Der Gleiskörper

Ich predige es seit vielen Jahren. Fotografen haben auf dem Gleiskörper nichts zu suchen… Es ist verboten, es ist gefährlich und es stiftet Kinder zum Nachmachen an.

Und – auch das predige ich seit Jahren – auch stillgelegte oder vermeintlich stillgelegte Gleise liegen auf Gleiskörpern deren Betreten verboten ist. Mal abgesehen davon, dass das Motiv der Gleise, die aufeinander zulaufen als Motiv so ausgelutscht ist wie ein Kaugummi, den man seit drei Stunden von einer Backe in die andere schiebt.

Also: In Bahnhöfen, am Bahnsteig, darf man zu privaten Zwecken oder für Bahnfanclubs knipsen. Da gibt’s ein Release dafür. Sobald es kommerziell wird, oder Stativ, oder Model oder dergleichen, braucht man eine kostenpflichtige Genehmigung aus Berlin.

Man kann auch auf Gleiskörpern knipsen. Auch da braucht es eine Genehmigung. Die ist ein bisschen teuerer, weil da dann im Zweifel die ganze Strecke für die Dauer des Shoots stillgelegt wird.

Man kann es auch drauf ankommen lassen – wenn man Dusel hat, wird man nicht plattgefahren und nicht von der Polizei erwischt. Fotografenkollegen ist das vor kurzem passiert: Alle Mitwirkenden am Shoot wurden von den drei Herren in schwarzer Berufskleidung mit 25 Euro Ordnungsstrafe wegen Aufenthalt auf dem Gleiskörper zur Kasse gebeten. Dabei war das Gleis erkennbar zugewuchert. Merke: auch unbefahrene Gleiskörper sind Gleiskörper.

Bei Gleisen die NICHT stillgelegt sind, kann man die Ordnungsstrafe mal locker mal hundert nehmen. Wenn man Pech hat, muss man noch nen Hubschraubereinsatz zahlen. Immer vorausgesetzt, kein Zug musste bremsen und es ist nichts passiert.

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