Gelegentlich bin ich einfach so mit der Kamera und dem Fahrrad unterwegs. Simpel aus dem Grund, weil man mit dem Fahrrad einfach anhalten und absteigen kann. Und da ist mir heute eben der Flughafen bei Berching aufgefallen – von dem ich noch nichts wusste. Ein kurzer Google bringt nicht nur den Wikipedia-Eintrag, sondern auch den Eintrag bei myradar24.
Was hat der Flughafen Berching für Vorteile für den Fotografen? Es gibt keinerlei Gepäckkontrolle, man kann jederzeit auf Vor- und Flugfeld. Leider sind die Toiletten abgesperrt. Dafür gibt es eine Außengastronomie und zwei überdachte Wartebereiche – für Businessclass und Holzklasse.
Einziges Problem: auch Anwohner konnten sich nicht erinnern, wann das letzte Mal ein Flugzeug dort gestartet oder gelandet ist. Angeblich wurde der Flughafen nach Anwohnerprotesten aus Rappersdorf stillgelegt – der Fluglärm der aus dem Osten anfliegenden Segelflugzeuge war wohl unerträglich……
Naja, schaue ich in die Wikipedia steht da folgendes, was dann natürlich die Fotos erklärt.
Im Gegensatz zu einem Verkehrslandeplatz dürfen auf dem Sonderlandeplatz nur der Betreiber und auf Anfrage auch Dritte starten und landen. Es existiert keine Betriebspflicht, Öffnungszeiten sind also nicht vorgeschrieben. Im Unterschied zu einem Sonderflughafen ist für einen Sonderlandeplatz nur ein beschränkter Bauschutzbereich nach § 17 LuftVG erforderlich.
Wenn da nur der Betreiber monatlich 2-3 mal mit Bussiness-Kundschaft startet oder landet, dann erklärt sich die “Senator-Ausstattung” doch von selber. Ich persönlich würde das eher als Lost-Place bezeichnen.
Der Platz wurde 1980 auf private Initiative hin errichtet und erhielt 2001 die Zulassung als Sonderlandeplatz für Segelflugzeuge, Motorsegler und Motorflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von bis zu zwei Tonnen.
Schade das so etwas gesperrt wurde…
Die wirklich relevante Frage, die sich stellt, ist: Warum hat Reinhard diese Fotos mit der EM-1 MkII und nicht mit der OM-1 gemacht ?
Der Grund ist simpel: Ich habe immer noch keine Ladeschale und deshalb hing die OM-1 am Strom zum Akku laden.
Das fünfte Bild wirft bei mir die Frage auf, wie ist das mit Veröffentlichung von Nazi-Symbolen. Sind an die Wand geschmierte Hakenkreuze hier dokumentarisch zu sehen und somit die Veröffentlichung legal? Oder macht sich der Fotograf hier strafbar? Wie ist die Rechtslage? Ich frage nicht aus Provokation sondern weil ich es nicht weiß und es mir beim fotografieren im öffentlichen Raum ja durchaus mal passieren könnte, dass ich ein Nazisymbol z. B. auf einem Graffiti im Hintergrund, übersehen könnte…
Gruß aus HH
Achim
Da gibt’s mehrere Regeln dazu: “eine Strafbarkeit scheide bereits dann aus, „wenn die Art der Verwendung nicht objektiv zur Förderung der Organisation bzw. ihrer Bestrebungen geeignet“[94] sei oder es reiche für eine Straflosigkeit, die Wiedergabe sei „nach konkreten Umständen generell nicht geeignet, bei einem objektiven Betrachter den Eindruck einer Identifikation des“ potentiellen Täters „mit den Zielen des Nationalsozialismus zu erwecken“”
Außerdem: “Ausgenommen von dem Tatbestand sind nach der sogenannten Sozialadäquanzklausel Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).”
Ich hatte beim Fotografieren bereits dieses mulmige Gefühl. Aber ich denke, man muss das zeigen. Gerade jetzt. Dass, wie Brecht sagte, “Der Schoß noch fruchtbar ist, aus dem das kroch.”
Danke für die Antwort. Ja, ich denke auch, dass man aktuell auch beim Fotografieren nicht wegsehen darf…
Gruß aus HH
Achim