Vaporware bei OMDS

Ich habe es gestern gemeldet, wenige Minuten, nachdem die Mail bei mir eingetrudelt ist. Und gerade habe ich es gecheckt: auf der Website wird das Objektiv noch angeboten.

Also mal auf “Jetzt kaufen” geklickt und was bekomme ich:

“Nicht auf Lager”

Hallo Hamburg, das ist ein Ding für den Verbraucherschutz. Was ihr da ganz offensichtlich geplant und mit Anlauf macht, ist Kundenverarsche.

Ja, ich weiß, dass ihr das angeblich macht, um die Nachfrage zu testen, um zu erfahren, ob und wieviel ihr davon nachproduzieren sollt. Suuperschlau. Welchen Job schwänzt ihr eigentlich? Ich weiß, dass die Europachefin eigentlich Ausbeutung von australischen Bodenschätzen gelernt hat – da muss man nur die Aborigines davon überzeugen, dass es eine gute Idee ist, die Fliege zu machen und die Konzerne das Land zerstören zu lassen. Das Muster auf Europa zu übertragen funktioniert nur eine begrenzte Zeit.

Leute, kann man es eigentlich noch gründlicher machen, eine Firma gegen die Wand zu fahren?

Ihr braucht zehn Tage um einen Reparatureingang zu bearbeiten. Ihr braucht zwei Wochen (!) um auch nur ab Lager einen per Vorkasse bezahlten Artikel rauszuschicken zu dem es nicht mal einen Tracking-Code gibt. Jede ebay-Hausfrau würde sich da vor Scham unter dem Couchtisch verkriechen.

Ihr seid zweieinhalb Jahre am Markt. Hattet Abermillionen als Startkapital, ein funktionierendes Produkt und wollt mir immer noch was von Anlaufschwierigkeiten erzählen? Ich weiß, wie man ein Startup hochbringt. Ich habe das gemacht. Eure Performance ist nicht mehr mit totaler Unfähigkeit zu erklären. Das ist nur mit Absicht so dermaßen schlecht zu machen.

Update:

Und siehe da: schon ist es bestellbar:

Und wenn man im Checkout in das Feld “Gutscheincode” den entsprechenden Code eingibt, kriegt man auch den richtigen Preis:

Und jetzt erkläre mir mal jemand, wie das sein kann…. 😉

Update 2:

Und schon ist wieder Schluss:

Zwischenzeitlich habe ich von OMDS eine Mail bekommen, dass man da einen “Link” erhalten habe, betreffs der Verfügbarkeit von Aktionsware. Die haben das also genau gelesen. 11:21 – nicht lieferbar. 12:55 lieferbar. 18:16 nicht lieferbar. Aber – und das ist der Gag: auf der Aktionswebseite wird das Objektiv nach wie vor beworben – jetzt mit dem Satz “Schwarz ausverkauft”. (Screenshot ist natürlich gemacht.)

Da fällt einem nix mehr dazu ein.

39 Replies to “Vaporware bei OMDS”

  1. Wer es jetzt immer noch nicht geschnallt hat und dort sein Geld versenken möchte…………………………………….

  2. die Nachfrage hat früher der Fachhandel ermittelt. Da der für OMDS Produkte ja praktisch nicht mehr existiert, muß man das mit solchen, eher zweifelhaften, Methoden versuchen.
    Wenn man das dann auch nach der 3. vergeblichen Aktion immer noch nicht kapiert hat, wird es Zeit den Laden wegen Inkompetenz der Entscheidungsträger zu liquidieren.

  3. Ich habe gestern Abend (21.06.2023, 21:02 Uhr) bestellen können und zwei Minuten später per Email eine “Bestellbestätigung” in größtenteils deutscher Sprache erhalten.
    Darin steht am Ende – auch nicht so ganz verbraucherschutzkonform -:

    “OM Digital Solutions reserves the right to cancel orders or delay shipment if order quantities unexpectedly exceed availability. OM Digital Solutions is not responsible for errors or omissions in pricing. Images, videos and effects are for simulation purposes only. Features may differ by camera model.”

