Autonummern auf Fotos?

Die DSGVO und die Daten. Autokennzeichen sind Daten. Sind sie aber auch personenbezogen? Jepp. Sie haben einen Personenbezug durch “inidividualisierte Identifikationsmerkmale.” Durch die Fotografie eines Fahrzeugs samt seinem Kennzeichen werden diese Daten auch verarbeitet. Darf man das dann überhaupt?

Solange man das privat macht, greift das “Haushaltsprivileg”. Man darf. Sobald man das aber irgendwie veröffentlicht – also einer unkbegrenzten Personengruppe zugänglich macht – wird es etwas komplizierter.

Veröffentlichen Sie das Bild des Fahrzeugs samt Kennzeichen zum Zweck, den Fahrer/Halter erkennbar zu machen, ist das ein klarer Verstoß gegen die DSGVO – das ist unzulässig. Einen Falschparker zu fotografieren und das Bild unverpixelt ins Internet zu stellen ist also verboten.

Fotografieren Sie aber nur das Auto, weil es eben hübsch ist, oder steht das Auto rein zufällig eben im Bild, so spielt die Erkennbarkeit des Kennzeichens keine Rolle und muss nicht verpixelt werden.

Eine Ausnahme ist, wenn das Fahrzeug und dessen Halter so bekannt ist, dass jede Aufnahme sofort den Halter identifiziert.

Kleines Beispiel:

Das Auto im Hintergrund ist ganz klar “Beiwerk”. Da kuckt keiner hin, das interessiert nicht. Kennzeichen irrelevant. Das Auto im Vordergrund: Völlig klar, das ist meine Ente, Star des pen-te-Blogs und in vielen, vielen Büchern abgebildet. Abgesehen davon, dass natürlich auf dem Kunstwerk auf dem Queue Urheberrecht drauf ist, müsste dieses Kennzeichen immer verpixelt werden…

Fachlich kompetente Auskunft zu diesem Thema gibt’s HIER.

13 Replies to “Autonummern auf Fotos?”

  1. Naja, der verlinkte Rechtsanwalt-Artikel deckt alles ab bis “… muss nicht verpixelt werden.” Von der “Ausnahme” ist dort nicht die Rede. Und überhaupt, genau welche Autos sind denn so bekannt, “dass jede Aufnahme sofort den Halter identifiziert”, so dass ihre Kennzeichen doch verpixelt werden müssten? Das trifft vielleicht aufs “Papstmobil” oder den Mannschaftsbus von Bayern München zu, aber ist ansonsten wohl weithin Ansichtssache. Die rote Ente ist möglicherweise den Leser:inne:n eines Internet-Blogs und bestimmter Bücher wohlvertraut – ob jedoch der Durchschnittsmensch auf der Straße in Flensburg, Konstanz oder Görlitz sie sogleich unmissverständlich mit Reinhard Wagner in Verbindung bringt, ist bei allem gebührenden Respekt eher zu bezweifeln.

    Außerdem, wenn tatsächlich jede Aufnahme des betreffenden fahrbaren Untersatzes “sofort den Halter identifiziert”, dann ist es auch egal, ob man das Kennzeichen lesen kann oder nicht – das Kennzeichen dient ja vielmehr dazu, unscheinbare Allerweltsautos zuzuordnen. Wäre jedes Auto schon durch Seltenheit, Bemalung oder andere Eigenarten hinreichend individualisiert, bräuchten wir überhaupt keine Autokennzeichen.

