Herr Voss macht sich Gedanken. Ob der verrohenden, politischen Kultur. Der Angriffe auf seine Person. Und dass er langsam die Lust daran verliert, Politik zu machen.
Herr Voss. Ich bin Urheber. Ich bin einer von denen, die Sie zu schützen vorgeben. Ich verdiene mein Geld mit meinen Büchern und meinen Bildern. In bin seit 1993 Verleger und habe 1981 meine ersten Texte veröffentlicht. Ich habe international nach Abdruckrechten recherchiert und dabei Dinge erlebt, die man nicht glauben will. So habe ich einmal zwei Jahre gebraucht, um überhaupt festzustellen, wer zu einem bestimmten Titel die Rechte hat. Das Buch war in Deutschland als Übersetzung herausgekommen. Die Rechte dafür waren fünf Jahre nach der Drucklegung automatisch wieder zurück nach USA gegangen – aber dort nie angekommen. Beide Verlage behaupteten, die Rechte nicht zu haben. Es dauerte zwei Jahre, um zu klären, wo die Rechte liegen. Und das ging nur so schnell, weil der Übersetzer seine Rechte auf Dauer abgetreten hatte.
Ich habe mal mit staatlicher Genehmigung 12 Jahrgänge einer Schülerzeitung einer Napola nachgedruckt. Das ging nur mit Ausnahmegenehmigung zu wissenschaftlichen Zwecken in Kleinstauflage, weil noch nicht alle Schüler dieser Napola 70 Jahre tot sind – und es gar nicht möglich ist, alle Autoren der Schülerzeitung bzw. deren Erben für ein OK zu kontaktieren.
Internationales Urheberrecht ist hochkomplex. Das ist so komplex, dass die Rechteabteilungen großer Verlage bei einer Anfrage prinzipiell erstmal jedes Werk für sich reklamieren – die anderen sollen erst mal das Gegenteil beweisen. (Dass da im Vorsatz drinsteht “Lizenzausgabe des Verlags XYZ” ist denen piepegal.)
Bei YouTube ist es ähnlich, da gibt es Rechtabgreifer, die längst gemeinfreie Musik für sich reklamieren – die anderen sollen erstmal beweisen, dass man die Rechte NICHT hat.
Und in dieser Lage haben Sie Herr Voss, einen Entwurf eingebracht, der das automatisieren soll. Alle Rechte. Aller urheberrechtlich geschützten Werke. Nachdem die Lobbyisten vor ein paar Jahre den Schutz von Musikaufnahmen auf 70 Jahre verlängert haben. Es gab mal in Nürnberg Ende der 70er einen Blueser, der hieß Martin Philippi. Hier gibt’s auf Youtube was von ihm. Martin Philippi ist längst tot – an ihn erinnert kein Wikipedia-Eintrag, sondern nur eine Tafel an einer Kletterwand in der Fränkischen Schweiz. Herr Voss, meinen Sie ernsthaft, dass ihr alberner Vorschlag postum seine Rechte berücksichtigt?
Herr Voss. Wenn Sie die Rechte von Urhebern stärken wollen, bin ich bei Ihnen. Es wäre zum Beispiel Klasse, wenn wir die Möglichkeit hätten, einem großen Verlag, der unser Zeug klaut, eine Rechnung schicken zu können, ohne erst mal viel Geld für einen Anwalt auf den Tisch legen zu müssen. Derzeit ist es so, je frecher geklaut wird, auf desto verlorenem Posten stehen wir. Das wird sich mit ihrem dummen, schlechten, unausgegorenen Entwurf nicht verbessern, sondern verschlimmern. Weil nur die Großen übrigbleiben gegen die wir Urheber keine Chance haben.
Und nun meine Bitte an Sie, Herr Voss. Wenn Sie schon im Urheberrecht herumpfuschen müssen, fragen sie Leute, die sich damit auskennen. Oder wechseln Sie – besser – die Branche. Dann gibt’s auch keine Anfeindungen mehr von Leuten, die wissen, von was sie reden.
