EU-DSGVO – für Fotografen – und Leser dieses Blogs

Dieses Foto ist von 2010. Und es war seinerzeit eine Folge eines Anrufs meines Herausgebers, der sich erkundigt hat, ob ich von allen Personen in meinen Büchern Model Releases hätte. Seitdem bin ich mit Personenrechten ausgesprochen pingelig und mache eben auch inszenierte Streets.
Ich habe den Leuten in Foren immer gepredigt „wenn ihr auf der Straße fotografiert, fragt die Leute!“ – und habe mir damit Watschen ohne Ende eingefangen. Nicht von den Leuten, die ich fotografiert habe, sondern von den Streetfotografen, die die wahre Kunst bedroht sahen, wenn sie fragen.

Deren Geschäftsmodell ist jetzt mit der EU-DSGVO – der DatenSchutzGrundVerOrdnung der EU – beim Teufel. Denn – o Wunder – Bilder sind Daten. Und Datenerfassung ohne Einwilligung der erfassten Person ist – o Wunder – jetzt verboten.
Und das Tracken von Usern auf Websiten ohne dass sie was davon wissen – verboten. Und ellenlange Datenschutzverordnungen in Beamtsprech – verboten.

Ich tracke hier bei pen-and-tell niemanden. Hier gibt’s kein Google Adsense und kein Google Analytics. Ich kriege hier nur anonymisierte Zugriffsstatistiken. Und die zehn wichtigsten Zugriffsquellen – also meistens die Suchmaschinen. Ich erfasse also keine personenbezogenen Daten. Und bei den Kommentaren kriege ich bestenfalls einen Link zum Google-Profil. Und was dort steht, ist nicht mein Problem.
Ja, ich verzichte dabei auf DAS Kapital aller, die im Web unterwegs sind. Nämlich die Daten der Leser. Wahrscheinlich bin ich deshalb noch nicht reich. Aber mir hat einer bei einem meiner Kurse gesagt, dass er mich gebucht habe, weil ich keine Werbung mache. Das ist doch mal ein Grund.
Ich habe fast 4500 Kunden in meiner Shopdatenbank. Aber nur 200 wollen meinen Newsletter haben – also sind die restlichen 4300 Kunden im Endeffekt für Marketingaktionen verloren – für mich. Weil es mich tödlich nervt, dass ich selbst von Produkten, von denen ich überzeugt bin, aufdringliche Werbung kriege, die ich nicht loswerde – und ich muss mich da nicht einreihen. OK 0 Punkte für Geschäftstüchtigkeit, aber vielleicht ein paar Punkte für guten Stil….

Das hier ist Korsika – Murato. Frankreich, also EU, also DSGVO. Es ist da praktisch, wenn man jemanden mit hat, der da in die Landschaft passt – Danke Moni.

Die DSGVO hat noch einen Hinterfuß: früher waren Modelreleases unwiderruflich. Wenn man das Mädel breitgequatscht hatte, konnte man mit den Fotos machen, was man wollte. Jetzt sind das Daten – und man kann sich seine Daten zurückholen. Damit können nun die ganzen Mädels losziehen und die ganzen „Akt“-Fotos von sich wieder von den Seiten der Fotografen kegeln. Das dürfte noch gewaltig im Karton krachen.
Ja, das tut weh – ich musste mal ein Video aus dem Netz nehmen, auf das ich ziemlich stolz war, auf dem ein Model a Capella mitten im Schnee gesungen hat. Aber sie war der Meinung, sie hätte Mist gesungen und dann habe ich gesagt „Klar, fliegt raus“. Das ist für mich Ehrensache. Da pfeif ich auf irgendwelche TfP-Verträge. Ich denke immer – „Wenn das meine Tochter wäre, wie würde ich handeln?“ – und dann muss man da nicht lange nachdenken. Jetzt gibt’s da einen Anspruch drauf.

Nein, das ist nicht meine Tochter, aber auch da gibt’s ein Release.

Bin ich jetzt ein Befürworter dieser DSGVO? Nein. Für mich ist das ein Fall von „gut gedacht und schlecht gemacht“. Denn im Prinzip fehlt einfach das Geländer, an dem sich ein juristischer Laie entlanghangeln kann. Man kann mit den besten Absichten viel falsch machen – und noch niemand weiß, was falsch ist – und was richtig. Denn es hilft nichts, datensparsam zu sein – man muss auch noch korrekt darüber aufklären. Und das auch noch allgemeinverständlich.

Was bei der ganzen Sache nun rauskommt, weiß noch niemand wirklich. Alle hoffen, dass jemand anderes die ersten Prozesse führen muss. Ich werde eben meine Models und meine Auftraggeber darüber aufklären, wo und wie ich meine Daten speichere.  (Ein NAS mit zwei gespiegelten 8TB-Platten und auf BluRay.)

Und mir Visitenkarten drucken, wo der Kram hinten drauf steht. Nachdem es noch reihenweise Fotografen gibt, zu denen sich noch nicht mal der HWK-Zwang rumgesprochen hat, und die auch noch niemand abgemahnt hat, hofft jeder, dass es ihn nicht trifft.

Eine Gruppe von Fotografen dürften allerdings von der DSGVO eiskalt erwischt werden: Alle, die, etwa mit Adobe-Produkten, in der Cloud arbeiten. Denn selbstverständlich müssen sie ihre Kunden haarklein darüber aufklären, wo auf dieser Welt ihre Bilder rumschwirren. Und das jetzt bitte so, dass es auch Lieschen Müller auf Anhieb versteht.

Womit ich wieder beim Bild da oben bin – denn da habe ich das Klischee vom Blondchen mal umgedreht….

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