Newsticker: Ringfoto-Wettbewerb

Und wieder ein Wettbewerb, bei dem man sich zweimal überlegen sollte, ob man mitmacht. Äh nein – dreimal. Diesmal zur “Imaging World”. Man schickt bitterscheen sein Bildchen zu Ringfoto, gibt alle Rechte ab, wenn’s Ärger mit dem Bild gibt, weil Ringfoto das irgendwo veröffentlicht, wo es dem oder der, die drauf ist, nicht passt, muss man Ringfoto schaden- und klagelos (!) stellen und man kriegt dafür: Nichts. Äh doch. Wenn man unter den tollsten 20 ist, die eine ungenannte Jury auswählt, dann hat man die Ehre, dass das Bild auf der Imaging World ausgestellt wird.

Und das Beste: das Einsenden ist kostenlos! Echt! Gratis! Das kostet überhaupt nichts!

Ja, man kann auch was gewinnen. Und was genau? Naja, das wird man dann schon sehen. Irgendwas halt. Vielleicht ne Kamera. Oder so .

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Zu gewinnen gibt es ausgewähltes Foto- und Technik-Equipment – zum Beispiel Kameras, Objektiv-Kits oder Drohnen. Die Preise sind ideal, um Deine kreative Ausrüstung zu erweitern und Deine Leidenschaft für Fotografie auf das nächste Level zu bringen.

Und man kann auch eine Eintrittskarte gewinnen. Oder kriegt man die, wenn man teilnimmt? Das wird leider nicht ganz klar.

Auf jeden Fall ganz klar sind die Teilnahmebedingungen.

Der Wettbewerb wendet sich an Hobbyfotografen und Profis. Den Profi will ich sehen, der da mitmacht.

Die “Bewegung im Rahmen des Wettbewerbs” erfolgt auf eigene Gefahr.

Übrigens: Modelrechte sind eine spannende Sache. Es gibt Modelverträge, die eine Verwendung der Bilder nur für einen bestimmten Zeitraum oder für bestimmte Zwecke erlauben. Und – und das ist besonders heikel – Models haben jederzeit das Recht, den Nutzungsvertrag aus wichtigen Gründen zu kündigen. Klauseln, die das ausschließen sind normalerweise unwirksam. Mit der DSGVO sind die Verträge ohne Kündigungsmöglichkeit erledigt. Das ist ähnlich wie mit dem Urheberrecht. Das Urheberrecht ist in Deutschland unveräußerlich und man kann jederzeit die Genehmigung zur Nutzung eines Werkes zurückrufen. Wenn die Nutzung nicht vergütet wurde, dann wird normalerweise von den Gerichten auch der Regressanspruch des Rechtenutzers abgelehnt.

Ebenso sind TfP-Verträge erstmal fürchterlich “billig”, können aber ziemlich teuer werden, wenn das Model die Notbremse zieht. Diese ganzen Verträge sind nett und schützen davor, dass man gleich die Schaufel drübergezogen bekommt, wenn man was veröffentlicht. Aber sie schützen nicht davor, dass das Model sagt “Jetzt isset aber gut, jetzt nimmste mich wieder aus dem Netz.” oder “In der nächsten Auflage bin icke aba nimma drin, klaro?” Deshalb sollten solche Verträge immer Ausstiegsklauseln für beide Seiten enthalten. Und wenn man Bilder von Personen an Firmen wie Ringfoto schickt, dann sollte das mit den Personen explizit abgesprochen werden. Nicht, dass die dann das Mädel auf die Titelseite des nächsten Ringfotomagazins drucken und die auf einmal zu nicht ganze gewolltem Ruhm kommt, weil sie dachte, was kann da schon passieren, wenn ich beim Tommi im Keller da mal…..

3 Replies to “Newsticker: Ringfoto-Wettbewerb”

  1. Ich finde unter der Frage, was nach dem Wettbewerb mit den Bildern passiert, folgende Antwort:

    “Ausgewählte Bilder werden im Rahmen der Messe ausgestellt oder online präsentiert. Darüber hinaus erfolgt keine Nutzung ohne Deine Zustimmung.”

    Das klingt für mich nicht unangemessen.

    1. Tja, Roger…
      “Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter sowie seinen Kooperationspartnern automatisch unwiderruflich, das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht zur Veröffentlichung der Bilder…”
      !
      Die Zustimmung wurde ja schon erteilt!

      1. Und das ist das Problem. Gültig sind die Teilnahmebedingungen. Man hat bereits jeglicher unbeschränkter Nutzung durch den Veranstalter und allen (!) ungenannten (!!) Kooperationspartnern zugestimmt. Wenn man da also ein Bild eines Kochs hinschickt, kann der Kantinenbetrieb das die nächsten zwanzig Jahre für seine Werbung verwenden.
        Bis Du es merkst und Deinen Anwalt drauf ansetzt. Dann kannst Du es unterbinden, aber keine Vergütung einfordern.
        Oder ein Aussteller – z.B. ein Kamerahersteller – verwendet das als Werbung.

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