Und an alle EU-Parlamentarier, die glauben, aus welchen Gründen auch immer für diesen dummen Entwurf stimmen zu müssen: Es wird Listen geben der Parlamentierer, die dafür gestimmt haben. Und es wird ihren Wahlkampf die nächsten sechs Wochen nicht leichter machen. Denn im Zweifel haben die Kritiker diesen Entwurf gelesen und werden Sie fragen, wie das denn gehen soll mit der Lizensierung aller urheberrechtlich geschützten Werke. Aller. Werke. Weltweit. Deren Urheber nicht länger als 70 Jahre tot sind. Haben Sie schon mal versucht, den Fotografen eines Fotos aus den 30ern ausfindig zu machen, bzw seine Erben? Und mit denen einen Lizenzvertrag abzuschließen? Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – sie dürfen es also nach dem neuen Recht nicht einmal hochladen um wenigstens eine Chance zu haben, den Fotografen zu finden.
Es geht nicht um Uploadfilter – die sind technisch gar nicht machbar, denn der Filter müsste meine Bücher und Bilder erstmal drin haben, damit er sie filtern kann. Und auch die Medien aller anderen Urheber – von Shanghai bis Windhuk. Es geht darum, dass das, was in dieser Richtlinie drinsteht, einfach unrealistischer Blödsinn ist. Nicht mal Science Fiction. Es ist die rechtliche Entsprechung eines Perpetuum Mobile. Sie definieren den Mond als Privatbesitz und verlangen für die Nutzung des Mondlichtes Gebühren.
Also, beweisen Sie Intelligenz und lassen Sie diesen Dummfug krachend scheitern.
Da sind wir kurz vor Schluss auf die Vernunft von Politikern angewiesen…
Ohne teuere „Berater“ bringen die doch nicht mal einen geraden Satz raus.
Wenn sich Herr Voss persönlich angefeindet fühlt, soll er doch.
Die alte Regel: „Erst denken, dann handeln“ gilt auch heute noch.
Falls da jetzt was urheberrechtlich geschütztes dabei war, bitte schwärzen – also zensieren.
Herr Voss, es wird kein Schaden entstehen, wenn Sie die Politik verlassen.
Voss ist doch ein typisches Beispiel für den Politiker Zeitgeist.
Früher hieß es einmal: Wer nichts wird wir Wirt.
Heute werden die letzten Nullen Politiker.
Es wird Zeit, das es einen Normalmenschenaufstand gibt und die Nullen entfernt werden…
Auch die größten Zahlen kommen ohne führende Nullen aus.
Scharfe Sense!
Und sind das Doc Martens?
… ähnlich mit Herrn Dobrindt, der Drohnen- und Modellflug erst gleich gesetzt hatte und so den Modellflug derart kastriert hätte, dass das den Tod bedeutet hätte! Gottlob ist es auf Grund einer starken Petition und den Verbänden dann nicht so gekommen. Der Drohnen- wurde vom Modellflug getrennt behandelt!
Für das allgemeine Verständnis
https://www.zdf.de/kinder/logo/diskussionen-um-artikel-13-100.html
Und wen betrifft es jetzt von euch wirklich? Ihr begeht doch nicht etwa Urheberverletzungen und wollt diese jetzt legitimieren?
Ich bin als Erwerbsurheber. Ich lebe im Urheberrecht, und ich lebe vom Urheberrecht. Ohne dieses Recht kann ich kein Geld verdienen, denn das Geld, das ich verdiene, fließt mir ausschließlich über Lizenz- und Nutzungsvergütungen zu.
Von etwas über 2000 Bildern sind mir über 800 Fälle von Urheber-(Lizenz-)verletzungen bekannt. Und das ist nur die Spitze des Eisberges die mir über Bildersuche bekannt geworden sind.
Ein geschätzter Schaden von ca 400 tsd. Euro !
Und mit Ausreden sind die Verletzter, wie jetzt auch bei den aktuellen Demos gegen Artikel 13, nie verlegen. Das Bild stand doch im eh schon Internet, es hat doch keinen Wert, dass kann doch jeder selbst machen (warum haben sie es dann nicht?). Nicht dass das nur „kleine Leute“ wären. Nein, hier gebt es um Firmen, Ärzte, Anwälte, Verlage, Flicker, Youtoub, WIX.com etc.. Selbst ein Amtsgericht beteiliget sich an der rechtswidrigen Benutzung der geschützten Werke.
Ein aktueller Fall: Bild auf Flicker
https://www.flickr.com/photos/81649261@N04/11707403276/in/photostream/
Keiner kennt den „Bildersammler“ und Flicker sieht sich nicht im Stande etwas dagegen zu tun.
Und zu diesem Blog oder auch oly-e.de: beides wäre doch überhaupt nicht von einer neuen Regelung extra betroffen den im Grunde sind beide jetzt schon betroffen, nämlich mit der Verbreitung Urheberrechtlich geschützter Werke.
