im Rahmen Deines Berufes (z.B. Lehrer). Das funktioniert auch im Internet, wenn Du einen geschlossenen Bereich hast, in den niemand reinkucken kann, den Du nicht persönlich reinlässt. (Es gibt da Grauzonen wie die diversen geschlossenen Gruppen bei Facebook, da gab es schon Urteile, dass die im Einzelfall (!) nicht mehr privat sind.) Dann gibt es das Veröffentlichen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das sind die „privaten“ Websites. Mittlerweile gibt es aber auch schon Urteile, die die Existenz von „privaten“ Websites negieren und eine Impressumspflicht für alle Websites einfordern. Trotzdem sind Websites ohne Gewinnerzielungsabsicht noch mal etwas anderes. Dann gibt es „journalistische Veröffentlichungen“. Die haben das sogenannte „Medienprivileg“ und dürfen über Dinge berichten und Markennamen und urheberrechtlich geschütztes Material und auch Fotos von Personen im Rahmen der Berichterstattung verwenden. (Die dürfen mehr als „private“ Webseitenbetreiber aber auch da gibt es enge Grenzen.) Dann gibt es „werbliche Verwendung“. Das ist, wenn ich Dinge dazu verwende, Werbung für mich oder Andere zu machen. Das sind die Blogs, die unter jeden Post Afiiliate Links drunterklatschen oder auch Werbesites von Fotografen. Und dann gibt es „gewerbliche Verwendung“. Das bedeutet, ich lasse Postkarten von einem Motiv machen und verkaufe die. Dazwischen gibt es jede Menge Zwischenstufen und Mischformen. Nochmal: An Anwalt wenden und im Zweifel vorsichtig sein, dadurch, dass das so komplex ist, sind alle Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen der Richter.

      2. Es geht im Fall von Binz um eine „gewerbliche“ Verwertung. Und eine Veröffentlichung in einer Zeitung fällt für Binz darunter und die behalten sich vor, eine entsprechende Genehmigung nur zu erteilen, wenn sie eine „öffentliches Interesse“ erkennen.
        Ob das alles rechtens ist, steht auf einem völlig anderen Blatt!

  4. Das erinnert mich an meine Anfänge mit MFT: ich habe mir als erste Kamera damals eine Panasonic G3 in rot metallic (!) gekauft, war ein günstiges Setangebot und ich wollte mit der neuen Technik einfach spielen. Ich habe dann schnell erkannt, dass ich mit der Kamera viel machen konnte, was mit meiner alten Canon EOS mit weißem Objektiv und rotem Ring einfach nicht möglich war. Kurz: mit der Kamera hat mich niemand ernst genommen! Ich bin damit sogar in Konzerte reingekommen, in denen DSLR komplett verboten waren. Dazu das winzige Lumix 2.8/35-100X Zoom und ich konnte geile Aufnahmen machen…
    Also hoffen auf eine PenF II in Farbvarianten: klein, vollgestopft mit guter Technik, nach außen aber Spielzeug 😉 Und für die Puristen dann doch noch eine Version in schwarz und silber.

  5. Da haben wir aber Glück, dass man in Zingst den Tourismus fotobasiert aufgezogen hat. Nicht auszudenken was wäre, wenn dort Gebühren erhoben würden.

    1. Zingst ist zwar im Sommer bis Ende Oktober ziemlich überlaufen, aber um Längen attraktiver als Binz. Also: Binz meiden und nach Graal-Müritz, Kühlungsborn, Boltenhagen, Prerow oder Zingst. Etwas Besseres als das überschätzte Binz findet man allemal.

  6. Ich war 2004 in Prora, wie auch später noch ein paar Mal; die deutsche Ostseeküste ist eine wunderbare Landschaft.
    An einer Kaimauer im Mittelteil des Prorastrandes stand als großformatiges Graffiti: „Her mit dem schönen Leben.“

