
Erwischt. Der Traumberuf der jungen Generation – nicht so der Knüller? Denn siehe da, man kann zwar richtig fett Geld einstreichen, aber das Finanzamt will da was ab haben. Und zwar nicht zu knapp. In NRW sind sie jetzt Influencern wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mindestens 300 Millionen auf der Spur. Im Durchschnitt geht es dabei um hohe fünfstellig Summen pro Fall. (SZ, Tagesschau)
Ist halt blöd, wenn man denkt, man muss außer nett in die Kamera grinsen und das Factsheet des Herstellers vorlesen, nichts machen. Außer natürlich: kassieren.
Ist auch für die Hersteller doof, wenn ihnen die Markengesichter wegen Steuerhinterziehung wegbrechen. Mein Mitleid hält sich in engen Grenzen. Genauso wie bei Hobby-Hochzeitsfotografen, die sich die Berufshaftpflicht und die HWK-Anmeldung “sparen”.
Was mir in dem Zusammenhang aber aufgefallen ist: Auch eine Konzertkarte, also eine “Dienstleistung” ist unter Umständen als “geldwerter Vorteil” zu versteuern. Und da haben sie mich kalt erwischt. Denn selbst wenn man über die Veranstaltung journalistisch berichtet, kann es sein, dass die nicht bezahlte Eintrittskarte unter Umständen als Einnahme versteuert werden muss . Oder nicht?
Also habe ich doch mal die ultranette, zuständige Sachbearbeiterin beim Finanzamt gefragt. Und die habe ich auch kalt erwischt. Die Anfrage bitte per Mail stellen, sie fragt dann mal, ob sich irgendwer damit auskennt.
24 Stunden später dann die freundliche Benachrichtigung: Man könne mir da so eigentlich gar nichts sagen, weil das drauf ankomme. Wenn ich von der Redaktion einen Auftrag bekomme, dann müsse sich der Auftraggeber um die Versteuerung eines eventuell geldwerten Vorteils kümmern. Wenn ich selbstständig bin, ist das noch viel komplizierter und da müsse ich ganz konkret sagen, um was es ginge. Eine hypothetische Beurteilung wäre kostenpflichtig.
So wie sich das für mich dargestellt hat, kommt es also darauf an, wer einen beauftragt hat, und ob man tatsächlich aus dem Eintritt einen geldwerten Vorteil erlangt hat, Aber anscheinend ist kein einziger freier Journalist jemals auf die Idee gekommen, eine Akkreditierung als “Einkunft” zu versteuern. Klar, wenn ich als Entlohnung Konzertkarten kriege, dann sind das Einnahmen – immer vorausgesetzt, ich gehe dann auch in das Konzert oder verkaufe die Karten weiter.
Im Normalfall kriegt man bei einer Akkreditierung ja lediglich einen Eintrag auf der Gästeliste – diesen “geldwerten Vorteil” kann man schlicht nicht zu Geld machen. Im Gegenteil: eine normale Konzertkarte hilft mir ja nichts. Wenn ich eine normale Konzertkarte kaufe, kann ich meinen Job nicht machen, weil ich da natürlich weder knipsen, noch Interviews machen kann. Eine Konzertkarte mit Backstage-Berechtigung gibt’s normalerweise nicht. Andererseits kann sich ein normaler Konzertbesucher das Konzert ankucken – ich nicht. Ich kriege davon bestenfalls dann was mit, wenn ich hinterher das Material schneide. Und ich habe zum Beispiel keinen Sitzplatz im Saal – ein Pressetisch ist eher selten. Und wenn, dann sitze ich da normalerweise nicht. Ich bin zum Fotografieren da, nicht zum rumsitzen und saufen.
Es bleibt also schwierig.
Allerdings habe ich mich dann schließlich doch noch bei einer Steuerhinterziehung ertappt. (Selbstanzeige ist schon raus.) Und zwar habe ich im Jahr 2011 bei der Journalisten-Weihnachtsfeier von Olympus bei der Gratis-Tombola eine E-PM1 gewonnen. Die habe ich seinerzeit nicht als Einnahme versteuert. Mist.

Und gleich geht es weiter: Ich habe von Edlef zwischen 2012 und 2014 Elchgurte zum Test bekommen. Das waren teilweise Prototypen, die nie in den Verkauf gekommen sind. Die habe ich heute noch. Die schauen natürlich ziemlich abgeranzt aus, funktionieren aber prima. Auch die hätte ich eigentlich als Einnahmen versteuern müssen. Ist halt die Frage, mit welchem Wert, weil es ja keine Serienexemplare waren.
Von California Sunbounce habe ich einen Sunsniper bekommen. Mit meinem Namen aufgenäht. Sogar doppelt Auch fast zehn Jahre her. Ich habe ihn einmal zum Test gegen den Elch verwendet und dann wieder weggepackt. Einen habe ich dann verschenkt, den zweiten versuche ich seit Jahren loszuwerden, niemand will ihn. Da bin ich auch nicht auf die Idee gekommen, das zu versteuern. Bei einem geldwerten Vorteil sollte auch ein Vorteil dabei sein. Ebenso habe ich mal ein seltsames Teil namens “SilverPod” gekriegt. Ausprobiert, verschenkt. Das hat sich am Markt nicht wirklich durchgesetzt und der Wert liegt grob bei den 10 Euro, die als Grenze für “Streuartikel” gilt. …
Aber man lernt eben nie aus. Und ich verstehe, dass viele Influencer ein Paket bekommen, “Freu” und dann drauflosmachen, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie zum Geier, man das in der Steuererklärung unterbringt. Mit einem Phantasie-UVP? Mit dem Journalistenrabatt? Mit oder ohne Märchensteuer? (Letzteres ist einfach: Sachzuwendungen sind Umsatzsteuerpflichtig. Sprich: wenn ich eine Kamera im Wert von 399,- im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit von einem Kunden bekomme, dann muss ich davon die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Geschenke können also teuer werden….) Viele Hersteller, die mit Influencern zusammenarbeiten, wählen den Weg der Pauschalbesteuerung. Die zahlen 30% vom Wert und schicken eine entsprechende Bestätigung an den Influencer, dann hat der den Stress nicht mehr – solange er im Jahr nicht mehr als 10.000 Euro als Sachleistungen kriegt. (Das nennt man übrigens “Bartergeschäft” – Ware gegen Dienstleistung, Artikel gegen Berichterstattung.)
Womit wir wieder bei den Eintrittskarten wären. Wenn man den Artikel nämlich zurückschicken muss, ist das kein steuerlich relevanter Vorgang, kein “Bartergeschäft”. Man kann den Artikel während der Tätigkeit nutzen, kann damit natürlich auch Content produzieren, aber muss den Artikel dann wieder zurückgeben. Wenn ich auf der Gästeliste bin, kann ich diesen Artikel nicht verschenken, nicht verkaufen, nicht anderweitig nutzen. Nach meiner Auffassung ist das also steuerlich nicht relevant.
Aber man sollte sich im entsprechenden Fall mit dem lokalen Sachbearbeiter des Finanzamtes absprechen. Der muss dann nämlich im Zweifel den Servus druntermachen – egal, für was man sich entscheidet.
Da auch die Finanzämter für die Steuererklärung auf KI umstellen wollen, frag doch mal die KI (nicht die Maus).
Wahrscheinlich bekommst Du auch gleich die entsprechenden (selbsterfundenen) Gesetztestexte dazu.
Also bei Konzerten musst du doch bestimmt wegen der Berufsgenossenschaft einen Gehörschutz tragen, da bekommst du vom Konzert nichts mit.
Du fotografierst nur einen Teil des Konzerts (=Belichtungszeit), den Rest bist du privat da. Versteuert wird dann nur die anteilige Zeit der Belichtung. Fahrtenbuch = Belichtungsbuch führen. GPS ist da sinnvoll, wegen der genauen Uhrzeit.
(das ist keine Rechtsberatung)
Dann nehme ich das mal ernst…..
Du warst noch nie mit (und ohne) Gehörschutz im Fotografengraben? Vom Konzert kriegst Du nur MIT Gehörschutz was mit. Und nach drei Liedern musst Du den Graben verlassen und wirst nach draußen begleitet. Du kannst dann zwar wieder hinten reinkommen, aber manchmal wollen sie Dir die Kamera abnehmen, Du bist dann irgendwo gaaanz hinten und hast keinen Sitzplatz. Ich habe bisher erst ein einziges Konzert nach den Fotos tatsächlich angesehen. Das waren Lucifers Friend in Pyras. Bei allen anderen habe ich mich vom Acker gemacht. Ich bin während der drei Lieder so unter Adrenalin, weil man jeden Musiker sauber erwischen und sich gegen die freundlichen Kollegen durchsetzen muss und oft genug ist da dann irgendein Kumpel oder Kumpeline von irgendwem im Graben, die da rumblitzt, da bist Du heilfroh, wenn Du wieder draußen bist. Man setzt sich dann hin, kuckt die Bilder, ist was dabei?, und wenn nicht, bettelt man den Drachen an der Tür an, ob man nochmal mit dem langen Tele von hinten darf…. Privatvergnügen is nicht. Wie war das Konzert? Keine Ahnung, hab die Bilder noch nicht gesehen.
Ich hatte auch schon die Antwort vom Finanzamt nach einer gerichtlich erstrittenen Teilsumme einer Berufsunfähigkeitsversicherung wie diese zu versteuern ist.
Geben Sie es halt mal an, wir schauen dann mal wie/ob es zu versteuern ist.
Das ist sicherlich was was regelmäßig mal vorkommt, oder andere machen sich da keinen Kopf sowas anzugeben.
Darauf hin habe ich auch la Paloma gepfiffen.
Ich habe aber auch schon sehr positives erlebt, ich rufe wegen Fristverlängerung an, weil ich noch was aufbereiten musste wegen eines behindertengerechten Badumbau, da sagte die Dame der Bescheid ist schon in der Post ich solle ihn erst mal anschauen. Das Ergebnis war sehr erfreulich. Das geht in beide Richtungen.
Nichts gegen die Leute im Finanzamt. Die allermeisten sind absolut OK und werden nur nissig, wenn sie merken, dass man sie für dumm verkaufen will. Das können die gar nicht ab.