Es gibt mal wieder Zeug nachgeworfen:
Eine E-M5III mit 12-200 und 30mm Makro für 1111 Euro.
und
ein 40-150 f&4-5,6 für 129 Euro
Und hier die restlichen Angebote:
- 30mm Makro: 199,-
- 14-42 f/3,5-5,6II 111,-
- Kamereinschlagtuch 19,90
Was das mit dem „Singles Day“ zu tun hat, wissen die Götter und die Amis. Aber wer für den Nachwuchs ein kleines, leichtes Tele braucht: 129 Euro ist knapp über Gebrauchtpreis für das 40-150.
UPDATE: SORRY!!!! Anscheinend funktioniert weder das E-M5II-Bundle – da steigt der Preis beim Checkout auf 1310 Euro und beim 40-150 werden mal locker 249 Euro von der Kreditkarte abgebucht. Statt 129 Euro.
Teilweise sind die Rabatte auch schon gar nicht mehr verfügbar.
weißt du zufällig, ob man mit dem Kameraeinschlagtuch nur Kameras einschlagen kann oder ob es auch bei Scheiben und Zähnen funktioniert?
Dann würde ich die 19,90 € glatt investieren 😉
Herrliches Homonym, klasse !
Ordentlicher Rohrkrepierer die Aktion.
Vorsicht, beim checkout erhöht sich der Kamerapreis auf 1310 € statt 1111 €.
Bei Singles Day sind ausnahmsweise nicht die Amis , der ist das chinesische Gegenstück zum Schwarzen Freitag.
Das 40-150er habe ich vor Jahren zu etwa diesem Preis gebraucht gekauft, es wirkt wie die Plastik-Spielzeug-Replik eines Objektivs, aber macht wirklich super Fotos!
Ich habe mir das 40-150 (in silber, passt gut zu meiner sehr kleinen 5MII) für 129€ bestellt. Der Trick ist der Gutscheincode SINGLESDAYEURO von der Hauptseite. Damit wird der Preis im Warenkorb angepasst. Funktioniert, aber kundenfreundlicher wäre es sicher auch gegangen…
Und die Abbuchung stimmt auch? Da hatte sich einer beschwert, bei ihm seien 256 Euro abgebucht worden…
Ich habe per PayPal bezahlt, exakt 129€. So wurde es mir auch im Warenkorb angezeigt, aber erst nachdem ich den Code eingegeben hatte.
Inzwischen ist auch die Bestellbestätigung per email eingetroffen, alles in Ordnung. In dieser Bestätigung wird übrigens auf die AGBs von OMDS verwiesen, die man per link ansehen kann. In diesen AGBs gibt es einen Paragraphen mit dem typischen Passus zum Widerrufsrecht. Ob das jetzt so ausreichend ist, kann ich nicht beurteilen…
https://explore.omsystem.com/de/de/termsofuse
Das Gesetz ist eindeutig: Der Kunde muss die Erklärung schriftlich erhalten. Ein Link irgendwohin zu „Nutzungsbedingungen“ wird vor keinem deutschen Gericht als gültig durchgehen.
Sorry OMDS – das ist kein Armutszeugnis mehr. Das ist ein Aufnahmeantrag in den Olympus der beratungsresistentesten Firmen Deutschlands.
Ich weiß nicht, ob das noch zeitnah jemand liest.
Und od Reinhard ggf. den Kontakt herstellen würde.
Aber:
Hat jemand Interesse an einer E-M5iii? Ich hätte nämlich gerne ein günstiges 12-200.
Gruß
Markus