Mein Fazit: Einige große Firmen haben sich gut positioniert und fürchten um ihr Geschäftsmodell. Daher reden Sie allen anderen ein das Internet wird abgeschaltet (so geht Desinformation).
http://www.dasinternetabschalten.de
Schließt einfach Lizenzen mittelbar oder unmittelbar mit den Urherber ab, was ihr schon läge hättet machen können aber aus Geldgier euch weigert, und das Problem wäre nie hervor gekommen.
Viele Grüße Thomas, stellv. Bundesinnungsmeister
Ich habe es schon mehrfach geschrieben: Weder pen-and-tell noch oly-e.de wären von der jetzt aktuellen Regelung betroffen, da sie ausschließlich Plattformen betrifft, deren Geschäftskonzept aus dem Hochladen von Urheberrechtlich geschütztem Material durch Nutzer besteht. Das Problem ist, dass die in der Richtlinie vorgesehenen Mechanismen nicht funktionieren können. Ich habe nichts gegen einen besseren Schutz der Urheber. Auch im Internet. Aber die von Voss durchgesetzte Richtlinie funktioniert technisch nicht und kann auch niemals funktionieren. Selbst der beste Filter, den es derzeit gibt, der Filter von YouTube, ist so haarsträubend schlecht, dass ich meine Videos mittlerweile auf Vimeo hochlade. Nicht etwa, weil die Erkennung so schlecht wäre, sondern weil die Rechtssituation dahinter eine Katastrophe ist. Und gegen diese Situation, die halt mit Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern zusammenhängt, kriegt auch der beste Automatismus nicht in den Griff. Das ist nur denkbar, wenn es einen Monopolisten gibt, der alle Rechte verwaltet. Ein Bild anonym irgendwo hochladen muss unmöglich werden, jeder Text, jedes winzige Video, jeder Schnappschuss muss in Zukunft mit ladungsfähiger Anschrift des Urhebers und des Verwerters an die zentrale Rechteverwertungsstelle gemeldet werden. Weltweit. Damit mit ihm rechtsgültige Verträge abgeschlossen werden können. Ein Umzug, Geburt, Tod, alles muss rechtssicher an diese Stelle gemeldet werden. Selbst Schulaufsätze und Kritzeleien von Kindern. Muss alles hingeschickt werden. Das ist so absurd und durchgeknallt, dass sich eigentlich jede Diskussion darüber erübrigen sollte.
Und nur weil die Herrschaften sagen das ihr System “Upload-Filter” nicht funktioniert sollen sie jetzt weiter die Rechte andere verletzten dürfen?
Übrigens habe ich in der jetzt zur Abstimmung stehenden Reform nichts von Upload-Filtern gelesen.
Sorry Reinhard, aber was Du schreibst bedeutet mehr oder weniger, dass das Urheberrecht, so wie es in der anlogen Welt besteht, nicht für die digitale Welt gelten soll und dadurch ganz abgeschafft werden muss.
Das entspricht nicht der aktuellen Rechtssprechung des EuGh. (auch wenn dieses auch schon einige seltsame Entscheidungen zum Urheberrecht getroffen hat) und kann auch nicht im Sinne von uns Urhebern sein.
Hi Thomas.
Da legst Du mir etwas in den Mund, was ich definitiv nicht geschrieben habe. Das Problem ist nicht, dass die EU den Urheberschutz stärken will – da bin ich dabei. Aber sie macht es mit untauglichen Mitteln weil die Verordnung schlicht handwerklich schlecht gemacht ist. Es darf ohne Lizenz nichts mehr hochgeladen werden. Aber wie soll diese Lizenz überprüft werden? Gelten amerikanische Lizenzen? Deutsche? Es gibt Lizenzen, die sind zeitlich und räumlich und auf bestimmte Plattformen beschränkt. Wie soll das funktionieren? Im Internet? Bei allen Werken aus der ganzen Welt? Es gibt CC-Lizenzen, die sehr genau festlegen, was mit dem Werk gemacht werden darf, und was nicht. Und dann gibt es Rechteverkauf und in jedem Land Besonderheiten. Das KANN nicht funktionieren. Und ein Gesetz, das auf einem Konstrukt aufbaut, das überhaupt nicht funktionieren kann, kann auch kein Recht begründen. Das Problem ist, dass es Urheber bzw Verwerter gibt, die alles plattmachen können. Und andere Urheber, für die jeder Prozess ein unglaubliches finanzielles Risiko ist. Es bräuchte eine Art unbürokratische Prozesskostenhilfe für Urheber. (Meinetwegen nach Vorlage des Steuerbescheides) DAS würde den Urhebern helfen. Die Reform ist ja nicht komplett daneben. Da sind ja gute Ansätze drin, aber es sind halt ein paar Sätze drin, die das Ganze völlig ad absurdum führen. Ich bin gespannt, wie das alles in nationale Gesetze umgebaut werden soll.
