DSGVO: Was kann das kosten?

Ich hatte ja kürzlich das Straßenfest zu fotografieren. Und parallel dazu habe ich von Thomas Hieronymi mal wieder einen Artikel der Kanzlei LHR verlinkt bekommen, die zu dem Thema einen langen Text veröffentlicht hat. Der ist natürlich aus Sicht des Klienten geschrieben, dessen Daten nicht geschützt wurden, ich versuche das mal aus Sicht des Fotografen, der die Daten schützen soll, zu formulieren.

Es fängt damit an, dass das ja eine europäische Richtlinie ist. Und das hat zur Folge, dass der Gerichtsstand bei einem Verstoß entweder der Sitz des beklagten Fotografen oder der Wohnort des Klägers ist – was sich der Kläger raussuchen kann. Es ist also möglich, dass man vor einem spanischen Gericht verklagt wird, weil man in Deutschland ein Bild eines Spaniers veröffentlicht hat.

Nun betreffen Verstöße gegen die DSGVO die vor Gericht landen nur selten Veröffentlichungen von Fotos. Ein Verstoß gegen die DSGVO ist zum Beispiel auch, einer Person nicht mitzuteilen, ob man personenbezogene Daten über sie verarbeitet und wenn ja, welche. (By The Way: Wer mal wirklich herzlich lachen will, der lese mal die Datenschutzrichtlinie vom OMDS durch. Zwei Zitate daraus:

EINWOHNER VON KALIFORNIEN
In Deutschland ansässige Personen haben bestimmte zusätzliche Rechte“

oder:

„Gemäß California Civil Code § 1798.83 hast du das Recht, eine Anfrage an OM Digital Solutions unter der angegebenen Adresse Adresse zu stellen“

Anfragen sind bitte schön nach Bethlehem, New Street, Suite 110 zu schicken. Das ist übrigens, Überraschung, ein Coworking Space, „Fully Furnished“ und „Private and distraction-free“, also wieder eine Briefkastenadresse. Und das doppelte „Adresse“ steht da wirklich.

Immer wenn man denkt, es geht nicht unfähiger, findet man wieder was Neues…. Und ja, es gibt eine zweite Datenschutzerklärung. Hier. Die ist älter. Welche gilt nun? )

Zurück zum Thema:

Es gibt ein paar Urteile zum Thema Schadensersatz. Im Normalfall muss ja für Schadenersatz ein Schaden nachgewiesen werden. Bei immateriellem Schaden ist es in Europa was anderes als in Amerika. Hier nun ein paar Urteile:

Keine Auskunft erteilt: 500 Euro pro Verzugsmonat.

Vollständigen Namen eines Lotteriegewinners ohne Zustimmung veröffentlicht: 8000 Euro

What’sApp-Kommunikation auf einem Handy ausgewertet: 7500 Euro

Unzulässige Videoüberwachung: 5000 Euro

Foto einer Mitarbeiterin ohne Genehmigung in einer Broschüre verwenden: 5000 Euro

Unvollständige und verspätete Auskunft über verarbeitete Daten: 5000, 2500, 1250 oder 1000 Euro

Gesundheitskarte an falsche Adresse geschickt: 2500 Euro

Unrechtmäßige Observierung durch Detektei: 1500 Euro

Datendiebstahl bei Facebook: 1000 Euro

In den Niederlanden ist eine Sammelklage gegen TikTok am Laufen, da geht es um etwa 1500 Euro pro Fall.

Insgesamt sind die Schadensersatzsummen nicht existenzbedrohend, können aber für einen Fotografen lästig werden, weil natürlich noch Gerichtskosten dazukommen. Wer sich durch die Urteile kämpfen will, hier ist der Link.

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