    Mal abwarten, ob ich eine Lieferung erhalte.

    1. Das ist völlig normal und wird von jedem Händler (online oder nicht) so gemacht. Dass das Objektiv auf der Webseite steht, ist kein verbindliches Angebot seitens OMDS, sondern eine Einladung an Dich, ein Kaufangebot (vulgo “Bestellung”) abzugeben. Mit Deiner Bestellung kommt aber noch kein (für beide Seiten modulo Fernabsatzgesetz verbindlicher) Kaufvertrag zustande, sondern erst dadurch, dass OMDS *Dein* Angebot annimmt, typischerweise konkludent durch Verschicken der Ware und Abbuchen des Kaufpreises. OMDS kann bis zu dem Moment, falls nötig, immer noch einseitig aus der Sache raus.

      (Eine verwandte Situation ist die, wo im Supermarkt ein anderer Preis am Regal steht, als in der Kasse hinterlegt ist. Der Preis am Regal lädt Dich dazu ein, dem Supermarkt anzubieten, den Artikel zu dem angegebenen Preis zu kaufen. Sollte dieser Preis aus irgendwelchen Gründen viel zu niedrig sein, dann ist es das gute Recht des Supermarkts, Dir den Artikel nicht zu dem zu niedrigen Preis zu verkaufen, auch wenn Du an der Kasse vehement darauf bestehst. Eventuell wird man Dir aus Kulanz entgegenkommen, je nachdem, wie groß der Unterschied ist und was für eine eindrucksvolle Szene Du aufführst, aber eine Pflicht dazu gibt es nicht. Natürlich hast Du umgekehrt das Recht, den Artikel zum höheren Preis nicht zu kaufen.)

      1. Sobald der Händler kassiert, hat er die Bestellung akzeptiert und muss liefern. Und OMDS verlangt Vorkasse.

        1. Also ich habe jetzt länger nichts mehr direkt bei Olympus/OMDS bestellt, aber zumindest laut FAQ auf deren Webseite kann man theoretisch mit Visa, Mastercard, Paypal oder Klarna bezahlen. Davon würde ich jetzt nur Paypal als “Vorkasse” bezeichnen. Klarna ist ja Kauf auf Rechnung mit einem ganz annehmbaren Zahlungsziel. Und OMDS könnte – und sollte – sicherlich die Belastung einer Kreditkarte aufschieben, bis die Ware tatsächlich verschickt wurde, und dürfte bis dahin ggf. einen einseitigen Rückzieher machen. Wenn sie das Geld früher einziehen, ist das nicht besonders kundenfreundlich und außerdem ihr Problem.

          (Obwohl sich ja auch schon Leute beklagt haben, dass gleich von der Kreditkarte abgebucht wurde und sie anschließend trotzdem noch sehr lange auf die Ware warten mussten; nicht nett. Bei mir hat bei dem einen Mal zum Glück alles reibungslos und flott geklappt, aber das war auch noch unter dem Namen Olympus).

          1. Eben. Das ist das Problem. Es wird sofort abgebucht. Wenn Sie erst nach Versand abbuchen würden, würde niemand was sagen. Aber sie tun es nicht. Reparaturen – alles wird sofort abgebucht. Es gibt keine Argumente mehr, die diese Geschäftspraktiken entschuldigen. Ich habe selber lange genug danach gesucht. Das ist kein Versehen oder Unfähigkeit mehr. Das ist blanke Absicht.