    Im Übrigen ist beim Verwaltungsgericht Ansbach gerade ein Urteil ergangen, das das Fotografieren von Falschparkern zwecks Anzeige bei der Polizei ausdrücklich erlaubt (AN 14 K 22.00468 bzw. AN 14 K 21.01431). Das ist natürlich etwas Anderes als die allgemein sichtbare Veröffentlichung solcher Fotos im Netz, aber zeigt, dass die DSGVO sogar dem Falschparker-Fotografieren – jedenfalls nach Ansicht des VG Ansbach – nicht grundsätzlich entgegensteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  2. Das Pappamobil darfste fotografieren, weil da der Papst beruflich drin sitzt. Person der Zeitgeschichte und so. Bei meiner Ente ist das ein bisschen komplizierter. Da kann nämlich jeder über eine automatisierte Suche den Bezug herstellen. Und bei einer Gesamtauflage von über 100.000 Büchern sind das schon ein paar Leute, die meinen fahrbaren Untersatz kennen. Bei allem Respekt….. (Die Frage hat sich nur noch nie gestellt, weil selten ein F-Promi ein Auto länger als ein paar Jahre hat und damit noch regelmäßig rumfährt, sie also damit nicht identifiziert werden können. Und Schmidtkult (DS) ist tot und Götz George (CX) auch. ) Aber auch hier dürfte wieder die Absicht des Fotografen kriegsentscheidend sein.
    Das Urteil aus Ansbach vom 3.11. ist bekannt, aber eben noch nicht rechtskräftig, die Datenschutzbehörde wartet auf die Begründung, und entscheidet dann, ob sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Ich habe das Urteil bewusst nicht genannt, weil im Internet gerne der Zusatz “nicht rechtskräftig” übersehen und mit Urteilen argumentiert wird, die in späteren Instanzen kassiert wurden.

  3. Moin,

    demnach muesste man (ich) eigentlich alles verpixeln. Wie wir gerade festgestellt haben scheint es ja nicht moeglich zu sein eindeutig zu bestimmen, ob ein Auto so bekannt ist, dass es sofort den Halter identifiziert oder nicht. Ich haette Deinen Hobel vermutlich nicht erkannt. Waere aber dann u.U. mit irgendwelchen Forderungen von Deiner Seite konfrontiert worden. Da ich abgesehen von vielleicht Schimis Karre, dem Batmobil, Robert de Niros Taxi und dem Ding vom Night rider ueberhaupt keine Autos von irgendwelchen Stars oder Sternchen erkennen wuerde bleibt mir also nur grundsaetzlich alle Kennzeichen zu verpixeln, was mich optisch in einem Bild einfach stoert oder einfach keine Bilder auf denen Nummernschilder erkennbar sind zu veroeffentlichen.

    1. Nein, denn es kommt, wie oben geschrieben, darauf an, ob die Absicht besteht, den Halter des Fahrzeugs zu “enttarnen”. Wenn Du keine Ahnung davon hast, wem die rote, Neumarkter Ente gehört, kannst Du sie als Beiwerk oder als “hübsches rotes Auto” fotografieren. Wenn Du aber in einem Forum zeigen willst – kuckt mal, Reinhard stand mit seiner Karre vor der Parteizentrale der FDP in Berlin – dann ist das verboten.

  4. ..Zitat: alle Kennzeichen zu verpixeln, was mich optisch in einem Bild einfach stoert ” Zitat Ende

    Ich halte es So, dass ich Autokennzeichen, wenn des Verpixeln oder Löschen stören würde, wenn es geht einfach in PS in Phantasie-Kennzeichen umretouchiere.
    Bernd

    1. Es ist die Frage, wie ist da die Rechtslage, wenn man da ein Kennzeichen malt, dass es tatsächlich gibt? Das Problem ist ja, dass nicht das Fotografieren selbst das Problem ist – mit analogen Kameras kann ich das fotografieren – sondern die Verbindung des Fotos mit den EXIFs und eventuell GPS-Daten. Erst dadurch wird das zur kritischen Datenverarbeitung. Wie sieht das aus, wenn hier Daten erfunden wurden und dies bei der Veröffentlichung aber nicht kommuniziert wird?

      1. es gibt ja Listen von nicht vergebenen Kombinationen, da kann man sich was aussuchen und zusammenbasteln.
        Und dann ear da noch das Auto, das man vergessen hatte zuzulassen. War laut zuständiger Behörde keine Drama, weil Einzelstück.

Leave a Reply to Reinhard Cancel reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *