Künstlersozialkasse und Models

Die KSK ist eine ziemlich seltsame Institution. Für viele ist die Existenz dieser Einrichtung unbekannt – und selbst viele, die sie kennen, haben eine falsche Vorstellung davon.

Mir geht’s hier gar nicht drum, dass man als Künstler durch die KSK zu einer erschwinglichen Krankenversicherung kommt (und eine alberne Rentenversicherung) – das betrifft nur Fotografen, die tatsächlich von ihrer künstlerischen (!) Knipserei leben können, was vermutlich sehr überschaubar ist und eher freiberufliche Fotojournalisten betrifft, denn um in die KSK aufgenommen zu werden, muss man seine Künstlereigenschaft nachweisen. Und Hochzeitsbilder sind da eher ungeeignet. Das ist Handwerk.

Es geht hier um eine völlig andere Nummer: Die KSK ist auch dafür zuständig, die Künstlersozialabgabe einzuziehen. Was ist das? Fast jeder, der in Deutschland einen Künstler bezahlt, muss dieses Entgelt an die Künstlersozialkasse melden und dafür derzeit 4,2% Künstlersozialabgabe zahlen. Also wer ne Band für die Faschingsfeier des Kegelclubs engagiert, muss sich nicht nur um die GEMA kümmern, sondern auch um die Künstlersozialabgabe.

Wem das egal sein kann, sind reine Privatleute. Also wenn jemand sich privat ein Porträt malen lässt, muss er keine KSK zahlen. Oder wenn jemand als Hobbyfotograf ein Model engagiert, dann ist das auch egal. Wenn er aber ein Gewerbe angemeldet hat, weil er eben auch Hochzeiten “macht”, dann ist er Unternehmer und dann ist für die Modelknipserei KSK fällig. Und zwar auch dann, wenn er zum Beispiel die Fotos “nur” für Insta für die Eigenwerbung verwendet. Und auch dann, wenn das Model gar nicht bei der KSK versichert ist. Auch bei Workshops und Seminaren – der Veranstalter muss hier KSK zahlen. (Und wenn er kein Gewerbe angemeldet hat und schwarzknipst, dann ist das auch nicht besser….)

Das Ganze ist relativ simpel: Man registriert sich bei der Kuenstlersozialkasse und kriegt dann jedes Jahr einen Zettel mit der Aufforderung, die im letzten Jahr angefallenen Honorare zu melden. Kann man per Fax, Brief, oder Online machen und dann kriegt man irgendwann dann die Rechnung. That’s it.

Wie üblich: man kann’s auch bleibenlassen, wenn man das Risiko eingehen will, erwischt zu werden. Wenn man erwischt wird, kann es teuer werden: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld und Nachzahlung von 5 Jahren Abgabe. Ich denke, wegen der paar Euro KSK-Abgabe rentiert sich das nicht. Der Aufwand sind zehn Minuten im Jahr und 4,2% der Modelhonorare sind jetzt echt nicht die Welt.

3 Replies to “Künstlersozialkasse und Models”

  1. Ja, die KSK kann viele treffen. Ich hatte letzthin eine Betriebsprüfung an der auch die KSK involviert war. Auf Nachfrage beim Steuerberater sagte mir dieser, es ginge um eine Homepage und ob sie von Dritten erstellt wurde. Zur Info, in bin in der IT tätig.
    Herzliche Grüße
    Thomas

    1. Jaa, aber das Design der Website – das könnte doch ein Künstler erstellt haben. Sieh’s als Kompliment…. 😉

    2. Ich bin auch in der IT-Branche (Webentwickler) und kenne das Problem. Das Witzige ist, dass man als Webdesigner vor Jahren keine Chance hatte, in die KSK aufgenommen zu werden (wie es heute ist kann ich nicht sagen), weil die Arbeit des Webdesigners auch Programmiertätigkeiten beinhaltet. Aber wenn ich die Rechnung stelle, dann will man die KSK-Abgabe haben
      Ich für meinen Teil schreibe auf meinen Rechnungen daher nie Design, sondern Programmierarbeiten…

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