Es gab ja vor einiger Zeit das Problem, dass jemand Ärger mit der Polizei bekommen hat, weil er mit seinem Handy gefilmt hat, wie er in einer Seitenstraße Ärger mit der Polizei bekam. Danach hat er nochmal Ärger bekommen, weil er das eben gefilmt hat. Und dabei ging es um die „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“. Denn bei der Handyaufnahme, die eigentlich OK war, weil sie nur den Boden zeigte, waren die Stimmen der Polizisten zu hören.

Nun gab es wieder ein Verfahren zu einem ähnlichen Thema vor dem VG Berlin. Der Blogartikel der Anwaltskanzlei – die übrigens auch einen sehr interessanten Artikel zum Thema KI im Unternehmen geschrieben haben – beleuchtet das Problem von allen Seiten bis hin zum KUG.

Wesentlich dabei ist aber vor allem für Filmer und Fotografen die Regeln, die sich grob aus diesem Fall ergeben.

  • Die Gesichter der Personen sollten nicht erkennbar sein.
  • Es sollte ein berechtigtes Interesse für das Filmen der Polizisten vorliegen, etwa zur Beweissicherung für die Überprüfung des Polizeihandelns.
  • Eine Veröffentlichung sollte klar erkennbar nicht geplant sein. (Also wer Polizisten dabei filmt, wie sie gerade einen Demonstranten zu Boden drücken und dazu laut ruft „Das stell ich ins Internet!“ der hat ziiemlich schlechte Karten.)
  • Die ganze Aktion sollte sich im öffentlichen Raum abspielen, also in Gegenwart weiterer Zeugen, die nicht nur die Aktion, sondern auch das gesprochene Wort mitbekommen. Denn dann ist das nicht mehr „vertraulich“.
  • Die Aufnahme darf die polizeiliche Aktion nicht behindern. Mit der Kamera also mitten ins Gewühle gehen – keine gute Idee.
  • Die Erkennbarkeit von Dienstnummern ist dagegen kein Problem, da hier das Interesse des Bürgers an der Dokumentation überwiegt.
  • Das Verhindern der Aufnahme durch Polizeibeamte ist, wenn die obigen Punkte beachtet werden, nicht zulässig.

Das bedeutet jetzt nicht, dass man beliebig Polizei im Einsatz filmen darf. Solange die einfach nur rumstehen, genießen die genauso Schutz wie jeder andere Bürger auch. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Ich frage immer vorher. Manche Polizisten haben kein Problem damit, andere haben. Eine Gruppe Polizisten bei einer XR-Demo in Nürnberg hatten nichts einzuwenden, eine Gruppe Polizisten bei einer Friedensdemo in Grafenwöhr zogen es vor, nicht fotografiert zu werden. Es gibt da keine Faustregel.

Beim Titelbild waren die Polizisten einverstanden, von hinten fotografiert zu werden, bei diesem Bild:

hatten die Leute keine Probleme mit Fotos. Ein Foto ihres Helis von mir hing dann hinterher bei denen im Büro.

One Reply to “Polizei filmen”

  1. Ich habe in meinen Auztos und Motorrädern jeweils DashCams (vorne und hinten).
    Die laufen bei Kontrollen immer mit. Was man da im Nachgang so sieht und hört…
    Bisher ist des der Ordnungsmacht noch nicht aufgefallen, allerdings veröffentliche ich auch nichts davon.

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