          2. Ich hatte am 27.3. ein lieferbares Objektiv bestellt und sofort per Paypal bezahlt. Erst am 30.3. (Fr.) ging es nach Ankündigung ohne Trackingcode auf die Reise und traf um den 4.4. (Di) ein. Bei Reparatur und einem anderen Kauf musste ich um eine Rechnung betteln, da sie nicht automatisch kam und auch nicht beilag.
            Sämtliche anderen Shops aus diversen Branchen liefern am zweiten bis dritten Tag, machmal über Nacht, aus und mailen eine Rechnung. (Früher, bei Olympus, klappte das noch.)
            Amateurhafter kann sich eine Weltfirma nicht verhalten…

      2. Das gilt doch nur, wenn der Preis offensichtlich fehlerhaft ist. Wenn er plausibel und nur im glaubhaften Rahmen zu tief ist, müsste man so kaufen können. Andersfalls könnte man auf unlauteren Wettbewerb klagen. Nur schon das Weglassen der MWSt im Angebot beim Verkauf an Endverbraucher ist missbräuchlich und kann angezeigt werden.

        Bei Aktionen gilt, dass genügend Kaufmöglichkeiten vorhanden sein müssen. Mediamakt ist mal dran gekommen, weil sie Festplatten verbilligt angeboten haben und nur einzelne im Regal hatten, weil sie hofften, dass die Kunden dann doch die regpuläre Ware kaufen könnten. OM geht ein Risiko ein mit dieser Zeitlotterie. Die Beweisführung ist aber immer schwierig und mit einem Prozesskostenrisiko verbunden.

        1. Irrtümer können immer passieren – aber wenn es sich häuft, dass zu niedrige Preise an den Regalen stehen und die Kunden an der Kasse unangenehm überrascht werden, dann landet man als Ladeninhaber vermutlich irgendwann in Schwierigkeiten. Wie gesagt, ein verbrieftes Recht auf den versehentlich niedrigeren Preis gibt es nicht – maßgeblich ist immer der Preis “an der Ware”, auch wenn der sich heutzutage in der Regel hinter einem UPC-Barcode verbirgt, und nicht der am Regal –, aber wenn der Unterschied nicht zu groß ist, dann könnte es sein, dass das Geschäft einem entgegenkommt, weil man einen guten Kunden nicht verprellen will.

          Was die Verfügbarkeit von Sonderangeboten angeht, so sagt das Gesetz nur, dass die betreffende Ware oder ein gleichwertiger Artikel “angemessen lange” vorrätig sein müssen. Was der durchschnittliche Kunde als “angemessen” empfindet, darüber kann man natürlich streiten, aber es kommt auch auf die Ware an, den Preis, und den Hintergrund. Wenn Aldi billige Laptops verkauft, dann ist zu erwarten, dass die eher ausgehen als die billige Schokolade aus demselben Prospekt. “Alltagsprodukte” müssen tendenziell länger zur Verfügung stehen als ungewöhnliche (auch für den Laden ungewöhnliche) Ware.

          Früher galt “Vorrat für zwei Tage” als “angemessen”, aber das ist heute nicht mehr so, vor allem wenn es nicht um “Alltagsprodukte” geht; im Streitfall muss der Anbieter nachweisen, dass er z.B. von einer unerwartet hohen Nachfrage überwältigt wurde und die Ware trotz “angemessenem” Vorrat schon am zweiten Tag ausverkauft war, oder dass es Lieferprobleme gab. Allerdings wird davon ausgegangen, dass man bei Sonderangeboten zumindest während der ersten 6 Stunden des Anbietezeitraums eine reelle Chance haben muss, den beworbenen Artikel zu kaufen. Im Zweifelsfall muss der Anbieter bei potenziell knapper Ware auch in der Werbung besonders darauf hinweisen, dass die Ware nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht (“Sternchenhinweis”).

          Selbst wenn irreführende Werbung vorliegt, hat man übrigens keinen Anspruch auf das konkrete Sonderangebot. Allenfalls kann eine Verbraucherzentrale den Händler abmahnen bzw. auf Unterlassung verklagen, damit so etwas in der Zukunft nicht mehr vorkommt (Privatpersonen können das in Deutschland nicht).

  4. Stand 22.06.2023, 18:09 Uhr auf der Seite der “Sommerferien-Aktion”:


    SCHWARZ AUSVERKAUFT

    Im Shop “NICHT AUF LAGER”.

