Sicher haben ein paar von euch im letzten Jahr im Onlineshop bei OMDS eine OM-1 oder OM-5 gekauft. Und nun gibt es die gleiche Kamera mit sattem Cashback. Das hinterlässt ein blödes Gefühl?
Das ist nicht notwendig.
OMDS hat es im letzten Jahr nämlich nicht nur unterlassen, Rechnungen rauszuschicken, sondern auch Widerrufsbelehrungen.
Widerrufsbelehrungen sind in Deutschland beim Fernabsatz notwendig, um den Endkunden darüber aufzuklären, dass er zwei Wochen Rückgabefrist hat. Diese Frist beginnt mit Zugang der Widerrufsbelehrung zu laufen. Die meisten Online-Shops versuchen das zu lösen, indem Sie so ein Häkchen vorsehen “Widerrufsbelehrung gelesen”. Da das aber nicht ausreicht, schicken die meisten Shops die Belehrung dann noch entweder per Mail mit PDF (so mache ich das bei Downloadartikeln) oder schriftlich als Ausdruck bei physikalischem Versand. (Auch das mache ich, wenn ich tatsächlich Bücher versende.)
OMDS hat sich beides gespart. Es gab kein Häkchen beim Bestellvorgang und keine schriftliche Belehrung beim ausgelieferten Produkt.
Wenn man sich dann dieses Urteil des BGH zu dem Thema ansieht, könnte man zu dem Schluss kommen, dass OMDS schlicht auf die Begrenzung des Widerrufsrechts auf 14 Tage verzichtet, was ich ziemlich cool finde. Das bedeutet, man kann alles, was man beim Online-Shop gekauft hat, bei dem man keine Widerrufserklärung schriftlich bekommen hat, ohne Angabe von Gründen unbegrenzt zurückgeben.
Das ist doch mal cool, oder?
Also wer zuviel für seine OM-1 bezahlt hat und jetzt den Cashback mitnehmen oder eine andere Kamera kaufen will – fordert einfach ein Rücksendeetikett an und gibt die Kamera oder das Objektiv retour.
Bevor jetzt aber jeder seine eineinhalb Jahre alte OM-1 zurückgibt: Im Februar 2022 war das noch der alte Shop. Der auch tatsächlich noch Trackingnummern und Rechnungen verschickt hat und der bei Vorbestellungen die Kreditkarte auch erst belastet hat, wenn das Zeug auf Lager war und rausgeschickt wurde. Ich habe zwar in den Mails auch die Widerrufsbelehrung umsonst gesucht, aber wer weiß, vielleicht hatten sie das damals ja noch irgendwie gelöst. Nachdem ich aber unternehmerisch tätig bin, gelte ich nicht als Endkunde. Und das mit den Widerrufen giltet für mich nicht. B2B halt.
Ich weiß nicht mehr, wann der Shop umgestellt wurde. Wenn ihr keine Rechnung per Mail bekommen habt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es bereits der neue Shop war…..
Sehr geehrter Herr Wagner,
leider ist seit Sommer 2014 das vormals zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht als Rechtsfolge fehlerhafter Widerrufsbelehrungen durch § 356 Abs. 3 S. 2 BGB begrenzt. Für den im Falle von OMDS anzunehmenden Regelfall dürfte also 1 Jahr und 14 Tage nach Erhalt der Ware das Widerrufsrecht erloschen sein. Damit sind zumindest die Early Adopter an ihre Verträge gebunden. Der Rest kann zwischen Nachhaltigkeit und Denkzettel wählen.
Viele Grüße
RO
Danke für die Ergänzung!
Gerne. Bloßes zurücksenden reicht übrigens auch nicht mehr. Es bedarf einer ausdrücklichen Widerrufserklärung. Zu Beweiszwecken natürlich am besten separat übermittelt.