    Ich habe das verstanden und den Menschen dort – auch beeindruckt durch viele persönliche Begegnungen – für den Aufbruch in eine hoffentlich bessere Zukunft alles Gute gewünscht.
    Jetzt stehen im Genehmigungsformular für gewerbliche Foto-und Filmaufnahmen in Binz Begriffe wie Wellenauslauflinie, Klifffußpunkt, Entgeldpflicht und Jahresakkreditierung.
    Ich werde das als Ausländer (mit Erfahrung in faschistischer Unterdrückung) nicht weiter kommentieren, frage mich allerdings, ob solche Entwicklung teutonischer Regelwut geschuldet ist oder der weiteren Orbanisierung der Nation der Dichter und Denker.
    Denker? Henker der Freiheit haben Konjunktur. Die Konjunktur des Mammons, der Kontrollparanoia und der Repressalien hat aber eines verloren – die fünf Kreuzer meines Reisebudgets; in solche Geisteswüsten (und noch andere wurden im Blog genannt) fahre ich nicht mehr hin, ob gewerblicher Fotograf oder nicht.
    Danke für dieses wichtige Thema.

    1. Hallo Werner,
      es können Gemeindeverwaltungen auf ihre Website schreiben, was sie wollen. Es ist eine andere Sache, das dann rechtlich durchsetzen zu wollen.
      Der Grund für diese Nummer kann zum Beispiel sein, dass da Fotografen die Badegäste belästigt haben – mit der Ausrede, für die Zeitung oder für die Gemeinde zu fotografieren. Und man hoffte, dem Unwesen damit Herr zu werden…. Denn ausgereift ist die Nummer nicht….

      1. oder die Kurtaxe wirft zu wenig ab, also braucht man eine zusätzliche Geldquelle.
        Man muß da ja nicht hin, gibt noch genügend gebührenfreie Ecken auf dem Planeten.

      2. Mag sein, aber der Trend zu Einhegungen, Absperrungen, Betretungsverboten und abenteuerlichen Gebühren für Selbstverständlichkeiten ist manifest. Dass es noch keine Kursteuer zum Einatmen von Meeresluft (oder Bergluft) gibt, ist nur ein intellektuelles Defizit der lokalen Marketingfritzen, aber es wird kommen.
        Du kennst mich und meinen Begriff von Freiheit in der Landschaft und die zunehmenden Fesselungen in dieser neuen Gesellschaft machen mich krank.

  7. Die juristische Begründung für die Erlaubnis- und Gebührenpflicht soll sich wohl aus der Formulierung auf der binzer-bucht.de Website ergeben, Zitat: „Zum Schutz der sensiblen Naturlandschaft der Ostseeküste als auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Gästen und Besuchern, insbesondere aber von Kindern als auch Jugendlichen, unterliegen Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen besonderen Auflagen“.
    Nun wird im Urhebergesetz unter Paragraf 59 „Werke an öffentlichen Plätzen“ im ersten Abschnitt folgendes geregelt: „Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
    Fotografiert werden darf also ohne besondere Erlaubnis zunächst einmal jedes Gebäude oder Kunstwerk, jedes Teil der Landschaft, die Landschaft selber, wie von außen ohne zusätzliche Hilfsmittel und ohne das Betreten von privaten Grundstücken ersichtlich/einsehbar. Innenaufnahmen von einem Gebäude, auch wenn es öffentlich begehbar ist, benötigen grundsätzlich das Einverständnis des Inhabers. Auch in manchen Parks oder in Zoos gilt das Hausrecht. Wer hier gemachte Fotos gewerblich nutzen möchte, sollte sich eine Fotoerlaubnis einholen.
    Das Seebad Binz wird also kurzerhand als Park definiert, als Besitztum der Gemeinde. Die Frage ist, ob das rechtlich zulässig und wirksam ist, juristisch haltbar ist.
    Gruß, Hermann

  8. Gestern passiert:
    Straßenschild (mit Angabe des Namensgebers) für meine Recherchen fotografiert – sofortige Reaktion eines Passanten: „Was machen sie denn da, dürfen sie das überhaupt?“.
    Wie immer bin ich freundlich geblieben 😉
    Ein paar Schritte weiter wurde zeitgleich mit dem Smartphone fotografiert – wahrscheinlich für die (a-) sozialen Medien – darüber regt sich niemand auf.
    Armes Deutschland
    LG + bleibt alle gesund!

  9. Da hat OMDS mit dem neuen Schwerpunkt “Outdoor“ und “Wildlife“ ja eigentlich alles richtig gemacht . Denn wenn man nur weit genug rausgeht , gibt es dann wahrscheinlich keine Einschränkungen mehr – Hauptsache , das Tierchen hat ein Relies-Papier gezeichnet ;-).

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