    Wäre vielleicht eine Prüfung wert, wenn das Teil bereits ca. 24 Stunden nach der Bewerbung “ausverkauft” ist.

  5. Ich habe schon in verschiedenen Kommentaren darauf hingewiesen, dass das Geschäftsgebaren von OMDS nicht koscher ist. Von Reinhard wurde ich ermahnt, mich ein bisschen in meiner Wortwahl zu mäßigen.
    Nun gut, ich versuche mal ein bisschen netter die offensichtlichen Schwierigkeiten dieser Unternehmung zu skizzieren.
    1. Ein Unternehmen, dass fast in allen Aktionen den Kunden suggeriert, sie könnten ein Schnäppchen beim Kauf eines ihrer Produkte machen und dann aber frech mitteilt, das Produkt sei nicht mehr zu haben, ist schon mehr als dreist.
    Das kann man einmal, höchstens zweimal machen, darüber hinaus mit dieser Praxis fortzufahren erfüllt m. E. den Tatbestand der Kundentäuschung und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Warum erwägt eigentlch keiner der hinters Licht geführten Kunden, eine Verbraucherschutzklage gegen OMDS anzustrengen?
    2. Geld in Vorkasse anzunehmen mag ja im Online Geschäft Usus sein, aber dann nicht liefern, geht gar nicht. Kreditkarten, die sofort belastet werden sind per se schon eine ärgerliche Sache, aber so wie OMDS es handhabt ist das sicherlich stark an der Grenze des rechtlich Erlaubten. Sollen sich die Juristen mal um diese Praxis kümmern!
    3. Ich würde dieser Unternehmung, die noch nicht einmal einen einwandfreien Web Auftritt hinbekommt keinen Cent überweisen. Weiß ich denn, wie lange es noch mit der Unternehmung läuft? Was sind die Garantieversprechen denn überhaupt wert, usw. usw.
    4. MFT ist eine tolle Sache, aber so wird es für alle, die sich bei dieser Marke engagieren und investieren wollen, eine Gratwanderung. Wer die Nerven aufbringt, bitte schön , ich habe sie nicht.

    Beste Grüße
    Timeless

    1. Beides. Die haben ZWEI Briefkästen. Der offizielle Sitz der Gesellschaft ist die Domstraße, die Willy-Brandt-Straße ist zuständig für Vertragsangelegenheiten. An beiden Adressen sind lediglich “Coworking-Spaces”, also Schreibtische und Besprechungsräume, die je nach Bedarf gemietet werden. Ein festes Büro hat nur Frau Galea in London, die Adresse wird aber geheim gehalten.

  6. Also, Absicht ist das sicher nicht. Ich denke eher, dass dort die interne Koordination/Kommunikation völlig in die Hose geht. Vielleicht sind sie stark unterbesetzt, reden nicht miteinander oder missverständlich, verstehen nur unterschiedliche Sprachen, die Software buggt oder oder oder. Ohne gutes Management klappt es halt nicht, eine Firma neu zu strukturieren.
    Von Bahn und Telekom weiß ich, dass die eigenen (oft übrigens sehr engagierten) Mitarbeiter:innen selber an den Rahmenbedingungen verzweifeln, unter denen sie arbeiten müssen (und sich für die schlechte Performance gegenüber dem Kunden manchmal richtig schämen).

    1. Das ist Absicht. Da alle (!) im Homeoffice arbeiten ist der Flurfunk ausgeschaltet. Wenn man jemand dort anmailt kriegt man in den meisten Fällen eine Abwesenheitsnotiz. Und gerade die Tatsache, dass nach meinem Post, der dort gelesen wurde, kurzfristig wieder Objektive verfügbar waren zeigt, dass in solchen Fällen durchaus interne Kommunikationswege existieren. Wie gesagt: irgendwann ist etwas nicht mehr mit Unfähigkeit sondern nur noch mit Absicht zu erklären.
      Auch bei Bahn und Telekom sind die miesen Bedingungen Absicht. Die Chefs sind nicht unfähig – die wissen, was sie machen. Wenn Sie investieren würden, ginge das EBIT in die Knie, die “Erwartungen der Analysten” würden nicht erfüllt und sie wären die längste Zeit Vorstand gewesen.