Zum konkreten Fall zurück: Nach meiner Deutung hat OMDS als Kerngeschäftsfeld den Vertrieb über den eigenen Onlineshop mittels Rabattschlacht identifiziert. Nun ist der Fernabsatz von Elektroartikeln zwar durchaus mit einigen tatsächlichen und rechtlichen Fallstricken verbunden, aber inzwischen doch so standardisiert, dass man ihn als durchschnittlicher Unternehmer halbwegs unfallfrei bewältigen kann.
Produktentwicklung mit echter Innovation ist als Aufgabe hingegen deutlich schwieriger und scheint seitens OMDS derzeit nicht als Kerngeschäftsfeld betrachtet zu werden.
Was kann da schon schiefgehen?
Dumm gelaufen, ich habe doch damals tätsächlich beim Fachhandel im Rheingau gekauft….
Andererseits muss ich aber auch feststellen, dass für eine zweite OM-1, angesichts der immer noch ausstehenden substanziellen Verbesserungen des Funktonsumfangs durch Softwareupdates, alles über 100 Euro ein zu hoher Preis für mich wäre. Das auch nach 1 1/2 Jahren das 100-400mm immer noch nicht so gut mit der OM-1 zusammenarbeitet, wie meine alte EM-1 II ist einfach nur traurig. Der Zoomrahmen im Video fehlt mir auch immer noch.
Natürlich kosten Programmierungen Geld und natürlich gäbe es einen (berechtigten) Aufschrei, wenn Bugfix- Updates jetzt bezahlen werden müssten. Aber mal so geträumt: ein Shop, wo man sich gegen einen gewissen Obulus, die Features noch dazukaufen kann, die einem persönlich fehlen, hach, das wäre doch…. Vermutlich zuviel erwartetet, wenn OMDS sich in Deutschland offenbar bemüht, bei digitalen Kompetenzen auf dem Level unserer Behörden zu agieren.
Christine
Das mit dem Features gegen (kleines) Geld hat Sony schon mal probiert (PlayMemories Apps). Das Geschäftsmodell flog nicht.
Und Panasonic hat auch schon mal FW-Update gegen Geld probiert – das floppte auch.
Natürlich kann man der Meinung sein, dass die OM1-User ja bereits bezahlt haben und es daher nicht nötig sei, die Kamera im Nachhinein zu verbessern. Was ich nur nicht verstehe: Das Ding soll doch auch heute und morgen und übermorgen noch Geld in die Kasse spülen. Und vor allem auch neue User ins System ziehen. Insofern ist FW-Update-Verweigerung doch quasi Sabotage am künftigen Umsatz und Gewinn. Und das quasi mit der einzigen Kamera, die im Portfolio überhaupt nur irgendwie attraktiv ist, während die anderen Hersteller das Käuferinteresse auf mindestens 4, 5 bis 8, 9, 10 Kameramodelle aufsplitten können.
Die Frage ist: Wollen sie nicht oder können sie nicht? Eine Firmware 2.0 mit einem AF auf dem Niveau der Konkurrenz würde mich eher zum Kauf der OM-1 motivieren als 350€ Cashback. Wenn sie sich bei OMDS gegenüber den Entwicklern nur halb so dämlich verhalten wie im Marketing, haben sie die besten Leute längst an die Konkurrenz verloren und können gar keinen größeren Funktionshub bewältigen.
Eine Möglichkeit wäre, den Code unter einer Open-Source-Lizenz (GPL o.ä.) teilweise offen zu legen. Sie hätten dann in kürzester Zeit die beste Software für ihre Kameras.
Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Modellbau ist OpenTX: Chinesische Billigsender bekommen damit einen Funktionsumfang, den die etablierte Konkurrenz nur sehr teuer oder gar nicht bietet. Die eigentliche Übertragungsstrecke bleibt dabei geschlossene Software, und das ist im Hinblick auf Zulassung und Sicherheit auch gut so. Entsprechend müsste auch bei der Kamera die Ansteuerung der Hardware proprietär bleiben. Die Bedienungsoberfläche kann man aber komplett freigeben. Für Canon Kompaktkameras und DSLRs gibt es schon seit vielen Jahre mit CHDK und Magic Lantern Alternative Firmware.