
Wenn man eine Band bucht, die auch nur ein bisschen was auf sich hält, kriegt man als allererstes den “Technical Rider” um die Ohren gehauen. Da steht drin, was man der Band zur Verfügung stellen muss. Stromanschlüsse mit genauer Angabe der Sicherungen, Bühnenbreiten, Platz in der Umkleide, Anfahrtsmöglichkeiten für LKW und Füllung des Getränkekühlschranks.
Nachdem ich mich heute mit einer Kollegin unterhalten habe, hier nun mal ein “Technical Rider” für Fotografen – zur gefälligen Lektüre der Auftraggeber.
- Es gibt einen zugänglichen und nicht blockierten Parkplatz für den Fotografen.
- Der Fotograf hat grundsätzlich ungehinderten Zugang zu allen Punkten der Location, von wo aus fotografiert werden kann.
- Es gibt einen Platz, an dem der Fotograf sein Equipment deponieren kann, so dass er es jederzeit im Zugriff hat und wo es andererseits nicht unbeaufsichtigt ist. Beispiel: Hinter der Bar o.ä.
- Der Fotograf ist nicht an einen Dresscode gebunden.
- Der Veranstalter weist zu Beginn der Veranstaltung darauf hin, dass ein Fotograf anwesend ist und dass man ihm gefälligst nicht im Weg stehen soll. Coknipser müssen sich mit Abstand hinter dem Fotografen sortieren.
Persönliche Bedürfnisse
- Der Fotograf hat jederzeit Zugang zu einer sauberen Toilette ohne Wartezeit.
- Der Fotograf bekommt, wenn alle essen, auch zu essen. Nicht gleichzeitig mit den anderen, sondern als Letzter, so dass er während der Essensausgabe noch fotografieren kann.
- Er hat einen festen Sitzplatz, an dem er die gesamte Veranstaltung im Blick hat und von dem er jederzeit schnell den Platz wechseln kann.
- Der Tisch ist groß genug, dass er seine Kameras neben sich auf den Tisch legen kann.
- Es gibt eine freie, zugängliche und funktionierende Steckdose exklusiv für den Fotografen.
- Der Fotograf erhält jederzeit Getränke.

Informationen
- Der Fotograf erhält vorab Informationen über den zeitlichen Ablauf der Veranstaltung. Schriftlich.
- Der Fotograf erhält vorab eine Liste der Leute, die unbedingt zu fotografieren sind – mit Bild.
- Der Fotograf erhält vorab eine Liste der Leute, die auf keinen Fall fotografiert werden dürfen. Mit Bild.
Honorar
- Das Honorar des Fotografen ist zu akzeptieren. Oder eben auch nicht – aber dann bitte jemand anderes engagieren.
- Entstehen nach der Honorarvereinbarung Zusatzwünsche (“Tante Erna will noch ein paar Fotos mit ihrem Dackel!”) dann werden diese ohne Diskussionen auf Stundensatz vergütet.
Unterkunft
- Wenn eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt werden muss, dann bitte ein anständiges Bett, Dusche, kostenfreies, leistungsfähiges WLAN und ein essbares Frühstück. Und Parkplatz.
- Die Übernachtungsmöglichkeit sollte vom Veranstaltungsort nicht allzuweit entfernt sein, so dass man sie auch nach 14 Stunden hinter der Kamera noch findet ohne unterwegs am Steuer einzuschlafen.
DSGVO
- Der Veranstalter klärt über die DSGVO auf, klärt die Teilnehmer auf, wer die Fotos bekommt, was mit den Fotos gemacht wird.
- Listen mit DSGVO-Unterschriften werden dem Fotografen nicht ausgehändigt. Dies sind Daten, die der Fotograf nicht braucht und nicht haben darf.
Mit dem Fotografen sprechen
- Wenn der Fotograf fotografiert oder die Kamera in der Hand hat, ist er nicht anzusprechen.
- Verwickelt ein Teilnehmer der Veranstaltung den Fotografen in Blendenäquivalenzdiskussionen oder ähnliche Dinge, wird pro angefangene Stunde der dreifache Stundensatz fällig. Auch der Versuch ist strafbar.

Vielleicht wäre es eine Marktlücke, den letzten Punkt separat anzubieten, ohne die Fotografiererei… 😉
zwar kannte ich den Terminus “Technical Rider” bislang nicht, aber Du listest ziemlich genau die Punkte auf, die ich im Vorwege mit Auftraggebern, egal ob Brautpaar oder z.B.Veranstaltern von Fachtagen usw. besprochen habe wenn ich einen Auftrag annahm. (Mittlerweile fotografiere ich fast ausschließlich zu meinem Vergnügen)
Nicht zu vergessen die Kontaktdaten von Auskennern wie z. B. Trauzeugen oder Tagungsleitung.
Gruß aus HH Achim