Faktencheck: Monaco

Zuerst hat es „Igaming Today“ am 31.Juli gemeldet: In Monaco ist jetzt das Knipsen in Casinos und Hotels verboten. Fett. Straftat. Und zwar schon das Fotografieren selber. Und in zwei anderen Gesetzen dann das Weitergeben der Bilder und Videos.

Das wäre nun eigentlich keine Meldung für pen-and-tell, schließlich ist die Anzahl meiner Leser, die sich in monegassischen Hotels und Casinos rumtreiben eher überschaubar. (Falls doch, ich habe in Rocksdorf einen großen Tronc). Aber die Meldung ist weltweit nicht nur von Zocker-Seiten aufgegriffen worden, sondern zum Beispiel auch von PetaPixel.

Und dann habe ich mal nachgekuckt. Das Strafgesetzbuch von Monaco gibt’s hier. Ist natürlich in Französisch. Und da findet man dann auch den Artikel 308-2, der die böse Strafvorschrift mit dem Fotografieren enthalten soll.

Geschaffen durch das Gesetz Nr. 1.109 vom 16. Dezember 1987; geändert durch das Gesetz Nr. 1.513 vom 3. Dezember 2021

Zuletzt geändert im Dezember 2021?

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren und der in Artikel 26 Absatz 4 vorgesehenen Geldstrafe, deren Höchstbetrag auf das Doppelte erhöht werden kann, wird bestraft wer wissentlich das Recht einer lebenden oder verstorbenen Person auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 22 des Bürgerlichen Gesetzbuches verletzt oder zu verletzen versucht, indem er ohne deren Einwilligung eine der folgenden Handlungen begeht:

In den Artikeln stand drin, die Strafen wären noch nicht bekannt. Das hier ist aber in meinen Augen sehr konkret.

1° Äußerungen einer Person, die in privater oder vertraulicher Absicht getätigt wurden, mit irgendwelchen Mitteln anzuhören, aufzuzeichnen oder weiterzugeben;

Das gibt es ähnlich in Deutschland, „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.“

2° ihr Bild festzuhalten oder weiterzugeben, wenn sie sich in privater oder vertraulicher Situation befindet.

Die Einwilligung wird jedoch vermutet, wenn diese Handlungen in einer Versammlung vor den Augen der betroffenen Person vorgenommen wurden.

Die verwendeten Materialien und die erhaltenen Dokumente oder Aufzeichnungen werden beschlagnahmt.

Da steht nichts von Hotels und Casinos.

Die von den verschiedenen Veröffentlichungen genannten Artikel 308-3 und 308-4 sind zwar spannend und richtig herb – kann jeder unter dem Link nachkucken – aber betrifft halt nur die unter 308-2 genannten Taten. Das ist vor allem ein Gesetz gegen die ganzen Papparazzi und deren Auftraggeber, die seinerzeit Monaco verseucht haben.

Monegasse – nicht in vertraulicher oder privater Situation.

Es wird berichtet, dass in Monaco nun überall Schilder mit Fotografierverbot aufgestellt wurden. Nun – es geht hier, Überraschung, gar nicht um ein neues Gesetz, sondern um ein Fotografierverbot auf Privatgrund – wie es auch in Deutschland jeder erklären kann. Auch wieder eine Reaktion auf die Handyknipserei.

Die Tatsache, dass mit 308-2 schon seit Jahren das unerlaubte Fotografieren von Personen in privater Situation verboten ist – und zwar auch auf Privatgrund – bedeutet, dass der Eigentümer des Privatgrundes nicht einen langwierigen Zivilprozess anstrengen muss, sondern schlicht die nächste Polizeistreife holen kann „Der hat da verboten geknipst.“

Die Polizisten in Monaco sind traditionell freundlich in weiß gekleidet. Aber es gibt ne Menge davon.

Da manche Gäste von monegassischen Luxusschuppen gelegentlich gegenüber Gesetzen für den Plebs eher eine entspannte Haltung einnehmen und sich persönlich beleidigt fühlen, wenn sie unerwartet an Dingen gehindert werden, die sie für ihr selbstverständliches Recht erachten, sind diese Schilder wohl notwendig.

Interessant dabei finde ich, welche Kreise eine solche Meldung zieht – und niemand auf die Idee kommt, mal im Gesetzestext nachzusehen, was da wirklich steht.

Und ja, es kann durchaus sein, dass im Conseil National eine solche Änderung geplant wurde – aber Stand heute ist da nichts veröffentlicht – auch nicht unter den laufenden Anträgen – und in dem Artikel des Zockerportals steht auch nichts, dass das geplant wäre – sondern dass das bereits so sei. Schließlich stehen ja schon überall Schilder. (Und da Frau Boccone-Pagès mit einer komfortablen Mehrheit von 100% regiert, wäre eine entsprechende Gesetzesänderung kein wirklich großes Problem. Es muss halt immer nur der Monarch zustimmen.)

Für Fotografen hat sich nichts geändert. Man sollte eben in Monaco keine Leute ohne Genehmigung knipsen – wie überall.

Titelbild: Ein Casino in Monaco. Wirklich!

6 Replies to “Faktencheck: Monaco”

  1. Beim Titelbild handelt es sich wohl um einen Supermarkt der französischen Casino-Kette.
    Schönes Wochenende.
    Geht knipsen!
    Uwe

    1. DANKE für diese Ergänzung. Dass es die Supermärkte nicht mehr gibt, wusste ich nicht. Das Foto ist von 2009 und ich fand es so schön passend.

  2. Übrigens gilt auch hier wieder Reinhards Mantra „Macht Bilder solange es noch geht“, denn die Casino-Märkte sind spätestens seit 2024 Geschichte. Sie wurden übernommen oder umgeflaggt und heißen jetzt z. B. Aldi, Les Moustaches oder Hypermarche…..
    Also: Geht Knipsen!
    Uwe

  3. Wenn ich mich recht erinnere, geht dieses Gesetz zurück auf Prinzessin Caroline, die im Privatbereich fotografiert wurde und die Bilder veröffentlicht wurden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert