Newsticker: Adobe, KI, Influencer

Adobe, Vorreiter des technologischen Fortschritts, hat wieder etwas neues erfunden: Software mit geplanter und kommunizierter Obsoleszenz. Und zwar nicht wie üblich, wo ein Update nicht mehr auf einem alten Betriebssystem läuft oder die existierende Software nicht mehr auf einem neuen. Adobe beschränkt die Lebensdauer von Photoshop Elements und Premiere Elements auf drei Jahre ab Registrierung. Verlängerung nicht möglich. Knüller. Eventuell haben sie ja bei VW gespickt, die keine Autos mehr verkaufen wollen, sondern nur noch vermieten. Ich freue mich bereits jetzt auf die begeisterten Kommentare der Adobe-Fans, die mir erklären, dass diese Idee grandios ist.

Es gibt eine interessante Entwicklung zum Thema KI. Wie vielleicht bekannt, sind von einer KI halluzinierte Dinge nicht schützbar. Ob das Bilder, Texte, Erfindungen oder Programmcode ist. Kein Copyright. Das hat jetzt den Typen, der vor zwei Jahren das obige KI-Bild zu einem Wettbewerb eingereicht und gewonnen hat, ziemlich genervt. Vor zwei Jahren hat er noch getönt “Art is dead, dude. It’s over. A.I. won. Humans lost.” Jetzt, wo “Sein” Bild weltweit für alles mögliche genutzt wird, hätte er gerne ein Stück des Kuchens ab. Wenn’s geht, den Ganzen. Die “echten” Künstler, aus deren Versatzstücken das Bild zusammengebaut wurde, sind da natürlich nicht gemeint. Die Kohle soll zu ihm – und deshalb prozessiert er. Bisher allerdings ohne Erfolg. Was ist da nun interessant daran, abgesehen von der völlig verständlichen Schadenfreude?

Wenn Produkte der KI nicht schützbar sind, dann trifft das auch auf Bücher, Zeitungsartikel, Musik, Filmscripte, Blogposts und Designs zu. Wer grob mit der Vermarktung von “geistigem Eigentum” beschäftigt ist, weiß, dass der Kostenfaktor nicht der “Kreative” ist – der kriegt meist einen Hungerlohn – sondern die Werbemaßnahmen um irgendwen zu überzeugen, Geld für das Produkt auf den Tisch zu legen. Aus diesem Grund sind gerade die Majors so hinter dem Copyright her. Wird zum Beispiel der Spiegel komplett von KI geschrieben, könnte man dann alle Artikel bedenkenlos nehmen und in ein eigenes “Nachrichtenmagazin” einbauen, das man billiger verkauft oder mit eigenen Artikeln verbessert. Der Einsatz von “generativer KI” ist also kurzfristig billiger, weil man die Leute rauswerfen kann, langfristig ist sie der Tod des Unternehmens.

Influencer: Wir feiern zwei neue OMSystem-Influencer! Wiesner, der jetzt seine Pilze beleuchtet und hoffentlich nicht raucht und Thomas Eisl, der endlich die Physik besiegt hat und beweist, dass eine digitale Ausschnittvergrößerung aka “Telekonverter” völlig verlustlos geht, damit das 17mm f/1,2 endlich gleichzeitig ein 35mm f/1,2 und 70mm f/1,2 ist. In Wien passieren eben jeden Tag Wunder. Tatsächlich. 5MP reicht für jeden beliebigen Print. Wow. Ganz neue Erkenntnis. Jetzt müssen wir nur noch die Layouter der Kunden überzeugen, die immer noch mit diesem 300dpi-Mantra daherkommen. Aber Thomas ist ja Profi. Der kann das.

3 Replies to “Newsticker: Adobe, KI, Influencer”

  1. Ist der „nicht“ Schutz von KI deutsches oder gar EU-Recht? Ich hatte dazu nichts mitbekommen…

    Wir hatten im Fotoclub vor längerer Zeit mal einen Vortrag von einem Stockfotografen, der sämtliche neuen Bilder für die Agentur nur noch mit KI erstellt hat, da er so keinerlei Thema mit Modellrechten hat. Nach deiner Aussage zur Rechtslage kann nun die Agentur seine Bilder verkaufen ohne dass sie den „Fotografen“ bezahlen muss und jeder Käufer kann die Bilder verwenden ohne bei anderer Nutzung der Agentur nochmal Geld zu geben. Alles, solange es sich um reine KI Bilder handelt. Sehe ich das so richtig?

    1. Ich habe jetzt den zitierten Artikel auch gelesen: die Rechtslage wird dort nur für die USA beschrieben (über deren Recht kann man sicherlich an sich diskutieren…). Wie sieht es mit KI also in Deutschland und der EU aus? Haben wir hier schon irgendwelche rechtlichen Festlegungen?

    2. Es gibt dazu weltweit Gerichtsurteile. Alle verneinen einen Copyrightschutz auf KI-generierte Inhalte. Selbst Patente einer KI wurden bereits verweigert. Ohne menschlichen Erfinder geht da nichts. Der Stockfoto-“Fotograf” kann da durchaus fett auf die Schnauze fallen. Kommt auf die Downloadbedingungen der Plattform an. Da können Fallstricke lauern.
      Das Bild oben ist übrigens von WikiCommons…
      Im konkreten Fall aber bitte einen Anwalt konsultieren.

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