Du brauchst ein Profilbild, das auskuckt wie jemand, aber wenn’s geht, nicht wie Du? Und auch nicht wie jemand anderes? Im Internet gibt’s alles:
https://thispersondoesnotexist.com/
Wenn man die Site aufruft, wird von einem Bot im Hintergrund ein Porträt generiert, das aus Versatzstücken von echten Bildern ein neues Bild zusammenbastelt.
Wer schon mal mit Portrait Professional gearbeitet hat, weiß, was da dahinter steckt. Kann man auch ganz ohne KI machen, sogar direkt in der Olympus-Kamera. Per Doppelbelichtung. Man nimmt eine sehr harte Lichtquelle und einen lichttoten Raum – also entweder outdoor oder in einem gut abgehängten Studio, beleuchtet eine Hälfte des Gesichts, erste Belichtung, holt sich die nächste Person, stellt sie an die gleiche Stelle, beleuchtet die andere Hälfte des Gesichts. Wenn man das sauber macht ist der Effekt ultragruselig – weil es eben nicht zu so lächerlichen Artefakten kommt, wie bei der KI.
Hier holpert der Ohrring gewaltig, die Schärfentiefe stimmt bei den Haaren nicht mehr.
Was aber an dieser Geschichte ziemlich spannend ist, ist die Tatsache, dass hier aus dem Fakt, dass die beiden Gesichtshälften des Menschen sehr selten gleich sind, ein ganzes System gemacht wird. Bei dem Mädel oben kann man sehr schnell die beiden ursprünglichen Menschen „decodieren“. Einfach eine Gesichtshälfte abdecken. Hier wurden die Hauttöne und die Gesichtsgeometrie angepasst – was zu einer Deformation des Kinns führte.
Aus diesem Grund empfehle ich auch nicht, diesen Algorithmus mit Bildern aus Deutschland zu bringen. Da könnte sich wer ernsthaft auf den Schlips getreten fühlen.
Interessant ist die urberrechtliche Würdigung solcher Bilder. Bei jedem Aufruf der Site generiert der Algorithmus angeblich ein neues Bild. Ein Computer kann kein Urheberrecht haben. Wem gehören die Bilder? Dem, der den Algorithmus programmiert hat? Der Algorithmus, der hier drunterliegt, heißt „StyleGAN“ und ist OpenSource. Also auch hier kein Urheberrecht. Bin ich der Urheber, weil ich bei meinem Browser auf „Reload“ gedrückt habe?
Und wie weit geht das Recht an der eigenen rechten Gesichtshälfte? Es gibt Urteile, da wurde das Recht am eigenen Bild bejaht, weil ein typisches Tattoo zu sehen war.
Also wenn sich jemand auf diesen Bildern erkennt – sagt mir Bescheid. Es könnte spannend werden.
Falls sich jemand fragt, warum ich hier keine Doppelbelichtung zeige: Diese Fotos sind Giftschrank. Das haben wir im Rahmen eines Kurses zweimal gemacht, lassen das aber mittlerweile bleiben, weil der Aufwand erheblich ist, damit das Ergebnis realistisch ist – und weil man von den Fotos dann Alpträume kriegt. Und ich habe kein Interesse dran, dass die Leute in Rocksdorf18 schlecht schlafen…..
Technik die die Welt nicht braucht. Wenn das so weiter geht, bin ich raus aus dem digitalen Schwachsinn. Die Energie, die für so einen Sch… aufgewandt wird, ließe sich auch für etwas sinnvolles verwenden.
Cooles Ding!
Ich portraitiere ja pro Jahr so einiges über 10.000 Menschen. Was ich da an Rohdaten sammele reicht ja zum generieren für eine mehrfache Erdenbevölkerung…
Wenn ich dann der offizielle Urheber bin vielleicht pro Nutzung 1/10 Cent pro Gesichtseinzelteil für mich?! Würde ich nehmen…
*ironiemodusoff*
Brrrrrr….
🙁
Keine Ahnung, wozu man das sinnvoll verwenden könnte außer für anonyme Avatare. Da ist der Bedarf aber wohl auch endlich. Die Frage des Urheberrechts ist allerdings spannend.
Mit etwas Geduld kann man das aber selbst auch von Hand machen. Macht sogar Spaß und sieht garnicht gruselig aus 😉
https://helge-suess.com/wp-content/gallery/misc/dynamic/CarpeDiem_II.jpg-nggid03578-ngg0dyn-0x0x100-00f0w010c010r110f110r010t010.jpg
Ach Helge,
wenn ich mal wieder in Wien bin, dann sage ich dir vorher Bescheid.
Und du schickst mir ein aktuelles Selfie – sonst erkenne ich dich kaum;-))
VG Rainer
„Frankenstein“ im Jahre 2019 …
Urheberrecht gibt es ja erstmal an den Ausgangsbildern. Und wenn hier auch nur Stücke aus irgendwelchen Bildern genommen werden, so wird doch schon hier gegen das Urhebergesetzt verstoßen.
1. Das/die Ausgangsbild/er haben ein Urheberrecht.
2. Durch das zerschneiden und mit anderen Bildern zusammen setzen wird das Bild in seiner ursprünglichen Aussage verändern, was auch nicht ohne Genehmigung des Urhebers geschehen darf.
Das heißt der Betreiber der Seite steht nach deutschem Recht schlecht da. Aber auch die Nutzer dieser Bilder, da sie eigentlich die Pflicht haben sich zu vergewissern, das keine Rechte verletzt werden.
Zum Urheberrecht an den neuen Bildern:
Hier gibt es kein Urheberrecht, da ein Ding (Maschine, Computer) keine Urheberrechte erwerben kann. Selbst der Erfinder / Programmierer kann kein Urheberrecht erhalten, da der Rechner ohne sein zutun ein Bild erstellt. Es gibt einzig und allein ein Urheberrecht auf das Programm selbst.
Und das klicken auf den „Reload-Buton“ ist kein gestalterischer Prozess der irgendeine schöpferische Höhe auslösen würde.
Wie die Sache jetzt in anderen Ländern gehandhabt wird und ob man sich strafbar mach mit der Benutzung solcher Bilder muss jeder für sich selbst entscheiden.
Ich habe jetzt noch ein bisschen mehr recherchiert. Sie haben 7000 Bilder bei Flickr genommen und die einem Algorithmus vorgeworfen. Diese Bilder sind tatsächlich komplett computergeneriert. Hier kann man sich in einem Video ankucken, wie das aussieht, wenn die Parameter verändert werden. https://www.youtube.com/watch?v=kSLJriaOumA Sie haben für die Website eine vergleichsweise große Variatonsbreite der Parameter zugelassen, so das auch kaputte Bilder rauskommen können. Es wird also nicht ein Hut aus einem Bild genommen, sondern lediglich die Analyse der Form des Hutes.
Interessant, dass anscheinend die Website Copyright für ihre Bilder beansprucht. Bei dailymail sind die Bilder auf jeden Fall entsprechend gekennzeichnet.