Wieder mal: Recht für Fotografen

Niemand kann es mehr hören und ich habe das auch schon mehrfach thematisiert. Aber jetzt hat mir Thomas einen Link zu einem Text zugeschickt, der von einem Rechtsanwalt geschrieben ist und der so die wichtigsten Dinge zum Thema Recht am eigenen Bild und Urheberrecht nochmal zusammenfasst.

Hier geht’s lang.

Gerade was Rechtstexte zu Fotografieproblemen angeht, lese ich oft haarsträubenden Unfug – das hier ist mal ziemlich kompakt und kompetent. Sollte man sich mal reinziehen.

4 Replies to “Wieder mal: Recht für Fotografen”

  1. Danke!

    Endlich eine gute Übersicht, die mensch zeigen bzw. verlinken kann, wenn mal wieder geballtes Nicht-Wissen aufeinanderprallt.

    lg, Martin

  2. Beim Lesen dieser Rechtsvorschriften fiel mir ein Spruch aus DDR-Zeiten ein:
    “Wer nischt riskiert kommt nicht nach Waldheim”
    Schade, dass die Vorschriften komplizierter sind, als das Fotografieren selbst…

  3. Pardon, es muss richtig lauten:
    Beim Lesen dieser Rechtsvorschriften fällt mir ein Spruch aus DDR-Zeiten ein:
    “Wer nischt riskiert kommt nicht nach Waldheim”
    Schade, dass die Vorschriften komplizierter sind, als das Fotografieren selbst..

    Grüße
    Peter M.

  4. Vielen herzlichen Dank für den Link – ist eine sehr verständliche und endlich mal kurze Zusammenfassung! Sonnige Grüße, Renate

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