  7. Das beschriebene Geschäftsgebaren von OMDS, von dem ich auch schon anderswo gelesen habe, hält mich davon, mir Produkte dieser Firma zu kaufen.

    Letztes Jahr stand ich vor der Entscheidung, ob ich weiter den Weg mit Nikon gehe oder zu MFT, speziell zur OM-1, wechsele. Die Kamera ist für meine Bedürfnisse ideal und auch ausreichend. Aber nach dem Erscheinen der OM-5 (alte Wein in alten Schläuchen) habe ich mich für Nikon entschieden. Dieser Beitrag bestätigt die Richtigkeit meiner Entscheidung.

  8. Update 23.06.2023 (17:59 Uhr):

    Das Objektiv ist (nur) in der Farbe silber lieferbar, auch im Shop nach Eingabe des Rabattcodes.

    Vielleicht war schwarz wirklich so schnell ausverkauft?

    1. Sieh an – heute abend ist es wieder erhältlich. Die Farbe ist ja egal. Anscheinend braucht’s einen Shitstorm hier, dass entsprechende Stückzahlen freigeschaltet werden.

      1. bedeutet denn bestellbar auch lieferbar? Ich werde das nicht ausprobieren, mache keine Geschäfte mit unseriösen Unternehmen.

  9. Da kann man nochmal auf den Artikel den Herr Dr. Schuhmacher zu OMDS und Investment-Gesellschaft veröffentlicht hat verweisen.
    Der wird immer gerne belächelt auf Grund seiner langatmigen Artikel aber wenn ich das hier so lese fühle ich mich gleich an Ihn erinnert.

    1. Solche “Gags” haben mit JIP nichts zu tun. Das ist ein völlig anderer Hintergrund. Der genannte Herr hat in die Abläufe in diesem Fall keinen Einblick.

  10. Die “Angebotsumkehr” ist mittlerweile Standardtext bei automatisch generierten Rechtstexten-AGBs. Letzlich haben wir das Streithanseln zu verdanken, die wegen ein paar Tagen Lieferverzögerung bei Onlinehändlern teure Strafzahlungen erstritten haben. Denen haben wir auch die DSGVO, Vergleichsmengenhochrechnungen auf Literbasis und Cookieritis zu verdanken. (Getrackt wird trotzdem?).
    Dieser Hick hack, (Angebote die gar nicht lieferbar sind, wie auch beim 75er) , ist ein Vorgeschmack auf die Zeiten, wenn es überhaupt keine inhabergeführten Fachgeschäfte/Einzelhandel mehr gibt. Speziell bei OM glaube ich eher an Chaos als an planvolles Vorgehen.

    1. “Speziell bei OM glaube ich eher an Chaos als an planvolles Vorgehen.”

      Der Chaosfaktor steht auch bei mir (noch) an oberster Stelle.

      Ich hatte kürzlich etliche Male vergeblich versucht, Cashback zu beantragen. Dies mit zwei verschiedenen PCs und unterschiedlichen Betriebssystemen (Windows 10 bzw. Windows 11) und auch mit verschiedenen Browsern (Firefox und Edge).

      Ich habe mich durch etliche ReCAPTCHA durchgeklickt, es kam letztlich immer ein grüner Haken, aber einreichen ging trotzdem nicht. Es tat sich entweder gar nichts oder es kam die Fehlermeldung „CAPTCHA-Validierung fehlgeschlagen“.

      Auf einen Hinweis, erst das Objektiv zu registrieren und dann direkt von dort aus über den angebotenen Link Cashback zu beantragen, klappte auch nicht. Bei ReCAPTCHA war wieder Ende.
      Zwei Tage später ging es dann doch auf die vorgenannte Weise.

