Das Thema ist eher in Kreisen der „Letzten Generation“ oder anderer „Aktivisten“ aktuell, aber auch als ganz normaler Fotograf kann man in die Situation kommen, dass man Zeuge oder „Objekt“ einer polizeilichen Handlung wird. Und wenn man nur einen Beamten beim Knöllchen ausstellen sieht.
Gelegentlich kommt der Wunsch auf, aus welchen Gründen auch immer, Polizisten bei ihrer Tätigkeit in der Öffentlichkeit zu filmen. Film hat gemeinhin auch Ton.
Tonaufnahmen von nichtöffentlichen Gesprächen dürfen nicht aufgenommen werden, §201STGB,
Nun haben sich mehrere Gerichte mit der Sache beschäftigt und unterschiedlich entschieden. Das eine OLG (Zweibrücken) bejahte, dass Gespräche zwischen Polizisten oder von Polizisten mit Bürgern „nichtöffentlich“ sind, auch wenn sie in der „Öffentlichkeit“ stattfinden, das andere OLG (Düsseldorf) definierte eine „faktische Öffentlichkeit“ als Bereich, in dem ein Sprecher damit rechnen muss, dass jemand anderes von seinen Worten Kenntnis erhält. Sprich. Wenn wer zuhören kann, den man nicht kennt, spricht man „in der Öffentlichkeit“ und dann kann man auch Tonaufnahmen anfertigen.
Auf lto.de gab es nun einen langen Kommentar von Daniel Zühlke dazu, der Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften der Goethe Universität in Frankfurt ist. Er vertritt die Auffassung, dass die Polizei bereits per Definition „Öffentlichkeit“ ist und das Unterbinden von Film- und Tonaufnahmen von Polizeihandlungen durch die Polizei bereits ein Rechtsverstoß durch die Polizei ist. Es sei wichtig, dass auch der Bürger zum Zwecke der Beweissicherung filmen dürfe, schließlich würde ja auch die Polizei Bodycams verwenden.
Sein langer Artikel wirkt wie ein Blankoscheck zum Filmen von Polizeieinsätzen. Leider ist der Pferdefuß im letzten Absatz: „Aktuell besteht für filmende Personen weiterhin das Risiko der Beschlagnahmung“ des Filmgerätes. Denn es gibt keine wichtige Gerichtsentscheidung, die die Rechtsauffassung von Herrn Zühlke teilt. Er schreibt selbst, dass eine BGH-Entscheidung wünschenswert wäre.
Es bleibt also für uns dabei: Wenn man Polizeieinsätze filmt, Ton abschalten (Geht mit der OM-1 nicht mehr!) Das Filmen in der Öffentlichkeit ist deutlich unkritischer als Tonaufnahmen. Bei den angesprochenen Urteilen ging es immer darum, dass der Filmende die Kamera auf den Boden richtete und so nur den Ton aufnahm. Erwachsene in der Öffentlichkeit zu filmen ohne die „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ zu verletzen, ist keine Straftat. Allerdings setzt man sich eben einem zivilrechtlichen Risiko aus – und Polizisten können da auch nissig werden.