Auch wenn die Gaststätten und Hotels geschlossen haben, die Fotostudios dürfen offen halten. Wie ist das aber nun genau?
Das kann man so einfach derzeit nicht definieren, weil ja die Lage je nach Inzidenz unerschiedlich ist.
Im Prinzip ist es so, dass professionelle Fotostudios offen halten dürfen. Sie sind vom LockDown nicht betroffen und waren auch im Frühjahr nicht betroffen. Sobald mehrere Personen dort beschäftigt sind, gelten die normalen Regeln für Betriebe. Also AHA und Hygienekonzept. Ein Problem ist natürlich, dass die meisten Fotostudios ungelüftet sind – Fenster aufmachen ist für kontrolliertes Licht suboptimal. Gerade professionelle Fotostudios sind meist fensterlos.
Alltagsmasken sind ganz prima, wenn es um die kurzfristige Vermeidung von Aerosolwolken geht, aber auf die Dauer funktioniert das natürlich nicht. Also alle, die nicht vor der Kamera stehen, mit FFP2-Masken ausstatten. Desinfektion und Abstand sind klar. (Über die Unsitte, Models mit kurzen Brennweiten zu knipsen, habe ich ja schon öfter geschrieben, Abstand ist da nicht nur zu Coronazeiten angesagt.) Hygienekonzepte sollen beim Gesundheitsamt vorgelegt werden, müssen aber nicht. Sie müssen aber auf Verlangen jederzeit vorgelegt werden können.
Solange man alleine im Studio werkelt, gelten natürlich die „normalen“ Regeln, also 5 Personen aus zwei Haushalten, neuerdings werden Kinder unter 14 nicht gezählt. Ein Familienshoot für Weihnachten ist also kein Problem. Da gibt’s dann auch keine Hygienevorschriften, Maske ist nicht vorgeschrieben.
Sobald es einen verschärften Lockdown gibt, wird es spannend. Professionelle Fotostudios sind davon nicht betroffen, Hobbyisten aber schon. Denn ein Hobby-Fotoshoot „TFP“ ist kein „triftiger Grund“ das Haus zu verlassen. Und auch mit dem Fotoshoot für die Weihnachtskarte wird es schwierig, ein Verlassen der eigenen vier Wände zu rechtfertigen. Was anderes ist es, wenn der professionelle Fotograf ein Model bezahlt um einen Auftrag zu machen. Dann ist das alles wieder legal.
Ich darf als Profi also 5 Erwachsene aus zwei Haushalten samt beliebiger Anzahl eigener Kinder fotografieren. Bei Verschärfung darf ich das immer noch, vorausgesetzt, die brauchen auch Passbilder für die dringende Verlängerung ihrer Ausweispapiere – dann ist das ein triftiger Grund – siehe oben.
Gruppenbilder vom Kegelverein sollte man indoor derzeit eher nicht machen. Das kann Ärger geben. Denn prinzipiell gilt für Kundenverkehr im Dienstleistungsgewerbe ein Abstandsgebot von 1,5 Metern. Da braucht’s dann schon ne Turnhalle…
Viele Fotografen haben neben ihrer Fotografentätigkeit auch noch einen Laden. Für den gelten die Quadratmeterbeschränkungen. Wer also in seinem Laden ein Fotostudio hat, muss darauf achten, dass er die erlaubten 10m² pro Person nicht unterschreitet. Das ist bei nem Familienshoot schnell mal erreicht.
Und noch was: Als „Profi“ gilt, wer ein Gewerbe angemeldet hat und bei der Kammer ist. Die ganzen „Fotodesigner“ oder „Fotografenkünstler“, die ihre Babyshoots und Hochzeitsknipsereien als „freie Arbeiten“ deklarieren um um Gewerbeanmeldung und Kammer rumzukommen – die dürfen nicht. Denn die haben keinen Handwerksbetrieb.