Binz: Taking photos only with a photo permit

There is often the problem that “commercial photographers” are only allowed to take photos in some areas with a paid permit. In what are actually public parks, but which are the “private property” of a state institution.

In Binz on the island of Rügen, they have now come up with a cool idea: The entire bay of Binz has been declared a kind of park in which you can only take photos with a photo permit. Unless you are only taking photos privately or for “current reporting”.

Since Facebook and the (bad) habit of all kinds of photo portals (including MyOlympus, for example) of wanting to commercially exploit the uploaded photos has been a problem with private snapping, this regulation affects pretty much everyone.

And even current reporting (press) is only exempt from permission if it is in the “public interest”. Local representatives decide what that is. And as soon as you receive a fee for the photo – even from a newspaper – you have to pay for the permit.

The exact regulations go much further.

The cover picture, taken at the user meeting on Rügen in 2009, covers the southern part of Binz Bay from Prora. The northern area, up to Sassnitz, is no more spectacular. Today, this photo and its publication on this blog would require permission.

Prora, the KdF building on the beach, is now home to luxury apartments. In 2009 it still looked like this inside:

The rooms were cozy and had real wood flooring, water supply and large windows.

Of course, it’s possible that people who have paid a lot of money to live in a Denk Mal don’t find it so exciting when the paparazzi stand on the beach and take pictures of the monster building.

I find it exciting how the reception of Prora has changed. When the blocks were empty, they were Nazi monsters. Now the Prora.com website says:

In one of the most beautiful areas of the island of Rügen, in the middle of the expansive Prorer Wiek bay, stands a sensational monument to German architectural history, the “Seebad Prora”.

You can have a long discussion about the reception of Prora, the Wikipedia article is a good place to start, but this is not the place for it….

And now taking photos is subject to a permit and fee.

I’ve written it before: Snap what you can. Who knows whether it will still exist tomorrow or whether taking photos will still be allowed tomorrow….

24 Replies to “Binz: Taking photos only with a photo permit”

  1. WIE HOCH IST DAS ENTGELT FÜR FOTO- UND FILMARBEITEN?
    Foto- und Filmarbeiten können grundsätzlich nicht pauschalisiert werden, da alle Anforderungen speziell und nach dem jeweiligen Einzelfall betrachtet werden. Deshalb wird das Entgelt in einem individuellen Vertrag zwischen gewerblichem Fotograf/Filmer und dem Eigenbetrieb Binzer Bucht Tourismus geregelt.
    _______
    Da freut sich doch jeder, der kalkulieren muss. Packt schon einmal die Würfel aus.

  2. heißt es nicht Einigkeit und Recht und Freiheit …
    von wegen Freiheit, immer mehr Zwangsjacke, schöne neue Welt 🙁

    1. Das ist keine “Zwangsjacke”. Da waren einfach ein paar Nasen im Gemeinderat besonders schlau. Das ist ein Problem unserer Lokalpolitik. Da sitzen keine Fachleute im Rat, sondern meistens Typen, die ihr persönliches Süppchen kochen….

  3. Anscheinend wurde in Binz gerade der Goldesel geboren. Ich hoffe mal, dass die Untugend nicht Schule macht und andere Seebäder auch auf die Schnapsidee kommen.
    Was irritierend ist, die Binzer nennen keine Preise und wollen diese individuell festlegen. Das hört sich schwer nach Behörden Willkür an.

  4. Das ist ja noch absurder als die strengen Fotoregeln, die im Schlossgarten Schwetzingen gelten. Dort heißt es: “Im Schlossgarten Schwetzingen ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich.” Dies scheint nur auf Handyfotografie zuzutreffen. Denn ein Fotofreund hat es wohl erlebt, dass Leute mit größerer Kamera von den Parkwächtern dumm angemacht worden seien.

    Und in der ausführlichen Information heißt es:
    “Sie möchten auf dem Schlossgelände Schwetzingen fotografieren? Gerne!
    Die Fotogestattung ist an der Schlosskasse erhältlich, 80,00 € gültig für bis zu 10 Personen.
    […]
    Die Verwendung von Stativen, Lichtschirmen, Aufbauten etc. ist nicht gestattet.
    […]
    Die gewerbliche Verwendung der Aufnahmen ist nicht gestattet.

