Referenzfotos

Jeder, der mehr oder weniger professionell fotografiert, kennt das Problem. Man “muss” auf seiner Website und in den asozialen Medien Fotos von seinen Arbeiten posten. Kleines Problem: Manche Kunden wollen die Fotos exklusiv, und bei manchen Kunden werden Personen fotografiert die für den Job gezahlt haben – das ist ja Sinn und Zweck der professionellen Fotografie – und nicht so begeistert davon sind, dass ihr Konterfei zu Werbezwecken verwendet wird.

Die DHZ, die “Deutsche Handwerkszeitung” hat da im April mal einen längeren Artikel dazu geschrieben.

Da ich hier natürlich nicht Schreiner oder Gerüstbauer behandle, sondern eben Fotografen – die, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen – Handwerker sind, setze ich die Aussagen in dem Artikel mal in unser Problemfeld um:

Urheberrecht: Man fotografiert ein Model in einer Designerjacke. Vom Model kriegt man ein Modelrelease, vergisst aber, vom Designer der Jacke das OK einzuholen. Bäng. Fail. Gerade kleine Designer sind da extrem pingelig weil der Schnittklau durch “Fast-Fashion-Label” wie Shein längst zur Existenzbedrohung für Modedesigner geworden ist.

Michael-Marschner-Museum in Stauf. Erlaubnis eingeholt.

Haus und Eigentumsrecht: Dass es eine blöde Idee ist, Bilder aus LostPlaces zu fotografieren und zu veröffentlichen, habe ich schon gelegentlich in Foren thematisiert. Sobald man sich außerhalb des “öffentlichen Raumes” bewegt, muss man den Grundstückseigentümer / Wohnungseigentümer um Erlaubnis fragen. Es kann sogar Probleme geben, wenn man in einer Mietwohnung einen Fotoshoot organisiert – was diverse “Reisemodelagenturen” gerne machen. Die mieten eine AirBNB-Location und lassen dann Fotografen gegen Cash da drin Nackedeis knipsen. Das kann schief gehen, weil das ne kommerzielle Nutzung ist, die in vielen Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Und damit sind die dort entstandenen Fotos illegal entstanden. Wenn man im Auftrag eines Kunden die Fotos macht, ist natürlich eine Freistellungsklausel im Vertrag nützlich und man sollte auch die schriftliche Genehmigung haben, die Fotos dann auch zur Eigenwerbung verwenden zu dürfen. Denn die Erlaubnis des Grundstückseigentümers kann sich durchaus nur auf Fotos zu seinen eigenen Zwecken erstrecken.

Das kann zum Beispiel auch bei Gastwirtschaften, in denen Hochzeitsfeiern stattfinden, eklig werden. Auch da muss mit dem Eigentümer eine Fotoerlaubnis abgeklärt werden – und, und damit kommen wir zum nächsten Punkt – zum Beispiel auch für das Servicepersonal.

Man kann Personen von hinten zeigen. Das kann aber nicht reichen, wenn die Personen durch persönliche Gegenstände identifizierbar sind.

Persönlichkeitsrecht: Referenzfotos sind “werblich”. Da geht’s nicht einfach drum, “darf ich mal knipsen”, sondern da geht es um eine kommerzielle, werbliche Verwendung. Da hilft auch das viel zitierte Kunsturhebergesetz, auf das sich viele rausreden, nicht weiter. Das ist wie Katalogfotografie. Da braucht’s Modelverträge. Schriftlich. Bei Minderjährigen die Unterschriften beider Eltern und des Kindes. Bei Kleinkindern beide Eltern, genauer “alle Erziehungsberechtigten”. Ein seitenlanger Formularvertrag oder ein Hinweis auf die AGBs hilft da nichts, man muss den Leuten haarklein erklären, was man mit dem Bild vorhat und wie sie die Einwilligung jederzeit rückgängig machen können. Die Babyfotografen, die jeden einzelnen Shoot ausführlichst auf Insta ausbreiten bewegen sich auf extrem dünnem Eis und die Päderasten freuen sich über den regelmäßigen Nachschub an netten Fottos.

Die EcoFlow River. Im Rahmen eines Testberichtes kein Problem. Als Referenzbild zur werblichen Verwendung nur mit Genehmigung nutzbar.

Marken- und Designrecht: Gelegentlich kommen Fotografen auf die grandiose Idee, teuere Produkte abzulichten – Uhren, Autos, Kaffemaschinen – um eben ihre Kompetenz bei der Produktfotografie zu zeigen. Das Knipsen ist kein Problem. Die werbliche Verwendung im Internet ist aber eine böse Falle, denn gerade hochwertige Markenprodukte genießen oft nicht nur Marken- sondern auch Designschutz. Und dann sollte man eine schriftliche Einwilligung des Rechteinhabers haben, dass man seine Produkte werblich verwenden darf. Nun könnte jemand auf die grandiose Idee kommen, von der Jura-Kaffeemaschine das Jura-Logo digital zu entfernen. Das ist nicht zulässig und macht die Sache noch schlimmer, denn das Verändern eines geschützten Produkts erfordert ebenfalls die Zustimmung des Rechteinhabers.

Auch Blumengebinde können urheberrechtlich geschützt sein!

Und natürlich sollte man, wenn man in seiner Kundenliste die Logos der Firmen aufführt, von denen auch die schriftliche Genehmigung haben, das zu tun. Ein Einzelkämpfer ist im Allgemeinen fast nicht in der Lage, den dafür notwendigen Papierkrieg zu stemmen. Da muss ein funktionierendes Backoffice im Hintergrund sein. Wenn da als Telefonnummer im Impressum nur ein Handy steht und weder eine HWK noch ein Handelsregistereintrag oder eine Kammerzugehörigkeit, dann kann man annehmen, dass es sich da mal wieder um einen Feierabendfotografen im Blindflug handelt.

Also: aufpassen bei der eigenen, werblichen, Website.

Dies hier ist ein journalistischer Blog, da gelten wieder andere Gesetze, aber wenn ich in den nächsten Wochen meine eigene Fotografen-Website neu aufsetze, werde ich genau mit diesem Problem zu kämpfen haben.

2 Replies to “Referenzfotos”

  1. Hallo Reinhard,
    vielen Dank für Deinen informativen Artikel.
    Herzliche Grüße
    Thomas

  2. Zitat:
    Da ich hier natürlich nicht Schreiner oder Gerüstbauer behandle, sondern eben Fotografen – die, auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen – Handwerker sind, setze ich die Aussagen in dem Artikel mal in unser Problemfeld um…

    Deshalb steht auf meiner Handwekskarte der Handwerkskammer Hamburg unüberlesbar:
    Eingetragen im zulassungsfreien Handwerk für Fotografenhandwerk

    Öfter kann auf so ner lütten Karte das Wort “Handwerk” kaum vorkommen 😉
    …und in “Sozialen Netzwerken” landet keins meiner Bilder von z.B. Brautpaaren. Und auf meiner (von mir kaum genutzten) Website auch nicht.
    Mir reicht Mund zu Mund Werbung, persönliches Gespräch und ein paar Probebilder bevorzugt mit der Pen F und ArtFilter BKT um direkt mit den Kunden rauszufinden wohin die Reise gehen soll…
    Handwerkliche Grüße aus HH
    Achim

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