Knipsen in Italien

Die Urlaubssaison beginnt und wer sich nach Italien aufmacht und ein digitales Bildaufzeichnungsgerät mitnimmt, sollte sich vielleicht über die aktuelle Rechtslage informieren, die eventuell noch nicht komplett bekannt ist.

Im Jahr 2004 erhielt das italienische Kulturgütergesetz einen Passus, dass man, so man Nutzen aus einer Abbildung italienischer Kulturgüter ziehen will, dafür eine Abgabe zahlen muss.

Dafür spielt es keine Rolle, ob man die Abbildung selbst gemacht hat oder jemand anderes, ob da noch Urheberrecht drauf ist oder nicht – entscheidend ist, dass es ein italienisches Kulturgut ist.

Der Ravensburger Verlag wollte ein Puzzle rausbringen mit dem berühmten Bild von Leonardo DaVinci, vom “vitruvianischen Mensch”. Das ist der Typ in Kreis und Quadrat. Und Peng, fette Rechnung. Ravensburger ist vor Gericht und der italienische Staat hat natürlich erstinstanzlich verloren, ist aber in die Berufung.

Ein italienisches Gericht hat einer Zeitschrift allen Ernstes verboten, ein Model in der Pose von Michelangelos “David” abzubilden.

Die Vorschrift ist natürlich mit europäischem Recht so überhaupt nicht zu vereinbaren, aber derzeit ist sie noch gültig. Also fotografiert keine Männer in der Pose des David vor dem schiefen Turm von Pizza und stellt das auf eure Homepage. Kann böse enden. Oder fotografiert in Italien Dinge, die kein Kulturgut sind.

Titelbild? Der Bahnhof von Casino di Terra, Toskana, 1987. Ziemlich safe kein Kulturgut. Hier unten das gleiche Gebäude anno 2008:

Das ist übrigens die Seitenansicht. Am Bahnsteig kuckte das so aus:

Mich persönlich stört das nicht sonderlich, denn natürlich gibt es Ausnahmen vom Gesetz. Seit März 2024 gilt es nicht für wissenschaftliche Veröffentlichungen. Und man glaube es, oder lasse es bleiben – meine Kamerabücher laufen unter “Wissenschaft.”

12 Replies to “Knipsen in Italien”

  1. Der Fall der Zeitschrift “GQ” (ein Model wird in der Pose von
    Michelangelos “David” abgebildet – nicht die Statue selbst)
    ist einfach lächerlich. Die Marketingabteilung Italiens sollte
    sich mal informieren, wie Werbung funktioniert.

    P.S.:
    Zum Thema Wissenschaft:
    Wann wird die Dissertation zum Thema “Probleme des 150-400” fertig? 😉

    1. Die Dissertation dauert noch. Ich sammle noch Fakten. Einen kleinen Zwischenstand gibt’s beim nächsten FolyFos….

      1. Hallo Reinhard,
        Ich habe noch einmal geprüft und festgestellt, dass mein 150 – 400 doch nicht, wie behauptet am Bajonett neu ausschaut, sondern die Nasen am Bajonett abgekrazt sind und auch feine Kratzer auf dem Bajonett zu finden sind.
        Das gleiche findet sich bei mir auch auf meinem MC15 und MC20. Ich hab dann die weiteren Objektive, die ich mit der OM1 verwendet habe geprüft (90er Makro, 40-150 F4, 17/25/45 F1,2, 100-400) und alle weisen diesen Fehler auf.
        Da ich auch gerne sammele hab ich von jedem Olympus MFT Kameramodell, ein Exemplar und kenne die Kraft gut, die typischerweise beim anbringen eines Objektives an eine dieser diversen Kameras benötigt wird. Als ich meine OM1 bekam (Preoder, also eines der frühen Modelle) habe ich mich darüber gewundert, dass das Bajonett erheblich strammer war als alle Kameras davor. Auch meine zweite OM1 ist im Bajonett strammer als die andern Kameras aber nicht so stramm wie die Erste.

