Man kennt das ja, Whistleblower werden gerne mal verhaftet oder sterben kerngesund irgendwelche seltsamen Tode. Speziell Musiker, die bei einem amerikanischen Flugzeughersteller angestellt waren, sind da anfällig….
Aber in Europa gibt’s ja ein Gesetz zum Schutz von pfeifenden Angestellten. Nennt sich Hinweisgeberschutzgesetz, abgekürzt HinSchG. In Deutschland geht es dabei eigentlich nur um Mitarbeiter einer Firma, denen auffällt, dass da in dem Laden was Kriminelles läuft.
Entsprechend interessiert das HinSchG die meisten Menschen nicht.
Aber – und hier wird es interessant – die OM Digital Solutions GmbH hat eine Whistleblower-Meldestelle. Immer noch nicht spannend. Spannend wird es erst, weil diese Whistleblower-Meldestelle nicht in Europa beheimatet ist, sondern eine unabhängige Anwaltskanzlei in Tokio ist.
Ja, aber doch nur Angestellte und Geschäftspartner? Tja. Man wird sehr schnell Geschäftspartner. Indem man mit der entsprechenden Firma ein Geschäft macht. Zum Beispiel, indem man dort etwas kauft. Ihr habt einen MyOlympus-Account und dort ein halbes Dutzend Kameras registriert? Peng. Ihr seid Geschäftspartner. Probleme mit der Reparatur? Selbstverständlich seid ihr Geschäftspartner.
Die OMDS GmbH hat mal in ihrem Werksforum verbreitet, dass ich mit der OMDS GmbH keine Geschäftsbeziehung habe. Ähhh – logisch habe ich. Ich bin ein Kunde bei denen. Und kein kleiner. Wissen die auch.
Ihr habt nun Bedenken bezüglich „unethischem Verhalten“ der OMDS GmbH? Hier ist euer Ansprechpartner.
Der Blogbeitrag erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass jeder Kunde einer Firma – ein einfacher Käufer – das Recht hätte, Zugang zur Whistleblower-Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu erhalten. Das HinSchG bezieht sich jedoch auf Personen mit einer beruflichen Beziehung zum Unternehmen, wie Angestellte, Lieferanten oder andere Geschäftspartner, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Zugang zu internen Informationen haben. Kunden ohne beruflichen Kontext fallen nicht unter diesen Schutz.
falls Du diesen Eindruck erhalten hast – dann bitte genau lesen. Ich bezieh mich auf den Text auf der Website den ich auch per Screenshot belegt habe. Da steht nichts von „beruflicher Beziehung“ sondern ausdrücklich „alle Geschäftspartner“. Und wenn ich einen Newsletter erhalte, dann bin ich in einer Geschäftsbeziehung – sonst dürfte der an mich überhaupt nicht geschickt werden. das ist etwas anderes, als der Kunde, der beim Bäcker ne Tüte Brötchen kauft.
Lieber Reinhard,
das kann doch nicht Dein Ernst sein! Du weißt ganz genau, dass das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hier nur für Personen mit einer **beruflichen Beziehung** gilt – also solche, die durch ihre Tätigkeit Einblick in die internen Abläufe von OM Digital Solutions GmbH (OMDS) haben. Ein reines Kundenverhältnis, wie es Käufer einer Kamera oder Newsletter-Empfänger haben, fällt da einfach nicht drunter.
Klar, die Formulierung „alle Geschäftspartner“ auf der OMDS-Website mag nicht gerade glasklar sein. Aber wir beide wissen: Es wäre sicher konstruktiver, OMDS auf diesen Punkt direkt aufmerksam zu machen, statt hier die Leser so ein bisschen in die Irre zu führen und Misstrauen zu schüren.
Ein kleiner Hinweis auf die Gesetzeslage würde da sicher mehr zur Aufklärung beitragen – so bleibt’s fair und sachlich.
Lieber „A“ . Wo steht auf der Website von OMDs irgendwas vom HinSchG? Ich habe selbst deutlich darauf hingewiesen (und habe jetzt einen Link zum Bundesgesetzblatt eingefügt) . Was willst Du mehr?
Die Einschränkungen des HinSchG werden bei OMDS offensichtlich bewusst NICHT referenziert, da auch „unethisches“ Verhalten einen Hinweis rechtfertigt. Davon steht im HinSchG kein Wort.
Warum bist Du da misstrauisch? Es ist etwas ausgesprochen Positives, wenn eine Firma eine Stelle einrichtet, an die man sich als Kunde wenden kann, wenn man ein Problem mit dem Verhalten der Firma hat.
Ich bin keineswegs ununterbrochen dabei, die Firma zu bashen und lasse mir das auch nicht unterschieben. Es gibt Kritikpunkte, die spreche ich immer erst intern an und wenn sich nichts ändert gehe ich nach draußen. Aber wenn die Firma was gut macht – und so eine offene Whistleblower-Stelle halte ich für gut – dann darf ich das doch schreiben. Oder nicht?
Reinhard, Dein Stil und die ironische Konnotation schaffen schnell ein Bild von OMDS als ungeschicktem, fast schon planlos agierendem Unternehmen, das weder besonders transparent noch kompetent wirkt. Deine Vergleiche und Spitzen vermitteln mehr Skepsis als tatsächliche Anerkennung für die Einführung der Hotline. Vielleicht wäre es hilfreich, den sachlichen Wert der Meldestelle und mögliche Unklarheiten getrennt darzustellen – so bleibt Deine berechtigte Kritik konstruktiv und vermeidet eine implizite Abwertung. Ist die Absicht wirklich, OMDS für ihre Meldestelle zu loben, oder überwiegt hier die Skepsis?
Den Schuh zieh ich mir nicht an. Ich weise auf die Meldestelle hin – OMDS tut das ja auch, sonst hätten Sie keine Website dazu – und ob die Stelle einen „sachlichen Wert“ hat, kann ich nicht beurteilen, weil ich da noch nicht hingeschrieben habe und das derzeit auch nicht vorhabe.