Reinhard ich habe nicht versucht Dir etwas in den Mund zu legen.
Mein Kommentar bezog sich auf …”Aber die von Voss durchgesetzte Richtlinie funktioniert technisch nicht und kann auch niemals funktionieren.” … .
Laut UrhG in Deutschland ist jeder vor einer Veröffentlichung jetzt schon verpflichtet zu prüfen und/oder sich nachweisen zu lassen ob die Rechte dafür überhaupt vorliegen. Wie das zu handhaben ist, kann doch dem Urheber und auch dem Gesetzgeber erst einmal egal sein. Es ist jetzt schon geltendes Recht und soll jetzt auf Europa angeglichen werden.
Und was die unbürokratische Prozesskostenhilfe angeht: Die gibt es schon, man muss sich nur drum kümmern.
Etwas was mir noch dazu einfällt:
Bücher stehen in jeder Bibliothek rum, deshalb haben sie keinen Schutz = Geschäftsidee von Google Books
Bilder sind auf jeder Internetseite offen zu sehen, deshalb gibt es keinen Schutz = Geschäftsidee von Google Picture und Pinterest und Co.
Butter gibt es in jedem Supermarkt = ab sofort kostenlos (erstrecht wenn ich sie im Internet bestelle) = Neue Geschäftsidee
Hi Thomas. Ich habe schon mal Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist alles andere als unbürokratisch. Das ist ein Alptraum.
Aber genau wegen dem Foto bei geklauten Foto bei flickr: Ideal wäre eben, wenn Du einfach nur eine Mail an eine zuständige Stelle schicken musst, meinetwegen ein Online-Formular ausfüllen, Dein Original dazu hochladen. Und die machen dann. Und überweisen Dir die Kohle. SO muss das sein. So eine Lösung – wäre ich sofort dabei.
Und das, was Dir noch dazu einfällt: Da ich Verleger bin, und jahrelang im Reprintgeschäft tätig war – und zwar in der gleichen Branche wie Google Books – weiß ich sehr genau, was da abgelaufen ist. Und abläuft. Es ist keineswegs so, dass Bücher in Bibliotheken keinen Schutz hätten. Urheberrecht im Print- und Bibliotheksbereich war jahrelang mein tägliches Brot. Buchstäblich. Genau deshalb weiß ich sehr genau, dass diese Richtlinie völliger Blödsinn ist. Man hat vordergründig auf YouTube gezielt und die Urheber getroffen. Durch diese Verordnung werden nämlich die von den Majors unabhängigen Vertriebskanäle der Urheber gekillt. Mir ist das egal, weil ich gerade dabei bin, mich auch von blogspot endgültig unabhängig zu machen. Aber alle, die denken, ihre Fotos über Plattformen – flickr, FC, myOlympus, zeigen zu können – Tscho – das war’s.
DIESE Prozesskostenhilfe meinte ich nicht …
Und selbstverständlich ist mir bekannt das Bücher in Bibliotheken Schutz genießen. Aber weiß das auch Google & Co. ?
Thomas,
mir scheint, dass Reinhard sich mit dem Thema etwas fundierter auseinandergesetzt hat, als Du.
Das EU Utheberrecht im aktuellen Zustand regelt leider gar nicht, wie Urheber, wie Fotografen die z.B. wie ich von der VG Bild als „ nicht wichtig genug um von der Vg Bild vertreten zu werden“ eingestuft werden, denn nun zu ihrem Recht kommen sollen, wenn ihre „Werke“ unerlaubt genutzt werden. Der Artikel, der das beschreiben sollte, wurde nämlich nach mehreren fruchtlosen Versuchen ersatzlos gestrichen.
Die geforderte Uploadkontrolle kann technisch nur durch pauschale Zahlung von Nutzungsgebühren oder durch Upload Filter umgesetzt werden, auch wenn diese nicht offiziell im Text stehen.