      Kleiner Gag am Rande: Das System hatte das Antragsformular bereits mit meinen dort gespeicherten Daten ausgefüllt. Das führte aber gleich zur nächsten Fehlermeldung, dass Sonderzeichen nicht erlaubt seien, in diesem Fall das „ß“ in meinem Nachnamen. Den musste ich im Formular auf „ss“ korrigieren, sonst ging es nicht weiter und dies, obwohl mein Nachname im System richtig mit „ß“ gespeichert ist.

      Bei solchen Klöpsen liegt bei mir die Vermutung abgrundtiefer Unfähigkeit doch noch etwas näher als böser Wille.

      1. Das Problem ist die automatische Übersetzung. Dieses Problem ist seit Monaten bekannt, wir haben uns ausführlich bei den diversen FolyFossen darüber lustig gemacht. Es wird aber nicht abgestellt. Es ist ja jetzt nicht so, dass der Shop von Olympus Raketentechnologie wäre. Das sind ein paar Dutzend Artikel mit Fotos, das kann jede Freeware. Aber nein, man hat für zigtausend Euros einen Adobe-Shop gekauft/gemietet den offensichtlich niemand warten kann. Ja klar, es könnte sein, dass die zuständigen EntscheiderInnen keine Ahnung haben, was sie tun. Aber nachdem diese Personen in den letzten zweieinhalb Jahren auf Hinweise, dass da was schief läuft, nicht reagiert haben, kann es nicht mehr an strikter Unfähigkeit liegen. Das ist nur mit Absicht zu erklären.

    2. Die Angebotsumkehr galt “schon immer” und sie ist keine Folge des Online-Handels. Schließlich gab es schon vorher Versandhandel mit (gedruckten) Katalogen, Werbeblättchen, Zeitungsannoncen, Schaufenster-Auslagen und so weiter. Der Hintergrund ist einfach der, dass ein “echtes” Angebot gemäß §145 BGB den Anbietenden als Willenserklärung verpflichten würde, aber das ist bei “Angeboten an die Allgemeinheit”, sei es über den Quelle-Katalog, den Aldi-Prospekt oder auch die Webseite von OMDS, natürlich weder gemeint noch irgendwie sinnvoll, und die juristische Konstruktion trägt entsprechend diesem Umstand Rechnung.

      Der Fachausdruck lautet übrigens in blumigem Latein “invitatio ad offerendum”, und allein das sollte schon suggerieren, dass es sich nicht um ein neues Phänomen handelt. Die Streithansel im Internet sind also ausnahmsweise nicht schuld.

  11. Soeben kann eine Mail von OMDS:


    There has been a an unexpected delay in our deliveries and therefore your order will be shipped on 12.07.2023 at the latest.

    Na dann … warten wir mal ab.

      1. Update:
        Ware erhalten.
        UPS lieferte allerdings nicht an meine Lieferanschrift, sondern an den nächsten Drop Point.
        Bezahlung war kein Thema, ich habe per Klarna mit 30 Tagen Zahlungsziel bestellt und Klarna informiert, dass OMDS nicht liefern kann, daher Zahlungsaufschub.

  12. Update 17.07.2023:

    Ich hatte – wie Reinhard – am 26. Juni 2023 dieselbe Nachricht von ODMS erhalten:

    “Derzeit kommt es zu Lieferverzögerungen und Ihre Bestellung 1190009064 wird erst am 12.07.2023 ausgeliefert.”

    Belastung der Kreditkarte Ende Juni 2023.
    Zustellung des ED 12mm F2.0 (Neugerät) dann am 17. Juli 2023, Versand aus Deutschland durch Arvato.

      1. nannte man früher Bauernfängerei. Darf nicht mehr sagen, weil der ganze Berufsstand der Landwirte verunglimpft wird.

    1. Yep, meine Linse ist auch am 17.07.vonr Arvato via UPS gekommen. Heute vom Drop Point abgeholt.

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