Wenn der Sensenmann…

Ich weiß ja nicht, wem “Fefe” was sagt. Fefe ist ein IT-Security-Mann, der seit 2005 bloggt. Er amüsiert sich über Anti-Viren-Software, Cloud-Fails und macht “Medienkompetenzübungen” mit seinen Lesern. (Er stellt eine steile These auf und verlinkt dazu eine Quelle, die genau das Gegenteil behauptet oder einer hanebüchenen Argumentation folgt. ) Seine politische Ausrichtung ist einigen zu rechts und anderen zu links und dritten zu “Mainstream”. Um den Inhalt seines Blogs soll es aber hier nicht gehen. Wer Fefe nicht kennt, kann sich bei Wikipedia schlau machen.

So, warum thematisiere ich den überhaupt? Der ist wech. Sein letzter Post war am 16.5.2025. Seitdem laufen die Gerüchte im Netz, wo Fefe hin sein könnte. Noch im Mai ist das SSL-Zertifikat abgelaufen, so dass der Blog nur noch über HTTP erreichbar ist.

Upsi.

Nein, ich will jetzt hier nicht implizieren, dass er tot ist – die bisher beste Theorie verortet ihn im Krankenhaus. Auch von hier gute Besserung.

Es geht mir um etwas völlig anderes. Was passiert, wenn ich morgen vom Traktor überfahren werde? Außer mir hat auf diesen Blog niemand schreibenden Zugriff. Meine ganzen Rechner sind passwortgeschützt. Meine Passwortdatei ist selber programmiert, keiner weiß wo sie liegt und auch die ist passwortgeschützt.

Ja, es kann mir dann, wenn mir eh nichts mehr wehtut, völlig wumpe sein, ob oly-e nach ein paar Monaten, wenn die Zahlungen für Strato ausbleiben, abgeklemmt wird. Ist das nett? Naja, eher nicht so.

Abhilfe: Einen Briefumschlag für die Erben machen. Ob und was die dann mit Blog und Forum machen – das ist dann denen ihr Problem.

irights.info hat sich zum dem Thema auch Gedanken gemacht und mal klargelegt, wie das beim Ableben so ist. Die haben eine größere Abhandlung zum Thema Testament und so gemacht – wobei gerade Testamente mit aufwendigen Regelungen ein heftiges Problem sein können. Da gibt’s nämlich Gerichtsurteile dazu, die einschränken, was man seinen Erben an Pflichten aufbürden darf. Im Extremfall ist das ganze Testament ungültig und welcher Anwalt oder Notar hat die Kompetenz, über Details einer WordPress-Installation zu entscheiden.

Im Endeffekt ist also die vernünftigste Lösung, sich jemanden zu suchen, der im Zweifel die Onlinepräsenzen kompetent weiterführen oder abschließen kann. Der die Zugänge bekommt – und zwar zuverlässig und nicht erst auf eine Testamentseröffnung oder die freundliche Zustellung eines Briefes von den Erben warten muss.

Im Falle von urheberrechtlich geschützten Werken – also zum Beispiel den fast zehntausend Bildern auf diesem Blog – wird es dann schon schwieriger. Denn die Verwertungsrechte sind Erbmasse. Solange die Bilderchen auf der heimischen Festplatte schlummern ist die Verwertung das Problem des Erben. Der muss das sichten – oder auch nicht. Bei Douglas Adams hat seine Witwe kurzerhand einen seiner Macs vertickt und der Käufer hat die Festplatte durchgekuckt und dort eine unveröffentlichte Story von Douglas Adams gefunden. Die kann er nicht verkaufen, weil natürlich die Witwe die Rechte dran hat. Aber er freut sich trotzdem…

Wenn ich also oly-e oder pen-and-tell an einen netten Kollegen weitergebe und meine Erben der Meinung sind, “He. Stopp, das gehört uns, das ist was wert, da werden Urheberrechte verletzt” dann kann das böse enden. Da muss ich also vorbauen, über langlaufende Lizenzverträge.

Die Problematiken sind komplex und sobald Reichweite und Geld im Spiel ist, kann’s Ärger geben – und meistens gibt es auch Ärger.