    1. Also, was im öffentlichen Interesse ist, entscheidet nicht die Behörde. Darüber hinaus kann ich jederzeit Fotos machen und diese auch privat publizieren. Das ergibt sich aus dem Grundgesetz.

      Wenn mein Blog aber kommerziell ist, dann kann es Probleme geben. Insofern sehe ich Probleme nur für die, die mit den Fotos Geld verdienen, wenn sie keine Lizenz haben.

      Es kommt letztlich auf den Einzelfall an.

      1. Hallo Michael!
        Die Bezeichnung “privat publizieren” war mir bislang unbekannt. “Privat” und “publiziert” waren für mich bislang unvereinbar, auch ein Privatdruck eines Buches fällt für mich unter Veröffentlichung.

        Ich persönlich habe meine früheren Webseiten (zumeist zu historischen Themen, nichts zu Fotos) nach der Gesetzesänderung gelöscht, da ich sonst für von mir selbst mitverantwortete Texte (Homolulu Tageszeitung – aber auch für historische Texte aus dem 18./19. Jh.) abgabepflichtig geworden wäre.
        Ich hoffe für Dich, dass Deine Hoffnung bezüglich (D)eines nichtkommerziellen Blogs sich erfüllen und nicht eine überraschende Zahlungsaufforderung für mehrere Jahre nachträglich kommt.

        Eckhard

        1. Hallo Eckhard, für eine private Webseite muss man nicht bezahlen, es sei denn

          1. du nutzt ohne Einverständnis kopiergeschütztes Material in Texten oder Fotos.
          2. oder du hast bezahlte Werbung auf der Webseite, das ist gewerblich

          Privates Publizieren ist Publizieren ohne Geld dafür, also freie Meinungsäußerung ohne Einnahmen.

          1. Ich habe diesen Kommentar freigeschaltet, obwohl er mir Bauchschmerzen macht.
            “Publizieren” bedeutet “veröffentlichen” und “Veröffentlichen” bedeutet, einem Leserkreis zugänglich machen, der mir nicht mehr persönlich bekannt ist. Dies ist im Internet regelmäßig der Fall. In diesem Fall ist das nicht mehr “privat”. “Privates publizieren” trifft dann zu, wenn man etwa eine Kleinauflage seiner Erinnerungen drucken lässt und an die Familie verteilt.
            Solche Aussagen wie oben zu treffen ist extrem gefährlich und es ist noch gefährlicher, diesen Aussagen zu glauben. Fragen Sie einen auf Medienrecht spezialisierten, renommierten Anwalt. (Und nicht irgendeine Tante, die Medienrecht auf ihrer Visitenkarte hat, damit die Kanzlei auch jemanden hat, der auch diese Fälle versabbern kann.)

            1. Hallo Reinhard, das ist interessant. Eine private Webseite ist doch das Gegenteil einer kommerziellen Webseite. Also publiziere ich doch privat und nicht kommerziell. Aber ich bin da kein Besserwisser und anderen Gedanken gegenüber sehr offen.