        Das MFT Kamerabajonett hat drei Flächen, in die das Objektiv eingreift. Damit das Objektiv in die 3 Federn an der Kamera eingezogen werden kann, sind an der Kamera kleine 45° Winkelabschrägungen (Nasen) auf der Innenseite des Bajonett einfräst. Leider sind diese Nasen nicht ausgerundet. Unter der Lupe im Spiegel konnte ich bei meiner ersten OM1 an dieser Nasenkante (das kann man kaum sehen, da sie Folgerichtig nach innen weist) sogar einen ganz feinen messingfarbenen Spahn entdecken. Das Bajonett an der Kamera selbst weißt kaum Abrieb auf.
        Daraus schließe ich, dass das Fehlerbild wie folgt entsteht: das Kamerabajonett ist härter ausgeführt als das Objektivbajonett.
        Die drei Anschnäbelnasen am Kamerabajonett sind an ihrem Übergang zur Objektivflanke scharfkantig.
        Wird das Objektiv nun angesetzt, kann dieser Übergang an der vergleichsweise weichen Objektivbajonettnase einen Spahn abziehen. Dieser Spahn wird dann beim weiteren aufdrehen zwischen die beiden stramm aufliegenden Bajonettflanken gezogen und erzeugt die bekannten Kratzer auf dem weicherem Objektivbajonett.

        Ich vermute daher, dass das Ganze auch mit dem Bajonett der OM1 zusammenhängt, was der Grund sein kann, weswegen bei jemand anderes (Du berichtetest, wenn ich mich recht erinnere) nicht nur das Bajonett am Objektiv, sondern auch an der Kamera getauscht wurde.

        Ich werde mal schauen, ob ich die Nasen an Kamerabajonett poliert ausrunden kann. Das sollte die Sache verbessern.

        1. Tja, was soll ich sagen. Treffer versenkt. Eigentlich wollte ich mir das für das FolyFos aufsparen. Aber es sieht mittlerweile genau so aus: Der Übeltäter ist das OM-System-Bajonett. (OM-1 und OM-5) Wer das 150-400 nur mit Olympus-Kameras verwendet hat, hatte keine Probleme. Da hat wohl OMDS ein bisschen zu sehr kostenoptimiert produziert…. (Das ist natürlich nicht gut, weil wir dann da wohl ein Produkt haben, das andere Produkte beschädigt….)

  2. Moin,

    das sollte der italienische Staat aber auch in allen anderen Instanzen verlieren. EU-Recht hat Vorrang vor Landesrecht. Ohne das wäre EU-Politik komplett sinnlos.
    Sehr schöne Bilder zum Artikel.

    Gruß,
    Dirk

  3. Bei solchen Nachrichten vergeht einem langsam die Lust am Fotografieren. Im Schlossgarten Schwetzingen haben sie 2022 auch ein wenig übers Ziel hinaus geschossen.

    Erfreulicher Gegentrend: In manchen Museen und Ausstellungen sind wir in letzter Zeit ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass wir – sofern ohne Blitz und ohne Stativ – gerne alles fotografieren dürfen.

    1. Hallo Oliver!

      Beispielsweise bei der Ausstellung von vorhandenen Werbeplakaten zu Schlössern und Gärten in baden-Württemberg habe ich auf die Diskriminierung bei der Nutzung von Kameras anstelle von Smartphones hingewiesen.
      Ich bin davon überzeugt, dass auch dieser Hinweis auf kein Verständnis gestoßen ist. Seit Jahren gehe ich jetzt in der Regel nicht mehr in den Schloßgarten Schwetzingen.
      Viele Grüße

      Eckhard

  4. Hallo Oliver,
    bei unserem letzten Usertreffen im Schlossgarten Schwetzingen, Juli 2020, konnten wir doch noch frei fotografieren. Was hat sich denn nun geändert? Wollte den Schlossgarten irgendwann mal wieder besuchen.
    HG Jürgen

