
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf, Az I-20 W 2/26 ist es OK, wenn man ein Originalfoto einer KI vorsetzt, die dann aus der Bildidee ein weiteres Bild baut, das zwar auf den ersten Blick auf der Bildidee des Ursprungsbildes beruht, aber ein bisschen anders aussieht. Das Handwerksblatt hat darüber berichtet.
In diesem Fall ging es darum, dass eine Hundefotografin ein Bild eines Hundes unter Wasser gemacht hatte – und wir wissen, was das für ein Aufwand ist – das ein Exkunde mal schnell Grok vorgesetzt hat, un Grok hat da eine Art Comic draus gemacht. Das OLG findet das komplett fein, denn auf ein Motiv gibt’s kein Urheberrecht.
Im Urteil sind die beiden Bilder gezeigt, ich habe das Urteil verlinkt, kann sich also jeder selbst ein Bild machen.
Ich habe spaßeshalber mal das Bild von oben durch ChatGPT nachbauen lassen:

Übersättigt, aber ansonsten fast kein Unterschied. Laut Urteil wäre das eine Urheberrechtsverletzung, weil ganz offensichtlich so gut wie kein Unterschied vorhanden ist. Dann lassen wir doch mal einen ICE auf der Trasse fahren.

Und Zack, ist das Gebüsch rasiert, damit nichts den Ausblick stört. Natürlich stimmt der ICE nicht. Das ist eine zweigleisige Strecke, die da eine Kurve macht, das ist aber für ChatGPT zu anstrengend, da begradigen wir das mal flott. Und lassen das eine Gleis unter den Tisch fallen und machen dafür ein bischen Breitspur… Und Zack, schon wäre das legal? Weil offensichtlich eine andere Bildkomposition?
Wir hätten auch das hier:

Da habe ich mir gedacht, Ente in Bunt und Mädel mit Rock. Mach doch mal.

Na? Cool was? Den Joint haben sie mal kurz rausgenommen und die Geometrie der Beine ist ein bisschen schräg – aber ganz offensichtlich zwar das gleiche Motiv, aber da gibt’s ja kein Copyright drauf. Noch ein bisschen mehr Comic-Style:

Wieder ohne Fluppe, dafür mit einem Überangebot an Zehen. Sogar die Stoßstange hat Farbe abgekriegt. Kraaass.
Und das OLG Düsseldorf hat sogar eine Urheberrechtsfähigkeit von KI-Bildern bejaht – wenn das Prompt ausreichend komplex ist, also eine gewissen “Schöpferische Höhe” erkennbar ist.
Also, was kann man dagegen tun?
Man kann in die Rechteeinräumung reinschreiben, dass jede Verwendung der Bilder im Zusammenhang mit einem KI-System verboten ist. Also das Laden der Bilder in ein KI-System zum Zwecke der Erstellung von Bildern oder dem Training des Systems.
Mal sehen, ob das was hilft….
Die Frage ist falsch. Ein Bild kann nicht illegal sein, höchstens die Verwendung.
Da würde mich die genaue Rechtslage interessieren. Es gibt reihenweise Bilder, für deren Besitz Du hinter Gittern landest. Selbst wenn Du sie nie gesehen hast. Und es gibt Bilder, die Du gar nicht erst machen darfst, weil schon der Druck auf den Auslöser eine Straftat ist.
Was ist der Unterschied zwischen etwas sehen, also ein Bild im Kopf haben und ein Bild machen, aber nicht verwenden?
Dass es Dinge gibt, die Du nicht fotografieren darfst. Sollte Dir das nicht bekannt sein, beschäftige Dich wirklich dringend mit der Rechtslage oder frage einen guten Anwalt.
Geistiges Eigentum ist nicht justiziabel.
Patent- und Gebrauchsmusterschutz, Halbleiterschutz, Sortenschutz, Geschmacksmuster- und Designschutz, Kennzeichenschutz und Urheberrechtsschutz
alles Immaterialgüterrechte aka “geistiges Eigentum” betreffend und mit Abwehrrechten ausgestattet.
Ich finde es gut, dass das OLG hier festgestellt hat:
…
Geschützt seien nur die konkreten kreativen Elemente eines Fotos, etwa Bildausschnitt, Perspektive, Schärfe und Lichtgestaltung. Nicht geschützt seien dagegen das Thema oder das Motiv als solches. Die Übereinstimmung betreffe allein das Motiv eines Hundes unter Wasser mit einem roten Spielzeug. Die besondere Gestaltung des Originalfotos, etwa die Perspektive und die dynamische Wirkung, fände sich im KI-Bild nicht wieder.
…
Wäre es anders, könnte man wohl nicht einfach Bildideen aufnehmen und selber umsetzen. So wie es die Klägerin ja eigentlich auch getan hat, denn meines Wissens hat Seth Casteel mit solchen Bildern ursprünglich Bekanntheit erlangt.
Good Point. Und siehe da, die hat auch einen Hund mit rotem Spielzeug vor der Schnauze. Nur in besser.
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