            2. Nein. Eben nicht. Es gibt da verschiedene Stufen des “Verbreitens”. Es gibt den privaten Bereich – innerhalb dieses Bereichs kannst Du tun und lassen was Du willst. Du kannst da auch urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigen und verbreiten. “Privat” bedeutet, Du kennst den Kreis der Empfänger persönlich – und zwar auf privater Basis, nicht im Rahmen Deines Berufes (z.B. Lehrer). Das funktioniert auch im Internet, wenn Du einen geschlossenen Bereich hast, in den niemand reinkucken kann, den Du nicht persönlich reinlässt. (Es gibt da Grauzonen wie die diversen geschlossenen Gruppen bei Facebook, da gab es schon Urteile, dass die im Einzelfall (!) nicht mehr privat sind.) Dann gibt es das Veröffentlichen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Das sind die “privaten” Websites. Mittlerweile gibt es aber auch schon Urteile, die die Existenz von “privaten” Websites negieren und eine Impressumspflicht für alle Websites einfordern. Trotzdem sind Websites ohne Gewinnerzielungsabsicht noch mal etwas anderes. Dann gibt es “journalistische Veröffentlichungen”. Die haben das sogenannte “Medienprivileg” und dürfen über Dinge berichten und Markennamen und urheberrechtlich geschütztes Material und auch Fotos von Personen im Rahmen der Berichterstattung verwenden. (Die dürfen mehr als “private” Webseitenbetreiber aber auch da gibt es enge Grenzen.) Dann gibt es “werbliche Verwendung”. Das ist, wenn ich Dinge dazu verwende, Werbung für mich oder Andere zu machen. Das sind die Blogs, die unter jeden Post Afiiliate Links drunterklatschen oder auch Werbesites von Fotografen. Und dann gibt es “gewerbliche Verwendung”. Das bedeutet, ich lasse Postkarten von einem Motiv machen und verkaufe die. Dazwischen gibt es jede Menge Zwischenstufen und Mischformen. Nochmal: An Anwalt wenden und im Zweifel vorsichtig sein, dadurch, dass das so komplex ist, sind alle Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen der Richter.

      2. Es geht im Fall von Binz um eine “gewerbliche” Verwertung. Und eine Veröffentlichung in einer Zeitung fällt für Binz darunter und die behalten sich vor, eine entsprechende Genehmigung nur zu erteilen, wenn sie eine “öffentliches Interesse” erkennen.
        Ob das alles rechtens ist, steht auf einem völlig anderen Blatt!

  5. Das erinnert mich an meine Anfänge mit MFT: ich habe mir als erste Kamera damals eine Panasonic G3 in rot metallic (!) gekauft, war ein günstiges Setangebot und ich wollte mit der neuen Technik einfach spielen. Ich habe dann schnell erkannt, dass ich mit der Kamera viel machen konnte, was mit meiner alten Canon EOS mit weißem Objektiv und rotem Ring einfach nicht möglich war. Kurz: mit der Kamera hat mich niemand ernst genommen! Ich bin damit sogar in Konzerte reingekommen, in denen DSLR komplett verboten waren. Dazu das winzige Lumix 2.8/35-100X Zoom und ich konnte geile Aufnahmen machen…
    Also hoffen auf eine PenF II in Farbvarianten: klein, vollgestopft mit guter Technik, nach außen aber Spielzeug 😉 Und für die Puristen dann doch noch eine Version in schwarz und silber.

  6. Da haben wir aber Glück, dass man in Zingst den Tourismus fotobasiert aufgezogen hat. Nicht auszudenken was wäre, wenn dort Gebühren erhoben würden.

    1. Zingst ist zwar im Sommer bis Ende Oktober ziemlich überlaufen, aber um Längen attraktiver als Binz. Also: Binz meiden und nach Graal-Müritz, Kühlungsborn, Boltenhagen, Prerow oder Zingst. Etwas Besseres als das überschätzte Binz findet man allemal.

  7. Ich war 2004 in Prora, wie auch später noch ein paar Mal; die deutsche Ostseeküste ist eine wunderbare Landschaft.
    An einer Kaimauer im Mittelteil des Prorastrandes stand als großformatiges Graffiti: “Her mit dem schönen Leben.”

    Ich habe das verstanden und den Menschen dort – auch beeindruckt durch viele persönliche Begegnungen – für den Aufbruch in eine hoffentlich bessere Zukunft alles Gute gewünscht.
    Jetzt stehen im Genehmigungsformular für gewerbliche Foto-und Filmaufnahmen in Binz Begriffe wie Wellenauslauflinie, Klifffußpunkt, Entgeldpflicht und Jahresakkreditierung.
    Ich werde das als Ausländer (mit Erfahrung in faschistischer Unterdrückung) nicht weiter kommentieren, frage mich allerdings, ob solche Entwicklung teutonischer Regelwut geschuldet ist oder der weiteren Orbanisierung der Nation der Dichter und Denker.
    Denker? Henker der Freiheit haben Konjunktur. Die Konjunktur des Mammons, der Kontrollparanoia und der Repressalien hat aber eines verloren – die fünf Kreuzer meines Reisebudgets; in solche Geisteswüsten (und noch andere wurden im Blog genannt) fahre ich nicht mehr hin, ob gewerblicher Fotograf oder nicht.
    Danke für dieses wichtige Thema.

