Der deutsche Fotorat und KI

Der deutsche Fotorat ist eine Verbandszusammenschluss von BFF, BV/AF, der Deutschen Fotografischen Akademie, der Deutschen Gesellschaft für Photographie, des DJV, des Female Photoclub, der Fotobus Society, Freelens, dem PIC-Verband, und der VG Bild Kunst. gegründet im Sommer 2021 versteht sich der Deutsche Fotorat als einheitliches Sprachrohr der Fotografie in Deutschland. Laut seinem Selbstverständnis äußert sich der Fotorat zu “wichtigen tagespolitischen Ereignissen, die die Fotografie betreffen”. Da hat er jetzt erstmals getan. Mit einem Artikel zu Ki-generierten Bildern.

Einige der erhobenen Forderungen sind klar und durch die Mitgliedschaft der Verwertungsgesellschaft Bild Kunst erklärlich. Denn natürlich will die von den KI-Trainern pauschal Geld dafür haben, dass mit urheberrechtlich geschützten Bildern KIs trainiert werden. So eine Art Photokopierpauschale.

Was interessant ist, jetzt wird ein internationaler Standard gefordert, der es ermöglicht, das Ausmaß der Bearbeitung des “Kamerabasierten” Bildes zu erkennen. Seit Jahrzehnten wird retuschiert und gephotoshoppt, was die Pinsel und die Computer hergeben, bis die Mädels auf dem Cover sich selbst nicht mehr erkennen – aber auf einmal soll eine Kennzeichnung her.

Nicht falsch verstehen – ich bin da absolut dafür. Aber ich find’s interessant, dass erst die KI-Generatoren daherkommen müssen, damit das auf die Tagesordnung kommt. Mit der Forderung, dass doch bitte dann “Lösungen erarbeitet werden, wie die Grenze zu ziehen ist zwischen urheberrechtlich schutzfähiger menschlicher, rechner-assistierter Gestaltung und mutmaßlich rein Rechner-generiertem Maschinenerzeugnis, an dem nach verbreiteter Rechtsauffassung kein Urheberrecht erworben werden kann. ” Muss man bei Midjourney (Seit 31.3. nicht mehr kostenlos) dann ein, zwei oder drei Wörter eingeben, damit man dann ein Urheberrecht hat? Und, sobald es ein Urheberrecht hat und damit im Zweifel die VG Bild Kunst Zugriff hat, ist es dann gut?

Auch der Fotorat hat hier keine Anworten. Er stellt die Forderung auf, dass das mal gefälligst irgendwer klären sollte. Was ziemlich vernünftig ist – aber wenn der deutsche Fotorat der Dachverband ist – wer soll das dann klären? Die Bundesregierung? “Mit der KI-Strategie verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz, der insgesamt zwölf Handlungsfelder umfasst. Im Fokus steht der Auf- und Ausbau von KI-Ökosystemen in Deutschland und Europa, um die Anwendung von KI in der Breite zu stärken und zugleich die Sichtbarkeit herausragender Initiativen und Strukturen zu fördern. ” KI-Ökosysteme. Genau.

Tusch.

Das Foto? Frau Monika Hohlmeier an der “Franz-Josef-Strauß-Eiche” in Rengersricht am 17.7.2006.

9 Replies to “Der deutsche Fotorat und KI”

  1. Das Bild von Frau Hohlmeier im Schatten unter der Eiche, der völlig fehlenden Freistellung des Motivs vom Hintergrund und dem pieselnden Hund ist so genial schlecht, dass es schon wieder gut ist! Die perfekte Karikatur der Fotos, die die Seiten der Lokalzeitungen füllen. 🙂

  2. “Muss man bei Midjourney (Seit 31.3. nicht mehr kostenlos) dann ein, zwei oder drei Wörter eingeben, damit man dann ein Urheberrecht hat?”

    Das hilft uns auch nicht unbedingt weiter, weil man mit demselben Prompt diverse Bilder kriegen kann, und wenn man es morgen nochmal versucht oder jemand anderes denselben Prompt benutzt, kann auch was völlig Anderes erscheinen. Es handelt sich dabei ja nicht um ein Programm in einer Programmiersprache, das reproduzierbar immer exakt dieselben Ergebnisse liefert. Dementsprechend kann man sich auch nicht wirklich damit herausreden, dass – in Analogie zu einem Fotografen, der eine Software wie Photoshop benutzt – Midjourney ja nur das “Werkzeug” ist und der Midjourney-Anwender der eigentlich Kreative, der die künstlerische Kontrolle über das Werk hat. Diese erschöpft sich darin, dass man die Ausgabe gut findet oder schlecht und es gegebenenfalls wieder probiert. Die Lage ist eher mit dem berühmt-berüchtigten Affen-Selfie zu vergleichen.

    Ich glaube nicht, dass man vom Urheberrecht auf den Midjourney-Prompt (unbestritten, sofern dieser eine gewisse Schöpfungshöhe besitzt, aber ohne Midjourney dahinter nicht wirklich viel wert) automatisch auf ein Urheberrecht an der Midjourney-*Ausgabe* schließen kann. Denn Urheberschaft setzt nach geltendem Recht immer noch eine “persönliche geistige Schöpfung” voraus, und an dem “persönlich” dürfte es da ganz schön hapern (von “geistig” mal ganz zu schweigen).

    Das Ganze ist eine diffizile Sache, die den Gesetzgeber und die Gerichtsbarkeit vermutlich noch eine ganze Weile beschäftigen wird. Als Mensch darf ich natürlich die Werke eines berühmten Malers oder Fotografen studieren und dann versuchen, eigene Bilder zu machen, die “so ähnlich” aussehen. Zahllose Generationen von Künstlern haben genau das getan. Auf einen künstlerischen *Stil* gibt es kein Urheberrecht, und solange ich nichts direkt kopiere, kann mir keiner was. Jetzt kommen Computerprogramme daher, die unter dem Strich – wenngleich im industriellen Maßstab – auch nichts Anderes machen, und das bedeutet das Ende der Welt, so wie wir sie kennen? Wir haben es hier mit einer neuen Form der Werknutzung zu tun, die das Urheberrechtsgesetz nicht vorhergesehen hat (dort geht es um Kopie, öffentliche Aufführung und so weiter). Diese muss offenbar irgendwie reguliert werden, und am Anfang dieser Regulierung steht die Entscheidung darüber, ob das “Studieren” von Werken durch ein Computerprogramm ein urheberrechtlich relevanter Vorgang ist. Wenn nein, dann sind Midjourney & Co. fein raus. Wenn ja, dann kann die VG Bild Kunst die Korken knallen lassen. Was das dann für das Studieren von Werken durch Menschen bedeutet, ist eine andere Frage.

    1. da haben es sich die Italiener leicht gemacht, da ist das KI Zeugs aus Datenschutzgründen erstmal verboten. Kann natürlich nicht dauerhaft gut gehen.

  3. Kann ein Foto “böse” sein? Jain: Kommt immer drauf an, wer es wie unter welchen Gesichtspunkten anschaut. Apropos individuelle Interpretation: Die Eiche fängt schon an, den großen Schatten des Vaters* von Frau Hohlmaier zu werfen…möge dieser* bitte weiter in Frieden ruhen, für immer.

  4. a proportional Hund: Heisst es nicht in der Regel” …..ans Bein pinkeln…” ? Duck und weg

    Bernd

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