Wie gut oder schlecht diese Filter funktionieren, kann man ganz prima bei YouTubes Content ID anschauen.
Da darf schon heute ein Video über eine Demo nicht hochgeladen werden, weil der Veranstaltungswagen urheberrechtlich geschützte Musik spielt und man das hören kann. Als Urheber oder Verwerter kann man heute schon alles, was man von den eigenen Werken nicht auf YouTube sehen will dort entsprechend bekannt machen. Man kann als Urheber heute sogar definieren, ob der Upload unterbunden werden soll oder ob und wie hoch man bezahlt werden möchte. Letztere Option wird in Zukunft entfallen, d.h. die kleinen Kreativen, die auf diese Weise verdienen, verlieren dieses Einkommen.
Da es für Urheber und Verwerter quasi unmöglich ist alles was geschützt ist, so aufbereitet, dass es zweifelsfrei identifiziert werden kann, für alle Plattformen zum Gegencheck bereit zu stellen, wird das sowieso auf Nutzungspauschalen herauslaufen, so wie es sie heute schon bei Rohlingen und USB Sticks gibt.
Von diesen Lizenzpauschalen bekommen Urheber stand heute nach Urteilen des BGH und EUGH in Deutschland 100% ausgezahlt. Nach Artikel 16 (ehemals 12) erhalten nun jedoch die Verlage/Labels wieder bis zu 50% davon. Damit verschlechtert sich die Situation für die echten Urheber.
Und Urheber, die von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten werden, bekommen davon gar nichts ab.
Die Haftung der Plattformbetreiber ist ein weiters Problem, denn es wird zwar immer auf Artikel 2 hingewiesen, in dem erklärt wird, wer betroffen sein sollte und wer explizit ausgenommen ist, leider wird das aber mit Ausnahme der explizit als nicht betroffen genannten Plattformen (Wikipedia, Dating Services …) durch den im Trilog ergänzten Absatz Artikel 13aa völlig über den Haufen geworfen, denn fast jedes Forum und fast jede App, die das Hochladen von Content erlaubt, tut das zum Geldverdienen und seines nur, weil man die Betriebskosten reinholen will. Damit ist fast jede Plattform, die älter ist als 3 Jahre betroffen. Das Oly Forum auch.
Du ärgerst Dich dass Deine Bilder auf Flickr geklaut werden? Da gilt auch heute schon Notice and Take Down, d.h. wenn Du beweisen kannst, dass Du der Urheber bist, muss Flickr das Bild entfernen und Du kannst versuchen, den User der es hochgeladen hat, zu verklagen.
Meine Fantasy-Portraits werden auch ziemlich oft „geklaut“. Die meisten Treffer habe ich bei Avataren von Dating Portalen, leider sind ausgerechnet die von der Haftung ausgenommen. Und auf russischen, amerikanischen und chinesischen CosPlay Plattformen. Da hilft mir das neue EU Urheberrecht auch nicht weiter. Und wenn Du meinst, dass internationale Foto-Plattformen sich der Gefahr aussetzen, haftbar gemacht zu werden, täuschst Du Dich. Die werden EU Bürger einfach aussperren. Passiert ja heute Dank DSGVO schon oft genug.
Vom Datenschutz her ist das Hochladen eigener Werke mit kompletten Angaben zum Nachweis des eigenen Urheberrechts bei allen möglichen Plattformen eine Katastrophe – vielleicht magst Du Dir mal durchlesen, was der Bundesdatenschutzbeauftragte dazu schreibt.
Fazit: Das EU Urheberrecht schützt nicht die Urheber sondern einzig und alleine Verlage und Verwerter und hilft, Zensurmechanismen zu etablieren. Die geforderten Maßnahmen sind technisch und organisatorisch nicht umsetzbar, das bestätigen selbst CSUler wie Doro Bär. Neben Informatik Fakultäten der Universitäten, IT Profis, Urheberrechtsspezialisten …. sprich man hat die Stimmen der kompetenten Experten ignoriert.
Und wenn ich daran denke, wie besch….. in Deutschland die DSGVO als nationales Recht umgesetzt wurde, kommt mir nur noch das Grausen.Aber Du kannst Dich freuen, denn Du wirst in 2 Jahren Probleme haben, Deine Bilder überhaupt noch jemandem im Internet zeigen zu können. Und da wo man sie „geklaut“ hat, wirst Du es nicht sehen, also musst Du Dich auch nicht drüber ärgern.
Gruß – Sabine