    1. Hallo Werner,
      es können Gemeindeverwaltungen auf ihre Website schreiben, was sie wollen. Es ist eine andere Sache, das dann rechtlich durchsetzen zu wollen.
      Der Grund für diese Nummer kann zum Beispiel sein, dass da Fotografen die Badegäste belästigt haben – mit der Ausrede, für die Zeitung oder für die Gemeinde zu fotografieren. Und man hoffte, dem Unwesen damit Herr zu werden…. Denn ausgereift ist die Nummer nicht….

      1. oder die Kurtaxe wirft zu wenig ab, also braucht man eine zusätzliche Geldquelle.
        Man muß da ja nicht hin, gibt noch genügend gebührenfreie Ecken auf dem Planeten.

      2. Mag sein, aber der Trend zu Einhegungen, Absperrungen, Betretungsverboten und abenteuerlichen Gebühren für Selbstverständlichkeiten ist manifest. Dass es noch keine Kursteuer zum Einatmen von Meeresluft (oder Bergluft) gibt, ist nur ein intellektuelles Defizit der lokalen Marketingfritzen, aber es wird kommen.
        Du kennst mich und meinen Begriff von Freiheit in der Landschaft und die zunehmenden Fesselungen in dieser neuen Gesellschaft machen mich krank.

  8. Die juristische Begründung für die Erlaubnis- und Gebührenpflicht soll sich wohl aus der Formulierung auf der binzer-bucht.de Website ergeben, Zitat: “Zum Schutz der sensiblen Naturlandschaft der Ostseeküste als auch dem Schutz der Persönlichkeitsrechte von Gästen und Besuchern, insbesondere aber von Kindern als auch Jugendlichen, unterliegen Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen besonderen Auflagen”.
    Nun wird im Urhebergesetz unter Paragraf 59 „Werke an öffentlichen Plätzen“ im ersten Abschnitt folgendes geregelt: “Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
    Fotografiert werden darf also ohne besondere Erlaubnis zunächst einmal jedes Gebäude oder Kunstwerk, jedes Teil der Landschaft, die Landschaft selber, wie von außen ohne zusätzliche Hilfsmittel und ohne das Betreten von privaten Grundstücken ersichtlich/einsehbar. Innenaufnahmen von einem Gebäude, auch wenn es öffentlich begehbar ist, benötigen grundsätzlich das Einverständnis des Inhabers. Auch in manchen Parks oder in Zoos gilt das Hausrecht. Wer hier gemachte Fotos gewerblich nutzen möchte, sollte sich eine Fotoerlaubnis einholen.
    Das Seebad Binz wird also kurzerhand als Park definiert, als Besitztum der Gemeinde. Die Frage ist, ob das rechtlich zulässig und wirksam ist, juristisch haltbar ist.
    Gruß, Hermann

  9. Gestern passiert:
    Straßenschild (mit Angabe des Namensgebers) für meine Recherchen fotografiert – sofortige Reaktion eines Passanten: “Was machen sie denn da, dürfen sie das überhaupt?”.
    Wie immer bin ich freundlich geblieben 😉
    Ein paar Schritte weiter wurde zeitgleich mit dem Smartphone fotografiert – wahrscheinlich für die (a-) sozialen Medien – darüber regt sich niemand auf.
    Armes Deutschland
    LG + bleibt alle gesund!

  10. Da hat OMDS mit dem neuen Schwerpunkt “Outdoor“ und “Wildlife“ ja eigentlich alles richtig gemacht . Denn wenn man nur weit genug rausgeht , gibt es dann wahrscheinlich keine Einschränkungen mehr – Hauptsache , das Tierchen hat ein Relies-Papier gezeichnet ;-).

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