Wie gesagt: Dem Erblasser kann das wurscht sein. Und wenn sich die Erben zu Lebzeiten des Erblassers nicht drum kümmern, dann ist es sowieso egal. Aber manchmal fällt den Sprösslingen fünf Minuten nach der Beerdigung ein, dass man sich doch mal für den Verstorbenen interessiert – und dann ist so ein netter Briefumschlag mit der Aufschrift “So kommt ihr an meine Daten” dann doch ganz flott…

Noch eine Info aus der Erfahrung: Sowohl Banken als auch Onlinedienste werden ausgesprochen nissig, wenn die Passwortbesitzer verstorben sind. Zugänge zu bekommen kann dann ernsthaft schwierig werden. Vor allem, wenn man gar nicht weiß, wo überall Zugänge existieren. Auch dafür sind entsprechende Informationen für die Erben nützlich – und zwar rechtzeitig und leicht zu finden, so dass man die entsprechenden Zugänge schnell und einfach übernehmen kann.

Alles Binsenwahrheiten? Jo – aber ich kenne so gut wie niemanden, der so etwas rechtzeitig organisiert hat. Aber wenn man tot ist, kann es einem doch wurscht sein? Jo – aber es kommt gelegentlich vor, dass man unverhofft im Krankenhaus liegt oder dement wird. Und dann wäre es praktisch, wenn jemand an den Krempel rankommt und die Fanbase informieren kann.

Update:

Der Hafenarbeiter hat uns auf den Stand der Dinge gebracht (Link in den Kommentaren). Fefe hatte einen Schlaganfall. Ich nehme an, so ziemlich jeder hier hat jemanden im näheren Umfeld, der bereits einen Schlaganfall hatte und weiß, was das bedeutet.

Ich wünsche hm und seinem privaten Umfeld viel Kraft. Und dass sich das Krankenhaus- und Pflegepersonal daran erinnert, dass er sich nie zu schade war, eine Lanze für sie zu brechen.

Seid immer nett zu den Leuten in den weißen, blauen und grünen Kitteln.

16 Replies to “Wenn der Sensenmann…”

  1. Einer der wichtigsten Artikel hier. Danke Reinhard. Ich, auch schon im sehr fortgeschrittenen Alter, mittlerweile Witwer habe jemanden aus der Verwandtschaft ausgewählt, zumal er sich mit solchen Fragen als Webdesigner bestens auskennt, Ich habe eine Liste. erstellt mit allen Internetadressen, die relevant sind, deren Zugängen und den Passwörtern-aus Sicherheitsgründe diese wiederum an anderer Stelle, die der Verantwortliche natürlich kennt.

    Nochmals Danke, es kann nicht oft genug auf diese Problematik hingewiesen werden.

    Bernd

  2. ist nicht so einfach, das sauber zu regeln. Dass da noch keine Dienstleister dazu aufgetaucht sind wundert mich schon länger.
    Bei mir ist das zum Glück einfach, es gibt keine Inhalte die irgendeinen monetären Wert hätten, kommt vielleicht wenn mich der Geyer geholt hat :).
    Was sonst so an Zugängen existiert liegt in einem versiegelten Umschlag bei einer absolut vertrauenswürdigen Person. Die löscht den ganzen Krempel und fertig.
    Bei dir ist das etwas aufwändiger, da muss alles wasserdicht geregelt werden, ohne einen Fachanwalt würde ich sowas nicht versuchen.

  3. Ja, das Hinterlegen aller relevanten Zugangsdaten (und der URLs dazu …) ist wichtig.
    Wichtig ist auch, früh genug jemandem (meist wohl den Kindern, wenn das Verhältnis gut ist) eine Generalvollmacht zu erteilen, die (das ist nochmal wichtig) auch die Formulierung enthält, dass sie über den Tod hinaus gilt. Am besten für einen der oder für die Erben. Dann gibt es nach dem Tod auch gar keine Probleme mit Banken oder Onlinediensten.
    Hat mein Vater für meine Schwester und mich so gemacht und so gab es dann keinerlei Probleme.

    1. Ja, das ist eine gute Idee. Allerdings mit einer Einschränkung: Wir haben es gerade erlebt, dass eine solche “über den Tod hinaus gültige Vollmacht” im Umgang mit Sparkassen nichts nützt und die Erben erst nach der Testamentseröffnung Zugriff auf die Bankkonten erhalten. Eine solche Vollmacht muss direkt bei der Sparkasse erteilt werden.

