Ein paar Worte zum Stand der Abmahnung

Im Augenblick kriegt hier die OMDS GmbH ihr Fett ab. Es wäre absolut falsch zu sagen, dass das nicht eine gewisse Berechtigung hat. Und natürlich freut mich die Unterstützung.

Dass die Nummer jetzt aber in einer mündlichen Verhandlung durchgekaut wird, liegt nicht an OMDS, die haben alles getan, um mich nach Aktenlage zu plätten, sondern an mir und meinem Anwalt.

Der Verlauf war folgendermaßen: Ich habe seinerzeit eine Abmahnung bekommen, weil ich böse Sachen in einem Online-Stammtisch behauptet hätte. Zum Zeitpunkt der Abmahnung war der Stammtisch schon seit Wochen nicht mehr Online. Insofern wäre es überhaupt kein Problem gewesen, denen ihren Kram zu unterschreiben – die Nummer war für mich sowieso längst durch. (Nichts ist älter als die Nachrichten von gestern.) Nur haben sie gleich noch ne fette Rechnung mitgeschickt und der Anwalt kündigte an, seinem Mandanten Schadensersatzforderungen gegen mich zu empfehlen.

Also habe ich denen nichts unterschrieben und stattdessen eine Schutzschrift an das Amtsgericht Hamburg geschickt, die meine Sicht der Dinge darlegt.

Darauf hat OMDS den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht beantragt. Das Landgericht hat mir mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, was ich jeweils ausführlich gemacht habe. OMDS hat jedes mal beantragt, meine Stellungnahme nicht zur Kenntnis zu nehmen, weil sie nicht vom Anwalt stammte, aber mir wurde von Landgericht bestätigt, dass ich für das Abgeben einer Stellungnahme keinen Anwalt brauche. (Wäre auch etwas schwierig gewesen, weil ich für die Stellungnahme meistens gerade drei Tage Zeit hatte.)

Im Ergebnis gab es einen Beschluss des Landgerichtes, der OMDS in einem Punkt Recht gegeben hat, und sechs andere Punkte abgelehnt hat.

Ich habe mir gedacht, OK, kann ich mit leben und habe für mich einen Haken drunter gemacht.

Nur hat OMDS beschlossen, das geht gaaaar nicht, und Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Die haben beschlossen, dass ein Punkt unberechtigt ist und die anderen Punkte berechtigt wären. Im Verfahren um eine einstweilige Verfügung geht es nämlich um „Glaubhaftmachung“ nicht um Beweise. Und nachdem Herr Rymann eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, in der fast jeder Punkt mit „Meines Wissens“ anfing, galt das als glaubhafter als mein Zeug.

An diesem Punkt haben meine Leser beschlossen, mich großzügig mit Geld zu unterstützen. Ich habe mir einen Anwalt besorgt und Widerspruch gegen den Beschluss des OLG eingelegt. Der Widerspruch wird nun in mündlicher Verhandlung bearbeitet. Dabei geht es immer noch um „Glaubhaftmachung“ und noch nicht um Beweise. Aber da nun ein Anwalt mitspielt, hat man auf einmal ganz andere Möglichkeiten. Man kann zum Beispiel Anträge stellen. Verhandelt wird das Ganze wieder vom Landgericht. Aber eben nicht mehr, wie bisher per Austausch von jeder Menge Papier, sondern mündlich vor dem Richter. Und diesmal kann ich selber eidesstattliche Versicherungen vorlegen.

Sollte auch diese Verhandlung kein endgültiges Ergebnis ergeben, (weil einer der beiden Prozessbeteiligten nicht zufrieden ist) dann geht es in die Hauptsacheverhandlung. In dieser geht es dann nicht mehr um Glaubhaftmachung, sondern um Striktbeweise. Dann gelten eidesstattliche Versicherungen von Angestellten nicht mehr.

Zum Schluss noch: Mir wird vorgeworfen, das Persönlichkeitsrecht der OMDS GmbH durch meine Aussagen verletzt zu haben. Dass eine juristische Person eine Ehre hat, die man verletzen kann, ist zwar erst seit ein paar Jahren höchstrichterlich festgestellt worden, aber es ist so.

Also passt auf, was ihr sagt.

Zum Titelbild: Ich habe natürlich wenig Fotos von kriminellen Handlungen. Und selbst bei diesem war nichts kriminell… Und da beim FolyFos niemand Halloween-Kulisse haben wollte, habe ich mir auch jetzt die Kürbisse gespart…

4 Replies to “Ein paar Worte zum Stand der Abmahnung”

    1. Vielen Dank für die Transparenz; ich wünsche mir das auch bei den Anderen. Ich habe seit vielen Jahren Olympus Kameras, jetzt eine OM System OM-5. Und ich bin sehr zufrieden damit.
      Was ich nicht mag ist, dass einer nur Recht bekommt, weil er viel Geld in der Tasche hatte und mit Kritik und sachlicher Mägelbeschreibung nicht souverän umgehen kann.
      Wenn eine Berichterstattung und ein FolyFos, wie Du es machst, nicht mehr möglich ist, weil einer keine Kritik erträgt und damit auch noch durchkommt, dann ist irgendwas nicht mehr in Ordnung.
      Ich wünsche Dir viel Glück und auch Erfolg.

  1. Ist es eigentlich zwingend erforderlich, einer Ehrenwerten Gesellschaft anzugehören oder die damit assoziierten Methoden zu verwenden um seine Ehre zu verteidigen?
    In diesem Sinne, „Ehre, wen Ehre gebührt“.

    1. Leider ja Helge. Früher haben sich Ehrenmänner mit ihren Sekundanten im Morgengrauen getroffen – im warsten Sinne des Wortes.
      Besser, dass es das nicht mehr gibt, weil es die ehrenwerte Gesellschaft nicht mehr toleriert.

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