Fotografen und Waffen

Heute ging es durch die Medien: Gestern ist ein Mann im Tarnfleck, mit MG und Patronengurt im Deutsch- Französischen Garten in Saarbrücken rumgelaufen. Die Polizeiinspektion Saarbrücken -Stadt sowie die Bundespolizei fand das spannend und wurde mit einer Vielzahl von Streifenwagen Zeuge eines „Fotoshoots“ des Herrn, der seiner Partnerin als schwerbewaffnetes Model diente.

Den Herrn erwartet nun allerhand Papierkram, der unter Umständen teuer werden könnte.

Das ist für Normalbürger eine typische Panorama-Meldung „kuckt mal der Trottel!“. Für Fotografen ist die Nummer aber ausgesprochen interessant.

Erstens: Der Park ist kein „öffentlicher Raum“, auch wenn er ohne Eintritt zugänglich ist. Fotografieren dort erfordert also prinzipiell die Einwilligung des Betreibers, des „Amt für Stadtgrün und Friedhöfe“. In manchen Parks ist das Fotografieren in der Parkordnung geregelt, in Saarbrücken aber nicht – also ist es nicht erlaubt. (Das ist übrigens für Hochzeitsfotografen sehr spannend.)

Gehen wir mal davon aus, dass die Stadt Saarbrücken den Park als öffentlichen Raum sieht (obwohl der Raum mehrere Eingänge hat, also umfriedet ist). Was haben wir dann für ein Problem:

Die Waffen waren nicht echt, sondern „Anscheinswaffen“. Diese dürfen problemlos gekauft, aber nicht „geführt“ werden. Sprich, kann man sich daheim über den Kamin hängen, aber nicht in die Öffentlichkeit damit. Aber, und jetzt wird’s lustig: das gilt nicht für Fotografen, Filmer, Theater usw. Die Aktion wäre also eigentlich vom Waffengesetz gedeckt. Was wir hier aber haben, ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Wenn die Fotografin also vorher beim Ordnungsamt angerufen und sich die Sondernutzungserlaubnis geholt hätte, gäb’s keinen Ärger.

Wir haben mal ganz legal die gesamte Regensburger Altstadt eingenebelt – weil wir vorher Bescheid gesagt haben. Hat den Vorteil, wenn dann trotzdem wer ausrückt, weil ein besorgter Bürger angerufen hat, dann ist man als Fotograf aus dem Schneider, kann seine Genehmigung vorzeigen und den schwarzen Peter hat dann das Ordnungsamt, das nicht die richtigen Stellen informiert hat.

Die Polizei weist darauf hin, dass man gefälligst nicht mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit rumrennen sollte. Für uns Fotografen gibt’s ne Ausnahme. Da im Gesetz aber nichts steht, dass wir vorher Bescheid geben müssen, erwischen sie uns mit der Sondernutzung. Und so ein fetter Polizeieinsatz kann heftig Geld kosten – da ist ganz schnell das Geld für die nächste Fotoreise futsch.

Also: wir dürfen mit Anscheinswaffen Fotos machen. Im öffentlichen Raum. Wenn wir vorher Bescheid gegeben und uns ne Genehmigung geholt haben. Besser ist aber, solche Fotos auf abgesperrtem Gelände zu machen. Weniger Polizei und weniger besorgte Bürger im Hintergrund.

Und zum Bild oben: Das ist simpler Bühnennebel und bunte Blitze. Die von Fotografen gerne verwendeten bunten Rauchbomben sind Feuerwerk – und erfordern in den allermeisten Fällen eine Genehmigung zum Abbrennen, auch wenn sie ganzjährig legal zu erwerben sind. Näheres erfährt man wieder beim zuständigen Ordnungsamt. Auch hier gibt’s wieder ne Sonderregelung: Fotografen haben eine „technische Verwendung“ für dieses Zeug und dürfen sie – mit Genehmigung – abbrennen. Der Normalbürger darf das nicht. (Der bekommt auch keine Genehmigung.)

4 Replies to “Fotografen und Waffen”

  1. Jetzt bleibt nur noch eine Frage, wer ist „Fotograf“? Zählt ein Allerwelts-Feierabend-Fotograf, sprich Hobbyknipser, dazu oder muss der Fotograf seinen Lebensunterhalt, sprich Berufsfotograf“, damit verdienen?
    Fragende Grüße
    Rolf

    1. Die HWK-Mitgliedschaft hat damit nichts zu tun. Du bist da Fotograf, wenn Du fotografierst. Du drehst einen Film, wenn du einen Film drehst. Ob Du das kannst, wird im Gesetz nicht abgefragt. (Ist allerdings interessant, dass viele Polizeidienststellen und Ordnungsämter mit dieser Sonderregelung für Fotografen und Filmleute nicht klarkommen. )

  2. Und am besten ohne Waffe und dafür mit der unauffälligen Novoflex Schnellschusslinse rund um einen der Truppenübungsplätze auf Tiersafari gehen.
    Die Aufmerksamkeit der MP ist dir gewiss 🙂

    Schönes Bild.

    1. Ich bin mal, weil ich’s wissen wollte, einen Tag auf Herren- und Frauenchiemsee mit dem Ding rumgelaufen und habe fotografiert. Das war kurz bevor ich diesen Blog begonnen habe. Ich war völlig baff, wie viele Leute die Röhre noch kannten. Wir sind da in einen Fotografenauflauf geraten, die da gerade ne Fuchsjagd fotografiert und gefilmt haben – und alle „Hey, dass man das Objektiv mal wieder sieht! Geile Röhre.“ Und selbst bei den Ottonormalverbrauchern gab es nur freundliche Reaktionen. Sollte man mal wieder machen….

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