      1. Das kann gut sein. Ich hatte in meinem Beitrag nicht erwähnt, dass ich mir nach der Erteilung der Generalvollmacht durch meinen Vater bereits einige Jahre vor seinem Tod auch einen eigenen Online-Bankzugang zu seinen Konten geben ließ. Das war auch schon hilfreich, als er ein paar Jahre vor seinem Tod mal 2-3 Monate im Krankenhaus war.

      2. Ich habe vor kurzem einen Sterbebegleiter-Kurs gemacht, in der Schweiz. Einfach so, aus einem Bauchgefühl heraus. Also ohne das jetzt konkret umzusetzen.

        Die Situation kann hier ähnlich sein. Empfohlen wird, ein separates Konto, lautend auf den Namen einer anderen Person einzurichten, und dorthin zu diesem Zweck Geld zu überweisen. Diese Person wird hoffentlich länger gesund sein, Stellvertreter mit Zugriff können auch hier Sinn machen. Empfohlen wird eine durchaus grössere Summe, also z.B. CHF 10’000.

        Es geht hier zuerst um die ganzen Kleinbeträge, welche im Krankheitsfall nicht sofort von der Krankenkasse oder ähnlichen Institutionen übernommen werden, aber unglaublich wichtig, unterstützend sein können. Nicht gedeckte Medikamente, Massagen, Hilfsmittel wie ein Rollstuhl, Blumen, Taxifahrten, wichtige Rechnungen wie Mieten, etc.

        Oder eben um die Beträge, welche im Todesfall auf einen zukommen. Inserate, Beerdigung, Blumen, Aufbahrung und vieles mehr …

        Diese Person muss nicht zwingend alles selber organisieren, wird aber Geld vorstrecken oder deutlich schneller rückzahlen können, als dies über den offiziellen Prozess möglich sein wird. Noch lange nicht jeder Mensch, der bereit wäre einen selbst, beziehungsweise die Hinterbliebenen zu unterstützen, kann solche Beträge einfach mal vorschiessen.

        Das bedingt vertrauen genügend Geld auf der Seite – hilft ungemein.

  4. Schließe mich hier an.
    Ein epochaler Artikel nicht nur für die fotografische Hinterlassenschaft, sondern für alles von Resteverwertung bis zu den skurrilsten Schlaglöchern auf der Himmelfahrt.
    Danke

  5. Ich nutze 2 sticks mit keepass (Freeware, open source) mit allen notwendigen daten ,das masterpasswort kennen mehrere vertraute.

  6. Wenn es darum geht die Fanbase zu informieren:
    Könnte man dann nicht einen Gast-Schreibzugang (ähnlich einem
    Gast-WLAN-Zugang) einrichten, damit die hinterbliebenen Personen
    auch ohne IT-Kenntnisse eine Meldung im Blog machen können?

    Bei längerer Zurvefügungstellung der Internetseite (nach dem Tod
    des Autors bzw. des Betreibers) könnte man den Inhalt auch in einem
    Internetarchiv (z.B. archive.org, archive.today, etc.) abspeichern.

  7. Will man alles gezicke der Provider vermeiden, muss der Nachlassverwalter die Accounts einfach ohne Angabe von Gründen löschen. So dass die Provider das gar nicht mitbekommen, dass das todeshalber passiert.

    1. Obwohl manchmal so meine Probleme mit den Äußerungen in seinem Blog habe: Ich auch.

  8. Ich habe eine Anleitung zum Ableben geschrieben. Die beinhaltet eine Liste der zu verständigenden Personen und Institutionen.
    Was es so an Amtswegen gibt und wie ich mir die Feierlichkeiten wünsche. Auf meiner Webseite liegt ein vorbereiteter Blogeintrag, den man nur freischalten muss. Der erklärt den Besuchern dann, dass ich etwas länger nicht auf Anfragen antworten werde und auch warum.
    Die Zugangsdaten sind in einem aktuell gehaltenen USB Stick und meinem PC als verschlüsselter Password-Safe abgelegt und ein Umschlag mit dem Masterpassword bei vertrauenswürdigen Personen hinterlegt. Alle, die es betrifft, wissen von diesen Vorkehrungen.
    Lieber heute dran denken, wer weiß, was morgen ist.
    Dann muss ich mich nur noch drum kümmern, ob meine Portraits vom Sensenmann bzw. der Sensenfrau ausreichend Gefallen finden, um mir einen guten Abgang zu sichern. 😉
    Regelt das beizeiten, sonst ärgert ihr euch später zu tode!
    Reinhard, danke für den wichtigen Beitrag.

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