    1. Die Fassung ist vom Januar 2021, sofern es nicht schon etwas Aktuelleres gibt. Ich will nicht ins Detail gehen, aber was auffällt: 5 Seiten Text, wenn Genehmigungen fällig werden, gibt es eine reine Nutzungsgebühr und später dann noch eine extra Beteiligung an Verwertungseinkünften, sofern das Ganze nicht in der heimischen “Schublade” verschwindet.
      Dann sind viele Textpassagen äußerst schwammig formuliert. Da fallen Formulierungen wie vom “respektvollem Umgang” mit dem hohen Staatsziel des Denkmales. Eigene Social Media Seiten dürfen keinen gewerblichen Hintergrund haben, Influenzer und Ambassadore fallen also schon mal raus. Das muss dann auch noch alles “im Einzelfall” geprüft werden, also kurz entschlossene Ausflüge mit Fotoausrüstung werden schwierig. Private Knipser gehen vielleicht, so ganz sicher ist man sich aber nicht, Blitz, Stativ, Selfie-Stick sind im Innenbereich natürlich verboten, das wäre ja auch verständlich. Aber man behält sich vor, die Ausrüstung durch die Schlossverwaltung auch generell zu bewerten. Was ist also eine “handelsübliche Fotokamera, eine kleine D-850 mit Kitobjektiv ? Aber sie muss auf alle Fälle “ohne umfangreiches Equipment” sein ! Im Außenbereich z.B. die Vogelwelt zu dokumentieren mit einer längeren Telebrennweite geht dann nur mir Glück und guter Tagesform des Schlosspersonals. Kostet aber zumindest 80 Euro reine Nutzungsgebühr, sofern man es später nicht mal in einem Buch verwerten will. Architektur von außen mit Monopod-Unterstützung geht nicht, Getriebeneiger auch nicht wegen Stativverbot und da so ein Neiger beim Personal auch einen professionellen Eindruck hinterlassen würde ? “Eine weiterführende Verwendung des Fotomaterials ist jedenfalls ausdrücklich NICHT gestattet”, ob es nachträglich genehmigt würde, weiß man auch nicht so recht. Also auch nichts für Fotokurse in der Volkshochschule, nur Instagramm und Erinnerungs-Fotoalbum gehen noch. Diskussionen in Fotoforen – evt. Grauzone mit Stoff für Abmahnungsanwälte ?

      Man hätte sich diese 5 Seiten auch sparen können und einfach schreiben sollen: Fotografieren (mit Kameras) ist nicht erlaubt, kann (!) aber evt. (!) nach vorheriger Einreichung des auf des Antragsformulars kostenpflichtig genehmigt werden. Handys sind jedoch erlaubt (man baut wohl auf die schlechte Qualität aus Kombination von Hardware und Nutzerfähigkeiten, wegen der schieren Masse der “Knipser” wird man mit dem Verfolgen der Verwertung wohl nicht hinterher kommen).

      Mit weiteren Folgen und der ganzen Arbeit damit können sich dann später Verlage herumschlagen, sollte doch noch ein Handyfotograf meinen, mit seiner Ausbeute einen Reiseführer schreiben zu wollen (die Verlage müssen dann abwägen, ob die eingeschränkte Qualität der kleinen Bildchen den ganzen Aufwand überhaupt lohnen). Wenn man dann alle Fallstricke dieser 5 Seiten immer im Hinterkopf hat, ist es mit der Leichtigkeit der eigenen Kreativität eh vorbei. Derweil kann der Kulturinteressierte dann im Museumsshop offizielles “Infomaterial” erwerben, auch wenn ihm deren genehmigter Bildstil dann evt, trotz der vielen Kultur nicht sonderlich gefällt.

    2. Anfang 22 ging es durch die Lokalpresse, dass die Schwetzinger es wohl ein wenig arg übertrieben (oder etwas fehlformuliert) hatten mit ihren Fotoregeln. Diese lasen sich so, dass das Fotografieren generell genehmigungspflichtig und mit Kosten von 80 Euro verbunden sei. Das Parkpersonal ist wohl auch ein paar Leute hart angegangen, nur weil sie “richtige Kameras” (ohne Stativ oder Lichtgedöns!) dabei gehabt hätten. Das weiß ich jedoch nicht aus eigenem Erleben, sondern von einem Bekannten aus Schwetzingen, der es bei einem Spaziergang im Park beobachtet haben will.

      Ehrlich gesagt verstehe ich sehr gut den Ärger vieler über die Belästigung durch Drohnen und noch mehr den über die massenhafte Handyfotografie bei Veranstaltungen, in Museen und sonstwo. Aber auf keinen Fall den über das Fotografieren mit “richtigen Kameras”, das heute 1. vergleichsweise selten vorkommt und 2. tendenziell eher zu einer Abbildungsqualität führt, die das abgelichtete Objekt auch wirklich würdigt.

  5. Ich bin ja sehr oft in Venedig, da bin ich mal auf die Idee gekommen, alle 5 Tintoretto’s “Last Supper” abzuknipsen, nun, eins hängt in der San Marcuola, die ist immer zu, außer bei Messen, also nix für Touristen. Aber die anderen 4 gehen, allerdings hängt eines in der Sakristei der San Stefano, da darf man zwar in der Kirche selbst knipsen, aber nicht in der Sakristei, die auch extra Eintritt kostet. Warum, weiß niemand. War außer mir niemand drin, konnte da dann verbotenerweise mal fotografieren. Aber das Schönste, das mit dem diagonalem Tisch, hängt in der San Giorgio Maggiore, da ist alles frei außer der Campanile(8€).

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *